AGB Markenüberwachung
BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB (Kanzlei) angebotenen Dienstleistungspakete zur Überwachung von Marken.
Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang: Markenüberwachung
Gegenstand des Auftrags ist die Überwachung der Vertragsmarke(n) auf kollidierende Neuanmeldungen in den entsprechenden Markenregistern. Nicht umfasst ist die Überwachung von Rechtsverletzungen z.B. im Internet oder die Nutzung von Domainnamen.
- Überwachungsumfang
Die Überwachung deutscher Marken (Deutschland Basic) findet durch laufende Recherche in den folgenden Markenregistern auf kollidierende identische und/oder ähnliche Markenanmeldungen statt:
- Deutsche Marke: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Unionsmarke: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
- für internationale Marken mit Schutz in Deutschland: Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Die Überwachung von europäischen Unionsmarken (EU Basic) findet durch laufende Recherche in den folgenden Markenregistern auf kollidierende identische und/oder ähnliche Markenanmeldungen statt:
- Unionsmarke: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
- nationale Markenämter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- für internationale Marken mit Schutz in Deutschland: Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Die Register werden laufend überwacht und die Ergebnisse durch die Kanzlei ausgewertet. Der Kunde wird ausschließlich im Fall der Kollision benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt ausschließlich per eMail.
Durch die laufende Überwachung wird sichergestellt, dass der Kunde im Fall der Kollision rechtzeitig Widerspruch gegen die neu angemeldete Marke einlegen kann. In einigen Fällen kann dies aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden. So z.B. wenn eine Marke erst in den Registern recherchierbar ist, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist (Z.B. IR-Marken). In dem Fall werden dem Kunden alternative Wege aufgezeigt, um gegen die Marke vorgehen zu können.
- Auswertung und Beratung bei möglichen Kollisionen
Die Rechercheergebnisse werden durch die Kanzlei ausgewertet und der Kunde wird darüber informiert. Der Kunde erhält mit der Information ebenso eine rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt der Kanzlei mit einer Beratung zum weiteren Vorgehen.
Vom Auftrag zur Markenüberwachung und der diesbezüglichen Pauschale nicht erfasst ist die außergerichtliche Interessenvertretung, die Führung von außergerichtlichen Verhandlungen und außergerichtlichem Schriftverkehr, die Vertretung in Amtsverfahren vor dem DPMA und dem EUIPO, sowie Tätigkeiten im Rahmen prozessualer Vertretungen. Die Kanzlei wird in diesen Fällen nur nach Bekanntgabe der voraussichtlichen Kosten und Beauftragung des Kunden tätig.
- 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang: Markenschutz Pro
Gegenstand der Beauftragung des Pakets Markenverwaltung Pro sind zum einen sämtliche Leistungen wie in § 1 benannt.
Darüber hinaus sind im Paket „Markenverwaltung Pro“ folgende Dienstleistung zur Verwaltung der Marke und Rechtsberatung enthalten:
- Markenverwaltung:
- Änderung der Anschriften des Inhabers der Vertragsmarke
- Inhaberumschreibung bzw. Übertragung der Vertragsmarke auf einen Dritten
- Markenverlängerung und diesbezügliche Fristenkontrolle
- Rechtsberatung und Vertretung
- Beratung, Prüfung der Erfolgsaussichten sowie Vertretung bei Widerspruchsverfahren gegen die Marke
- Beratung und Prüfung der Erfolgsaussichten bei Löschungsverfahren gegen die Marke
- Beratung, Prüfung der Erfolgsaussichten sowie außergerichtliche Vertretung bei Abmahnung gegen die Marke
Nicht umfasst sind etwaige Amtsgebühren, die bei der Verwaltung der Vertragsmarke beim Amt anfallen können bzw. Kosten, welche die gegnerische Partei geltend macht.
Umfasst sind die außergerichtliche Interessenvertretung, die Führung von außergerichtlichen Verhandlungen und außergerichtlichem Schriftverkehr, die Vertretung in Amtsverfahren vor dem DPMA und dem EUIPO bei Widersprüchen gegen die Vertragsmarke. Nicht umfasst ist die Vertretung in Löschungsverfahren und gerichtlichen Verfahren. Die Kanzlei wird in diesen Fällen nur nach Bekanntgabe der voraussichtlichen Kosten und Beauftragung des Mandanten tätig.
- 3 Laufzeit, Verlängerung und Beendigung des Vertrags
Der Mandatsvertrag beginnt mit Bestätigung des Auftrags des Kunden durch die Kanzlei. Die Bestätigung der Beauftragung an die vom Kunden zur Verfügung gestellte eMail-Adresse ist hierbei ausreichend.
