• ENGLISH
+49 89 666 610 89 • info@breuerlehmann.de
  • 0Einkaufswagen
Direkt online zum Fachanwalt:
Kostenfreie Erstberatung
5.0 Sterne / 122 Bewertungen5.0 Sterne / (122)Anwalt.de
  • Home
  • Kanzlei
  • Markenanmeldung
    • Deutschland / DACH
    • Europäische Union
    • International
    • Ratgeber
      • Bandnamen schützen
      • Logo schützen
      • Firmennamen schützen
      • Marken schützen
  • Markenüberwachung
  • Designschutz
    • Deutschland
    • Europa & international
  • Kontakt
  • Blog
  • Kostenfreie Erstberatung +49 89 666 610 89 • info@breuerlehmann.de
  • Menü Menü
Abmahnradar, Markenrecht

Abmahnung der Marke “CROSSFIT” der CrossFit LLC durch die Kanzlei Bird & Bird – Erste Hilfe

Abmahnung durch die CrossFit LLC – Sportlich geht anders!

Der Kanzlei Breuer Lehmann liegt eine Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird vom 13.09.2021 mit dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung durch ein eBay-Angebot mit der Bezeichnung “Crossfit” für Fitnessprodukte in der Artikelüberschrift / und -beschreibung.

Mit der Abmahnung werden folgende Forderungen erhoben:

  • sofortiger Verkaufsstopp des Angebots;
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 10.000,00 €;
  • Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen (in der Regel Auskunft zu Anzahl der verkauften Produkte, Umsätzen und Gewinn, der mit dem Verkauf erzielt wurde);
  • Ersatz aller Schäden, die aufgrund der Rechtsverletzung entstanden sind oder noch entstehen werden;
  • Erstattung der Anwaltskosten iHv. 3.744,50 € (1,5 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 250.000 €).

Das Unternehmen CrossFit LLC bietet laut der Abmahnung unter der Bezeichnung “CROSSFIT” ein Fitness-Programm an, dass an Fitness-Studios lizenziert wird. Die Abmahnung stützt sich auf zwei Deutsche Marken:

  • Deutsche Marke DE 30 2015 035 251 „CROSSFIT“ mit Priorität vom 20.04.2015, eingetragen am 08.06.2015, geschützt unter anderem für “Turn- und Sportartikel” in Klasse 28;
  • Deutsche Marke DE 30 2017 032 826 „CROSSFIT“ mit Priorität vom 18.12.2017, eingetragen am 05.03.2018, geschützt unter anderem für “Turn- und Sportartikel” in Klasse 28.

Unsere erste Einschätzung zur Crossfit-Abmahnung:

Zu Abmahnungen der CrossFit LLC gegen Angebote von Sportartikeln oder Fitnesskursen finden sich zahlreiche Berichte. Weiter ist zu lesen, dass es sich bei „CROSSFIT“ um eine Art Gattungsbegriff handeln würde (vgl. z. B. https://www.alternative-gesundheit.de/neue-fitness-trends-fuer-ein-ganzheitliches-workout.html), also um eine Bezeichnung, die markenrechtlich nicht monopolisierbar sei. Sich hierauf zu stützen und auf die Abmahnung nicht zu reagieren, kann gefährlich sein.

Denn Tatsache ist, dass zu Gunsten des abmahnenden Unternehmens u. a. die deutsche Wortmarke DE30 2017 032 826 eingetragen ist, die für eine Vielzahl verschiedener Waren und Dienstleistungen Schutz genießt, u. a. für Nahrungsergänzungsmittel, Bekleidungsstücke, alkoholfreie Getränke, Turn- und Sportartikel sowie sportliche Aktivitäten (vgl. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020170328265/DE). Aus rechtlicher Sicht ist ein Verletzungsgericht grundsätzlich erst einmal an diese Eintragung gebunden. Zudem befindet sich die Marke noch bis Juli 2023 in der sog. Benutzungsschonfrist, was dem Rechteinhaber ein Vorgehen aus der Marke erheblich erleichtert.

Die Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR ist unüblich hoch und sollte in keinem Fall akzeptiert werden!

Crossfit-Abmahnung erhalten – was tun?

Ruhe bewahren! Nichts unterschreiben! Unsere Empfehlung: Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Prüfung die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit der Vertragsstrafe. Sie verpflichten sich sonst zu mehr als nötig.
Fristen beachten! Nehmen Sie die Abmahnung ernst und beachten Sie die gesetzte Frist. Ein Untätigbleiben kann zu einer einstweiligen Verfügung / Klage führen und unnötig hohe Kosten verursachen.
Unsere kostenlose Erstberatung nutzen: Schicken Sie uns die vollständige Abmahnung (mit den Anlagen) für eine Ersteinschätzung zu (info @ breuerlehmann.de)

Wie geht es dann weiter?

Wir prüfen, ob die Abmahnung begründet ist und wie Sie sich gegen die Abmahnung verteidigen können. Als auf das Markenrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über Erfahrungen aus zahlreichen Abmahnungen.

