Jetzt ist es doch soweit gekommen. Großbritannien wird die EU verlassen. So ist es zumindest nach dem jüngsten Referendum zum #BREXIT angedacht.
Doch was passiert mit supranationalen Rechten? Sprich: der Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke), dem EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder anderen gewerblichen Schutzrechten? Den Inhabern von EU-Marken und EU-Designs kann man derzeit nur anraten, sich für den „worst case“ vorzubereiten. Nämlich, dass die europäische Unionsmarke im Falle des Austritts von Großbritannien keine unmittelbare Wirkung mehr in UK haben wird.
Verschiedene Szenarien sind vorstellbar. Dass es eine Umsetzungsfrist für die Umwandlung oder Anmeldung einer UK-Marke bekommt. Dass man als Markeninhaber eine Art Gleichstellung erhält, was jedoch unwahrscheinlich ist. Dass es einfach einen „Cut“ geben wird und man sich selbständig um den Schutz einer Marke in UK über das nationale Markenanmt (UK Intellectual Property Office) kümmern muss.
Wie dem auch sei, es besteht derzeit keine Gewissheit über den Schutz von Markenrechten in UK. Die sicherste und derzeit praktikabelste Lösung besteht allein darin, parallel zur bestehenden EU Marke eine nationale UK-Marke anzumelden. Inhaber einer europäischen Marke können dies jetzt tun. Markenanmelder sollten in Erwägung ziehen, gleich zur EU-Marke parallel oder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach EU-Markenanmeldung im Wege der IR-Marke eine UK-Marke anzumelden.
Die Unionsmarke können Sie hier ab EUR 279 netto anmelden.
Gerne können wir Sie dabei unterstützen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: 089 6666 10 89. Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.
P.S.: „TREXIT = Trademark Exit“….