• ENGLISH
+49 89 666 610 89 • info@breuerlehmann.de
  • 0Einkaufswagen
Direkt online zum Fachanwalt:
Kostenfreie Erstberatung
5.0 Sterne / 98 Bewertungen5.0 Sterne / (98)Anwalt.de
  • Home
  • Kanzlei
  • Markenanmeldung
    • Deutschland / DACH
    • Europäische Union
    • International
    • Ratgeber
      • Bandnamen schützen
      • Logo schützen
      • Firmennamen schützen
      • Marken schützen
  • Markenüberwachung
  • Designschutz
    • Deutschland
    • Europa & international
  • Kontakt
  • Blog
  • Kostenfreie Erstberatung +49 89 666 610 89 • info@breuerlehmann.de
  • Menü Menü
Allgemein, Markenrecht

Männer und Frauen in der Wiener Klassifikation

Die so genannte Wiener Klassifikation dient der Klassifizierung registrierter Bildmarken. Anders als bei der Nizzaer Klassifikation bestimmt sie allerdings nicht den Schutzumfang von Marken, sondern dient vor allem einem praktischen Zweck: die Auffindbarkeit von Bildmarken soll erleichtert werden. Internationale Standards wie eben die Wiener Klassifikation verschlagworten sozusagen registrierte Bildmarken, so dass sie im Fall von Markenrecherchen besser auffindbar sind. Durch solche Markenrecherchen lassen sich letztlich Markenstreitigkeiten im Vorfeld erkennen und vermeiden.

Die Bildmarken werden so in 29 Kategorien, 145 Abschnitte und 1709 Unterabschnitte eingeteilt.

So nüchtern das Thema, umso amüsanter das dort zu findende Bild, was mittelbar über Männer und Frauen gezeichnet wird. In der zweiten Kategorie „Menschen“ findet sich -natürlich- auch die Unterteilung u.a. in Männer und Frauen.

Für Männer finden sich so in den Unterabschnitten:

2.1 Männer
2.1.1 Köpfe, Büsten
* 2.1.2 Bewaffnete Männer oder Waffen oder Uniform tragende Männer
* 2.1.3 Religiöse Figuren, eine Robe oder Toga tragende Männer
* 2.1.4 Männer in Volks~ oder historischen Trachten
* 2.1.5 Männer im Smoking oder Anzug
* 2.1.7 Harlekins, Clowns, Pierrots, karnevalistisch verkleidete oder groteske bzw.
komische Gestalten, Zwerge, Zauberer (Magier, Hexenmeister)
* 2.1.8 Akrobaten, Athleten, Tänzer, Jongleure, nackte Männer, Sport treibende
Männer (ausgenommen 2.1.2, 2.1.12, 2.1.14, 2.1.20 und 2.1.21)
* 2.1.9 Musikanten, Männer mit Musikinstrumenten, Dirigenten
* 2.1.11 Metzger, Köche, Kellner, Konditoren
* 2.1.12 Matrosen, Seeleute, Fischer, Piraten
* 2.1.13 Bauern, Feldarbeiter
* 2.1.14 Taucher, Froschmänner
* 2.1.15 Männer anderer Berufe
Anmerkung: Einschließlich Astronauten
* 2.1.20 Männer auf oder mit einem Pferd, Maulesel oder Esel
* 2.1.21 Männer auf oder mit Tieren (ausgenommen 2.1.20)
* 2.1.22 Allegorische oder mythologische männliche Gestalten
* 2.1.26 Höhlenmenschen
* 2.1.30 Andere Männer

Frauen sind wie folgt klassifiziert:

2.3 Frauen
* 2.3.1 Köpfe, Büsten
* 2.3.3 Nonnen, Krankenschwestern
* 2.3.4 Frauen in Volks~ oder historischen Trachten
* 2.3.5 Nackte Frauen, Frauen in Unterwäsche, im Badeanzug oder in anderer
leichter Bekleidung
* 2.3.7 Frauen im Abendkleid
Wiener Klassifikation – 7. Ausgabe (gültig ab 01.01.2013) 21 Liste der Kategorien, Abschnitte und Unterabschnitte mit erläuternden Anmerkungen

