Allgemeine Mandatsbedingungen (AGB)
BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB (Kanzlei) angebotenen juristischen Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Prüfung und Anmeldung von Marken, Designs oder Geschmacksmustern. Auch für die Dienstleistungen der Verteidigung von Schutzrechten wie z.B. der Ausspruch von Abmahnungen und die Einleitung diesbezüglicher Verfahren wie auch die Verteidigung gegen Abmahnungen gelten diese AGB.
Die Beauftragung der Kanzlei erfolgt regelmäßig über deren Online-Präsenzen, insbesondere unter www.breuerlehmann.de und www.wir-lieben-marken.de und Partnerwebseiten. Auch die Beauftragung per eMail oder Telefon sowie sonstiger Kommunikationsmittel gilt als verbindliche Mandatierung, für welche diese AGB ebenso gelten. Unverbindliche Auskünfte, die kein Mandatsverhältnis begründen, werden von der Kanzlei ausdrücklich so benannt.
Mit der Beauftragung der Kanzlei kommt ein Mandatsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Kanzlei zustande. Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit (Markenrecherche, KurzGutachten, Markenanmeldung, Geschmacksmusteranmeldung etc.). Für die Beauftragung über die Online-Präsenzen gilt der Leistungsumfang wie auf den jeweiligen Webseiten beschrieben. Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist nur deutsches Recht zu prüfen und der Auftragsdurchführung zu Grunde zu legen. Die Erzielung eines bestimmten Erfolges, insbesondere die Eintragung eines Schutzrechts, ist nicht geschuldet. Die Recherchen beruhen auf den Daten der Patent- und Markenämter bzw. professioneller Dienstleister. Für die Ergebnisse der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche kann deshalb hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität keine Gewähr übernommen werden. Eine Markenanmeldung birgt stets das Risiko, dass Dritte gegen die Markeneintragung vorgehen, insbesondere aufgrund älterer Markenrechte Widerspruch einlegen, einen Löschungsantrag stellen oder kostenpflichtig eine Abmahnung aussprechen. Hierdurch kann ein erhebliches Kostenrisiko für den Auftraggeber entstehen. Nicht umfasst ist die Tätigkeit bei Androhung einer Eintragungszurückweisung oder bei angekündigtem oder eingelegten Widerspruch. Diese sowie weitergehende anwaltliche oder gerichtliche Tätigkeiten sind ausdrücklich gesondert zu beauftragen und werden nach dem kanzleiüblichenm Stundensatz zzgl. etwaiger Amtsgebühren abgerechnet.
- 2 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig schriftlich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist der Mandant verpflichtet der Kanzlei stets seine aktuellen Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen und die Änderung von Name und/oder Anschrift des Markeninhabers mitzuteilen, um den Markenschutz aufrecht zu erhalten. Kann die Kanzlei den Mandanten nicht erreichen aufgrund veralteter Adressdaten oder sonstiger vom Mandanten zu vertretender Nichterreichbarkeit, so ist die Kanzlei nicht verpflichtet, z.B. die Marke des Mandanten zu verlängern. Gleiches gilt für den Fall der Einlegung eines Widerspruchs oder Löschungsverfahrens gegen die Marke des Mandanten. Kann dieser nicht erreicht werden ist die Kanzlei nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Markenschutzes zu unternehmen.
- 3 Vergütung
Das freibleibende Angebot auf unseren Webseiten gilt für Unternehmen und/oder Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht für Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher (§ 1 PAngV). Alle Preisangaben sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei den online angegebenen Pauschalhonoraren handelt es sich um pauschale Honorare gem. § 4 RVG. Der Leistungsumfang der Rechtsberatung ergibt sich aus der auf der Internetseite dargestellten Leistungsbeschreibungen und umfasst in jedem Fall die Beratung per E-Mail und die persönliche telefonische Beratung mit einem Rechtsanwält, einer Rechtsanwältin.
Eine gerichtliche oder andere anwaltliche Tätigkeiten wird ohne weitere Vereinbarung im Zweifel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die amtlichen Gebühren der zuständigen Markenämter sind gesondert zu entrichten. Im Übrigen gilt der übliche Stundensatz der Kanzlei als vereinbart. Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Rechnungen werden postalisch oder digital per PDF ohne Unterschrift ausgestellt. Der Auftraggeber verzichtet insoweit auf das Schriftform- und Unterschrifterfordernis des § 10 RVG.
Nicht jede Bezeichnung, jedes Logo, Design oder Slogan kann automatisch auch als Marke bzw. Geschmacksmuster angemeldet werden. Sollte die Prüfung eines Auftrags zu dem Ergebnis kommen, dass eine Anmeldung als Marke oder Geschmacksmuster nicht möglich ist, so fallen für diese Prüfung die Kosten des beauftragten Pakets ohne Abzüge an. Gleiches giltm, wenn der Auftraggeber oder die Auftraggeberin nach Prüfung durch uns von der Anmeldung der geplanten Marke Abstand nimmt. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Ein Widerrufsrecht besteht ausdrücklich nicht.
- 4 Unterrichtung
Mit der Mitteilung der E-Mail-Adresse willigt der Auftraggeber jederzeit widerruflich ein, dass ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zugesendet werden. Die Kommunikation per E-Mail, sowie der Versand von Schriftstücken über das Internet erfolgt allein auf Risiko des Auftraggebers.
- 5 Haftung
Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich. Die Haftung der Kanzlei aus dem Auftragsverhältnis aufgrund einfacher Fahrlässigkeit verursachter Schäden wird für jeden Einzelfall auf 10.000.000 EUR (in Worten: zehn Millionen Euro) begrenzt. Die Kanzlei haftet nicht für die von Dritten übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Mandats.
- 6 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Mandatsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.
- 7 Salvatorische Klausel
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der hiesigen AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
München, 28.06.2022
BREUER LEHMANN · RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung, vertreten durch
Rechtsanwalt Dennis Breuer LL.M.
Rechtsanwalt Volker Lehmann LL.M.
Steinsdorfstraße 19
80538 München
Eingetragen im Partnerschaftsregister des AG München unter Nr. 1592
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