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Allgemein, Markenrecht

4 Wege wie Sie Ihre wertvolle Marke verlieren

[Foto: © deagreez / Fotolia]

Sie haben eine oder mehrere Marken in Ihrem Portfolio. Glückwunsch! Das ist ein toller Mehrwert für Ihr Unternehmen und sichert langfristig Ihren Erfolg.

Wenn Sie Ihre Marken jedoch nicht pflegen, kann es sein, dass Sie Ihre Marke schneller verlieren, als Ihnen lieb ist.

1. Denken Sie an die rechtzeitige Verlängerung Ihrer Marke!

Die eingetragene Marke muss in regelmäßigen Abständen von 10 Jahren – beginnend ab Anmeldung der Marke – verlängert werden. Das erschöpft sich regelmäßig darin, dass Sie dem Amt rechtzeitig die Verlängerungsgebühr überweisen. Geht das Geld erst einen Tag zu spät ein, so kann der Markenschutz unwiederbringlich dahin sein! Das kann gerade kritisch werden, wenn Feiertage oder Wochenenden im Spiel sind. Insofern lohnt es sich, sich nicht nur rechtzeitig eine Erinnerung zu setzen, sondern auch mit ausreichend Vorlauf die Verlängerungsgebühren zu zahlen.

2. Passen Sie auf, dass Ihre Marke nicht verwässert!

Marken sind dann erst Marken, wenn ihnen ausreichend Unterscheidungskraft zukommt. Je unterscheidungskräftiger ein Zeichen, desto besser. Die „angesprochenen Verkehrskreise“, der Verbraucher, sollen der Marke einen Ursprung zuordnen können. Sie wissen, dass Adidas z.B. aus der bekannten Sportartikelschmiede aus Herzogenaurach kommt. Man weiss, dass das iPhone mit der Firma Apple verunden ist. OK, man muss nicht wissen, dass Adidas in Herzogenaurach ansässig ist, aber es muss erkennbar sein, dass die Marke einem Unternehmen zugeordnet werden kann. Der begriff „Turnschuh“ kann eben vielen bzw. allen Unternehmen zugeordnet werden, die Turnschuhe verkaufen, so dass solch beschreibenden Begriffen die Unterscheidungskraft fehlt.

Bei der Verwässerung einer Marke ist es so, dass die Marke zunächst mal unterscheidungskräftig war und damit eine richtige Marke. Im Laufe der Zeit aber hat sich die Marke aber so in die Sprache eingebürgert, so dass sie nicht mehr klar nur einem Unternehmen zugeordnet werden kann, sondern nur eine Art Produkt oder Dienstleistung beschreibt. Mithin kann eine einst unterscheidungskräftige Marke geschwächt werden, so dass sie an Durchsetzungskraft verliert.

3. Nutzen Sie Ihre Marke. Ernsthaft!

Eine Marke ist nicht wie eine Domain: ein Mal registriert und dann hat man sie. Man muss eine Marke auch spätestens mit Ablauf der Benutzungsschonfrist – also regelmäßig nach Ablauf von 5 Jahren nach Anmeldung der Marke – auch nutzen. Und zwar in den geschützten Waren bzw. Dienstleistungen. Tut man das nicht, so kann der Markenschutz verfallen. Also entweder kann sie dann aus dem Markenregister gelöscht werden. Oder – wenn Sie gegen Dritte aus der Marke vorgehen wollen – die Marke wird zahnlos, weil ihr eine Nichtbenutzungseinrede entgegengehalten wird. Aus einer nicht benutzten Marke kann iM Ergebnis nicht gegen anderweitige an sich verletzende Nutzungen dieser Marke vorgegangen werden. Die Benutzung muss im Übrigen ernsthaft sein (siehe auch hier). Also 3 Verkäufe in 5 Jahren mit einem Umsatz von 20 EUR können zu wenig sein. Exakte Vorgaben gibt es hier nicht. Wenn Sie die Marke dann benutzen, dann dokumentieren Sie dies auch. Kommt nämlich nach mehreren Jahren der Nutzung der Einwand der Nichtbenutzung, so müssen solche Dokumente vorgelegt werden.

4. Passen Sie auf, wenn jemand ein Löschungsverfahren gegen Ihre Marke einreicht.

Kürzlich haben wir wieder einmal ein Löschungsverfahren gegen eine eingetragene Marke gewonnen, bei der die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen war. Der Vorwurf war, dass der Markenanmelder bösgläubig gehandelt hat. Hier aber hat der Markenanmelder auch noch fahrlässig gehandelt und nicht reagiert auf unseren Löschungsantrag. Nach § 54 Abs. 2 Satz 2 MarkenG war die Marke allein deswegen zu löschen, weil der Markeninhaber schlicht nicht innerhalb der gesetzten 2 Monate auf den Löschungsantrag reagiert hat: „Widerspricht er der Löschung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Mitteilung, so wird die Eintragung gelöscht. – § 54 Abs. 2 Satz 2 MarkenG“. Seien Sie also wachsam und reagieren Sie, wenn ein Löschungsantrag gegen Ihre Marke eingereicht wird. Passivität kills Ihre Marke.

Pflegen Sie also Ihre Marke. Wenn Sie eine Marke über uns anmelden, dann erinnern wir Sie auch daran, die Marke rechtzeitig zu verlängern. Wir informieren Sie im Falle von Löschungsverfahren gegen die Marke und verteidigen sie. Markenschutz beginnt damit, dass Sie Ihre Marke schützen. Wir helfen Ihnen gerne.

21. August 2017/von Volker Lehmann
Schlagworte: Löschungsverfahren, Markenschutz, Markenverlängerung, Verwässerung
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