* 2.3.8 Frauen beim Sport, Tänzerinnen, Majoretten
* 2.3.9 Frauen im Kimono, Sari, Dschellaba
* 2.3.10 Frauen in Stadtkleidung
* 2.3.11 Frauen beim Kochen oder bei der Hausarbeit, Kellnerinnen
* 2.3.12 Landarbeit verrichtende Frauen
* 2.3.13 Frauen beim Nähen, Spinnen oder Stricken
* 2.3.14 Frauen mit Schreibmaschine oder andere Büroarbeit verrichtende Frauen
* 2.3.15 Frauen anderer Berufe
Anmerkung: Einschließlich Astronautinnen
* 2.3.20 Frauen auf oder mit einem Pferd, Maulesel oder Esel
* 2.3.21 Frauen auf oder mit Tieren (ausgenommen 2.3.20)
* 2.3.22 Allegorische oder mythologische Frauengestalten, Hexen, komische Frauen
* 2.3.26 Musikerinnen, Frauen mit Musikinstrumenten, Dirigentinnen
* 2.3.30 Andere Frauen

Bei Frauen finden sich hier überwiegend Unterabschnitte, die sich auf das Aussehen der Frau beziehen („in anderer leichter Bekleidung“, Frauen im Abendkleid)oder auf häusliche arbeiten (Kochen, Hausarbeit, Nähen…). Wenn Sie denn einen Beruf ausüben, dann ist es die „Büroarbeit“ und die „Schreibmaschine“, die hier prägend sind. Den Beruf der Astronautin hingegen traut man ihnen allerdings auch noch zu.

Männern hingegen werden immerhin über 20 Berufe und berufsverwandte Begriffe zugeordnet. Der „nackte Mann“ kommt zwar auch vor, aber die berufliche Betätigung dominiert doch ganz deutlich.

Die Schlussfolgerung mag jeder für sich ziehen. Interessant ist es schon, wie sich traditionelle, aber wohl überholte, Geschlechterrollen in den verschiedensten Bereichen einfach nicht ändern lassen wollen.

Die gesamte Wiener Klassifikation finden Sie >>hier.<<

25. Februar 2013/von Volker Lehmann
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Auf WhatsApp teilen
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2013-02-25 13:02:212022-01-18 11:03:50Männer und Frauen in der Wiener Klassifikation

Neueste Beiträge

  • Gastbeitrag: DSGVO im Unternehmen
  • Ratgeber: die Wahl der richtigen Markenform
  • Karriere­chance: Rechts­anwalts­fach­angestellte/n (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
  • Abmahnung der Marke “CROSSFIT” der CrossFit LLC durch die Kanzlei Bird & Bird – Erste Hilfe
  • Manufaktur – ein geschützter Begriff?

Kategorien

  • Abmahnradar
  • Adwords
  • Allgemein
  • Amazon
  • Design
  • Designschutz
  • DSGVO
  • eBay
  • Geschmacksmusterrecht
  • In eigener Sache
  • Internetrecht
  • Markenrecht
  • Meinung
  • Presse
  • Rechtsprechung
  • Steuern
  • Titelschutz
  • Unternehmenskennzeichen
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Sie haben noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da:
+49 89 666 610 89 | info@breuerlehmann.de

BREUER LEHMANN
RECHTSANWÄLTE PartmbB

Steinsdorfstraße 19
80538 München

Telefon: +49 89 666 610 89
Fax: +49 89 / 255 5131 297
info@breuerlehmann.de

BREUER LEHMANN ist Ihre Full-Service Kanzlei für Design- und Markenrecht aus München. Wir hören Ihnen zu, erklären verständlich und sind Ihr Partner für rechtliche Fragen.

Wir sind mit über 10.000 erfolgreichen Markenanmeldungen in Deutschland und der EU eine der TOP Kanzleien für Markenanmeldungen und Markenschutz: Platz 1 im Jahr 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 nach Anzahl der Markenanmeldungen in Deutschland (WTR 1000).

5.0 Sterne / 98 Bewertungen5.0 Sterne / (98)Anwalt.de

Service

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • AGB Markenüberwachung

Ratgeber

  • Bandnamen schützen
  • Logo schützen
  • Firmennamen schützen
  • Marken schützen

Fotoklau im Internet – Urheberrechtliche AbmahnungLogo schützen – aber wie? Nach oben scrollen