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Abmahnradar, Markenrecht

Abmahnung der Marke “CROSSFIT” der CrossFit LLC durch die Kanzlei Bird & Bird – Erste Hilfe

Abmahnung durch die CrossFit LLC – Sportlich geht anders!

Der Kanzlei Breuer Lehmann liegt eine Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird vom 13.09.2021 mit dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung durch ein eBay-Angebot mit der Bezeichnung “Crossfit” für Fitnessprodukte in der Artikelüberschrift / und -beschreibung.

Mit der Abmahnung werden folgende Forderungen erhoben:

  • sofortiger Verkaufsstopp des Angebots;
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 10.000,00 €;
  • Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen (in der Regel Auskunft zu Anzahl der verkauften Produkte, Umsätzen und Gewinn, der mit dem Verkauf erzielt wurde);
  • Ersatz aller Schäden, die aufgrund der Rechtsverletzung entstanden sind oder noch entstehen werden;
  • Erstattung der Anwaltskosten iHv. 3.744,50 € (1,5 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 250.000 €).

Das Unternehmen CrossFit LLC bietet laut der Abmahnung unter der Bezeichnung “CROSSFIT” ein Fitness-Programm an, dass an Fitness-Studios lizenziert wird. Die Abmahnung stützt sich auf zwei Deutsche Marken:

  • Deutsche Marke DE 30 2015 035 251 „CROSSFIT“ mit Priorität vom 20.04.2015, eingetragen am 08.06.2015, geschützt unter anderem für “Turn- und Sportartikel” in Klasse 28;
  • Deutsche Marke DE 30 2017 032 826 „CROSSFIT“ mit Priorität vom 18.12.2017, eingetragen am 05.03.2018, geschützt unter anderem für “Turn- und Sportartikel” in Klasse 28.

Unsere erste Einschätzung zur Crossfit-Abmahnung:

Zu Abmahnungen der CrossFit LLC gegen Angebote von Sportartikeln oder Fitnesskursen finden sich zahlreiche Berichte. Weiter ist zu lesen, dass es sich bei „CROSSFIT“ um eine Art Gattungsbegriff handeln würde (vgl. z. B. https://www.alternative-gesundheit.de/neue-fitness-trends-fuer-ein-ganzheitliches-workout.html), also um eine Bezeichnung, die markenrechtlich nicht monopolisierbar sei. Sich hierauf zu stützen und auf die Abmahnung nicht zu reagieren, kann gefährlich sein.

Denn Tatsache ist, dass zu Gunsten des abmahnenden Unternehmens u. a. die deutsche Wortmarke DE30 2017 032 826 eingetragen ist, die für eine Vielzahl verschiedener Waren und Dienstleistungen Schutz genießt, u. a. für Nahrungsergänzungsmittel, Bekleidungsstücke, alkoholfreie Getränke, Turn- und Sportartikel sowie sportliche Aktivitäten (vgl. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020170328265/DE). Aus rechtlicher Sicht ist ein Verletzungsgericht grundsätzlich erst einmal an diese Eintragung gebunden. Zudem befindet sich die Marke noch bis Juli 2023 in der sog. Benutzungsschonfrist, was dem Rechteinhaber ein Vorgehen aus der Marke erheblich erleichtert.

Die Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR ist unüblich hoch und sollte in keinem Fall akzeptiert werden!

Crossfit-Abmahnung erhalten – was tun?

Ruhe bewahren! Nichts unterschreiben! Unsere Empfehlung: Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Prüfung die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit der Vertragsstrafe. Sie verpflichten sich sonst zu mehr als nötig.
Fristen beachten! Nehmen Sie die Abmahnung ernst und beachten Sie die gesetzte Frist. Ein Untätigbleiben kann zu einer einstweiligen Verfügung / Klage führen und unnötig hohe Kosten verursachen.
Unsere kostenlose Erstberatung nutzen: Schicken Sie uns die vollständige Abmahnung (mit den Anlagen) für eine Ersteinschätzung zu (info @ breuerlehmann.de)

Wie geht es dann weiter?

Wir prüfen, ob die Abmahnung begründet ist und wie Sie sich gegen die Abmahnung verteidigen können. Als auf das Markenrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über Erfahrungen aus zahlreichen Abmahnungen.

Nach der Prüfung melden wir uns bei Ihnen und Sie erhalten unsere erste Einschätzung. Weiter teilen wir Ihnen unsere Kosten mit, wenn Sie uns mit der Vertretung gegen die Abmahnung beauftragen möchten. In der Regel können wir einen pauschalen Festpreis anbieten.

Wenn Sie uns beauftragen, werden wir sofort für Sie tätig. Wenn Sie uns nicht beauftragen, entstehen Ihnen keine Kosten.

16. Oktober 2021/von Volker Lehmann
Schlagworte: Abmahnung, CrossFit LLC, Markenrecht, Markenverletzung, Vertragsstrafe
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https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2021-10-16 11:24:252022-05-01 17:30:00Abmahnung der Marke “CROSSFIT” der CrossFit LLC durch die Kanzlei Bird & Bird – Erste Hilfe
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