- Laufzeit 12 Monate bei Vorauszahlung (Regelung für Verträge bis 1.01.2024):
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 12 Monate. Maßgeblich ist das Kalenderjahr 01.01.-31.12.. Wird die Kanzlei unterjährig beauftragt, so werden die verbleibenden Monate des jeweiligen Jahres anteilig berechnet. Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um 12 Monate jeweils beginnend ab dem 01.01., wenn er nicht bis zum 31.10. eines jeden Jahres gekündigt wird. Im Falle der Kündigung endet der Vertrag jeweils zum 31.12. desselben Jahres.
Beispiel:
Die Beauftragung erfolgt am 14.04.2017. Die Laufzeit beträgt zunächst 01.05.-31.12.2017. Ab dem 01.01.2018 läuft der Vertrag jeweils bis zum 31.12..
Die Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung und Lastschrifteinzugsverfahren im Voraus.
- Laufzeit 12 Monate bei Vorauszahlung (Regelung für Verträge ab 1.02.2024):
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 12 ganze Monate mit Beginn des auf die Beauftragung folgenden Monatsersten. Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate im Voraus gekündigt wird. Im Falle der Kündigung endet der Vertrag jeweils zum Ablauf des 12-Monatszeitraums, in dessen Laufzeit die Kündigung ausgesprochen wurde.
Beispiel:
Die Beauftragung erfolgt am 14.03.2024. Die Laufzeit beträgt zunächst 01.04.2024-31.03.2025.
Die Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung und Lastschrifteinzugsverfahren im Voraus.
- flexible Zahlung bei monatlicher Kündbarkeit
Bei Wahl der Monatszahlung erfolgt die Zahlung durch monatliches Lastschrifteinzugsverfahren spätestens zum 10ten eines jeden Monats. Bei Kündigung des Vertrags in den ersten drei Monaten der Laufzeit des Vertrags bzw. im Zeitraum 01.01. – 31.03. eines jeden Jahres durch den Kunden behält sich die Kanzlei vor, etwaig entstandene Kosten bis maximal 3 Monatsbeiträge dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die Kündigung des Vertrags ist jeweils zum Ende des auf die Kündigung folgenden Monats möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- 4 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig schriftlich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist der Mandant verpflichtet der Kanzlei stets seine aktuellen Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen und die Änderung von Name und/oder Anschrift des Markeninhabers mitzuteilen, um den Markenschutz aufrecht zu erhalten. Kann die Kanzlei den Mandanten nicht erreichen aufgrund veralteter Adressdaten oder sonstiger vom Mandanten zu vertretender Nichterreichbarkeit, so ist die Kanzlei nicht verpflichtet, z.B. die Marke des Mandanten zu verlängern. Gleiches gilt für den Fall der Einlegung eines Widerspruchs oder Löschungsverfahrens gegen die Marke des Mandanten. Kann dieser nicht erreicht werden ist die Kanzlei nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Markenschutzes zu unternehmen.
- 5 Vergütung
Das freibleibende Angebot auf unseren Webseiten gilt für Unternehmen und/oder Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht für Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher (§ 1 PAngV). Alle Preisangaben sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei den online angegebenen Pauschalhonoraren handelt es sich um pauschale Honorare gem. § 4 Abs. 2 RVG.
Eine gerichtliche oder andere anwaltliche Tätigkeiten wird ohne weitere Vereinbarung im Zweifel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die amtlichen Gebühren der zuständigen Markenämter sind gesondert zu entrichten. Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
- 6 Unterrichtung
Mit der Mitteilung der E-Mail-Adresse willigt der Auftraggeber jederzeit widerruflich ein, dass ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zugesendet werden. Die Kommunikation per E-Mail, sowie der Versand von Schriftstücken über das Internet erfolgt allein auf Risiko des Auftraggebers.
- 7 Haftung
Die Haftung der Kanzlei aus dem Auftragsverhältnis aufgrund einfacher Fahrlässigkeit verursachter Schäden wird für jeden Einzelfall auf 10.000.000 EUR (in Worten: zehn Millionen Euro) begrenzt. Die Kanzlei haftet nicht für die von Dritten übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren gem. § 51b BRAO in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.
- 8 Datenschutz
Die Kanzlei weist gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung durch die Kanzlei auf Datenträgern gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Soweit sich die Kanzlei Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist die Kanzlei berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Der Mandant erklärt sich mit Beauftragung hiermit einverstanden.
- 9 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Vertraglicher Erfüllungsort ist der Sitz der Kanzlei in München. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem diesem Vertrag zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ist München.
- 10 Salvatorische Klausel
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der hiesigen AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
München, 23.11.2021
BREUER LEHMANN · RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung, vertreten durch
Rechtsanwalt Dennis Breuer LL.M.
Rechtsanwalt Volker Lehmann LL.M.
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80538 München
Eingetragen im Partnerschaftsregister des AG München unter Nr. 1592
Deutschland
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