Nach der Prüfung melden wir uns bei Ihnen und Sie erhalten unsere erste Einschätzung. Weiter teilen wir Ihnen unsere Kosten mit, wenn Sie uns mit der Vertretung gegen die Abmahnung beauftragen möchten. In der Regel können wir einen pauschalen Festpreis anbieten.

Wenn Sie uns beauftragen, werden wir sofort für Sie tätig. Wenn Sie uns nicht beauftragen, entstehen Ihnen keine Kosten.

16. Oktober 2021/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2021-10-16 11:24:252022-05-01 17:30:00Abmahnung der Marke “CROSSFIT” der CrossFit LLC durch die Kanzlei Bird & Bird – Erste Hilfe
Abmahnradar, Allgemein, Markenrecht, Rechtsprechung

Mangelnde Unterscheidungskraft: Romantik – Marke unter Beschuss

Mangelnde Unterscheidungskraft: Romantik – Marke unter Beschuss Die Wortmarke ROMANTIK (eingetragen beim EUIPO unter der Nr. 002527109) ist unter Dauerbeschuss. Gegen die Marke, welche im Bereich der Veranstaltung von Reisen, im Jahre 2003 im europäischen Markenregister eingetragen wurde, ist bereits mehrfach erfolgreich ein Löschungsantrag eingereicht worden. Bereits 4 Anträge auf Löschung der Marke ROMANTIK erfolgreich: […]

Weiterlesen
25. August 2017/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/uploads/Fotolia_78425459_XS.jpg 279 429 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2017-08-25 15:23:432022-01-18 11:03:11Mangelnde Unterscheidungskraft: Romantik – Marke unter Beschuss
Abmahnradar, Markenrecht, Meinung

Abmahnung Marke „Romantik Hotel“

Die Rechtsanwaltskanzlei MAS & P Rechtsanwälte verschickt im Auftrag der Romantik Hotels & Restaurants AG wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Benutzung des Zeichens “Romantik Hotel” für das Anbieten und Bewerben von Hotels im Internet. Der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte liegt mittlerweile eine Abmahnung vor, die sich gegen eine Internetseite richtet, auf der Hotels als „Romantik Hotel“ beschrieben werden. Des Weiteren liegt uns eine Abmahnung vor, die sich gegen die Verwendung des Begriffs „Romantikhotel“ als Google-Adword sowie eine Markenanmeldung „Romantikhotel (Zusatz)“ wendet.

Die Romantik Hotels & Restaurants AG ist Inhaberin mehrerer „Romantik“-Marken. Beispielsweise ist die Wortmarke “ROMANTIK” mit dem Anmeldetag 08.01.2002 seit dem 25.09.2003 unter der Registernummer 02527109 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) für Dienstleistungen der Klassen 39 und 43, für Veranstaltung und Vermittlung von Ausflugsfahrten und Reisen, Reisebegleitung; Beförderung von Reisenden; Veranstaltung von Kreuzfahrten; Dienstleistungen von Verkehrsbüros; Autovermietung, Beherbergung und Verpflegung von Gästen, Zimmerreservierungen., eingetragen (Marke via tmdb). Mit der Abmahnung wird zur Unterlassung der Benutzung des Zeichens “Romantik Hotel” im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit dem Angebot, der Vermittlung und/oder der Bewerbung von Hoteldienstleistungen aufgefordert und eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung von neun Tagen gesetzt. Weiter sollen Anwaltskosten iHv. 2420 EUR aus einem Gegenstandswert von 125.000 EUR erstattet werden. Diese Abmahnung erscheint aus mehreren Gründen problematisch: Weiterlesen

30. Juni 2014/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2014-06-30 10:29:522022-01-18 11:03:29Abmahnung Marke „Romantik Hotel“
Abmahnradar, Rechtsprechung

Kostenerstattung bei Abmahnung

Keine Kostenerstattung bei Abmahnung, wenn keine Unterlassungsklage erhoben wird

Sei es im Markenrecht, Urheberrecht, im Wettbewerbsrecht oder Designrecht: Abmahnkosten sind regelmäßig vom Verletzer zu tragen. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn entweder die Abmahnung nicht berechtigt war. Oder wenn die Abmahnung nur erfolgte, um Kostennoten zu produzieren. Wenn es als dem Inhaber des verletzten Schutzrechts nur darum geht, dem Verletzer gegenüber eine Kostennote zu senden und die Unterlassung des strittigen Verhaltens nur „Mittel zum Zweck“ wird, dann kann ein Kostenerstattungsanspruch entfallen. Weiterlesen

23. Mai 2014/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2014-05-23 12:56:302022-01-18 11:03:30Kostenerstattung bei Abmahnung
Abmahnradar, Markenrecht

Grupo BodyVital / Lisa Helk mahnen aktuell ab

Kürzlich sind hier Abmahnungen aus dem Hause Grupo BodyVital /Lisa Helk aus Spanien aufgeschlagen.

