Brexit und EU Unionsmarke
Inhaber von Unionsmarken sollten jetzt eine UK Marke anmelden, um den Markenschutz in UK nach Brexit nicht zu verlieren
Die Europäische Kommission hat am 19.03.2018 mit den Vertretern des Vereinigten Königreiches (UK) einige Eckpunkte festgelegt, die auch den Markenschutz in England betreffen.
Demnach wird die europäische Unionsmarke mittelfristig keinen Schutz mehr in UK bieten. Inhaber von Unionsmarken, die derzeit noch in England Gültigkeit haben, sollten daher jetzt eine UK Marke anmelden.
Vorgesehen ist, dass es noch eine Übergangsphase zwischen dem 30. März 2019 und dem 31. Dezember 2020 geben soll. In dieser Zeit wird die Unionsmarke trotz Brexit noch für UK wirksam sein. Danach allerdings nicht mehr. Es ist zu erwarten, dass in dieser Phase ein run auf Markenanmeldungen in England mit entsprechend erhöhten Bearbeitungszeiten stattfinden wird. Daher ist es ratsam, jetzt schon eine Markenanmeldung mit Schutz in England vorzunehmen.
Ratsam ist es zudem, die UK Marke nicht vor Ort als nationale Marke anzumelden, sondern im Wege der internationalen Registrierung mit der Unionsmarke als Basismarke. Denn Details sind noch nicht geklärt. Was ist, wenn eine nationale UK Marke einen an sich schlechteren Zeitrang als eine ältere Unionsmarke besitzt aber einen besseren Zeitrang als die nachfolgend angemeldete UK Marke? Im Zweifel wird man argumentieren müssen, dass die internationale UK Marke nur wegen des BREXIT und auf Basis, d.h. identisch, der Unionsmarke angemeldet wurde. Dann wird es voraussichtlich dazu kommen (müssen), dass UK auch diese Prioritäten anerkennt, weil ansonsten das gesamte Markensystem in UK Kopf stehen würde.
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