Das Problem?
Lisa Helk hat sich die europäische Gemeinschaftsmarke „BodyVital“ in der Klasse 41 für „Fernkurse; Seminare (Veranstaltung und Durchführung von -); Herausgabe von Texten [ausgenommen Werbetexte].“ (auf tmdb.de)

Nun ist sie der Meinung, Dritte auf Unterlassung in Anspruch nehmen zu können, welche die Bezeichnung „Body Vital“ gebrauchen. Vornehmlich wird das in der Sport-, Fitness- bzw. Wellnessbranche der Fall sein. So haben auch unsere Mandanten einen Kurs zur Stärkung des Rückens unter dem Titel „Body Vital“ verwendet. Das hat Frau Helk aus Spanien gestört und die Mandanten wurden umgehend von ihr abgemahnt. Sie verlangt dafür „nur“ 2500 EUR. Auf eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung -die aus rechtlicher Sicht an sich ein Muss ist- verzichtet sie gerne mal, solange eben gezahlt wird.

Das sollte man aber nach unserer Überzeugung nicht tun. Denn die Dame mahnt unserer Ansicht nach zu Unrecht ab. Weiterlesen

6. November 2012/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2012-11-06 22:09:342022-01-18 11:03:51Grupo BodyVital / Lisa Helk mahnen aktuell ab
Abmahnradar, Allgemein, Markenrecht

Abmahnung aus Spanien

mit folgendem Hinweis erhalten:

„Da aufgrund der, krisenbedingten Situation der spanischen Post Schreiben mit langen Postlaufzeiten ankommen bzw. nicht oder falsch zugestellt werden bitten wir vorab um schnellen eMailwechsel.“

ohne Worte…

23. Oktober 2012/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2012-10-23 09:26:542022-01-18 11:03:52Abmahnung aus Spanien
Abmahnradar, Markenrecht

Abmahnung: E-Liquids „D’Doff“ v. Davidoff et al.

Liquids sind in aller Munde. Nicht nur sprichwörtlich. E-Zigaretten sind auf dem Vormarsch und damit geht auch schon der Konkurrenzkampf los. Ähnlich wie bei Parfümplagiaten („duftet wie Joop“/ „wie Calcin Klein“ etc.) versuchen auch Hersteller der so genannten liquids, der Flüssigkeiten für E-Zigaretten, ihre Produkte in die Nähe bereits bekannter Geschmacke und Tabakwaren zu bringen.

Chinesische Hersteller sind dabei ganz findig und nutzen Namen, die dann so ähnlich klingen wie das Vorbild.

Die Top Ten der fake-liquids aus einer der Kanzlei Breuer Lehmann vorliegenden „E-Liquid Flavor List“ eines chinesischen Herstellers liest sich wie folgt:

1. „Desert Ship“ für „Camel“ (da war einer ganz ausgefuchst…)
2. „Fortune Strike“ für „lucky strike“
3. „Congress“ für „Parliament“
4. „Ken“ für „Kent“
5. „Parmal“ für „Pall Mall“
6. „Peter“ für „Peter Stuyvesant“
7. „my seven“ für „mild seven“
8. „Dromedary Menthol“ für „Camel Menthol“
9. „Energy Cow“ für „Red Bull“
10. „Winson“ für „Winston“

Nicht zu vergessen die aus derzeitigen markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannte Marke Davidoff, deren Inhaberin Reemtsma Cigarettenfabrik GmbH gegen Namen wie D’Doff / D’Dov oder Dovidaf u.a. vorgeht.

Nachdem die Kosten einer solchen Abmahnung mit EUR 2744,00 von der abmahnenden Kanzlei Luther angesetzt werden, sollte man sich im Vorfeld fachkundig beraten lassen, ob denn der eigene Webshop den markenrechtlichen Anforderungen genügt oder ob man sich potentiell Abmahnungen einhandelt. Spannend bleibt, ob der chinesische Hersteller den deutschen Händlern unter die Arme greift, diese überhaupt aufklärt und im Falle der Abmahnung die Kosten übernimmt. Oder lässt er die Händler im Regen stehen?

Auf jeden Fall sollte man versuchen, den Hersteller mit in die Verantwortung zu nehmen, da doch einige Händler von E-Zigaretten und E-Liquids durch diese relativ hoch angesetzten Kosten einen Großteil ihrer Gewinne einbüßen werden.

Hinsichtlich der Kosten ist sicherlich zu sagen, dass die 1,5 Gebühr der Kollegen nach der neueren Rechtsprechung des BGH zu hoch erscheint. Der achte Senat hat hier kürzlich entschieden (BGH, Urt. v. 11.07.2012 – VIII ZR 323/11), dass ein Anwalt nicht die 1,5 Gebühr als Regelgebühr verlangen dürfe, sondern nur, wenn die Tätigkeit des Anwalts auch umfangreich oder schwierig war (Anm. zu Nr. 2300 VV RVG). Bei Abmahnungen, die mehr oder weniger schon fertig in der Schublade liegen und eine ganze Reihe von Fällen mit leichten Modifikationen bedienen, kann man davon sicher nicht sprechen.

Gerne unterstützen wir Sie, sollten Sie hier Beratungsbedarf haben.

9. August 2012/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2012-08-09 13:20:222022-01-18 11:04:13Abmahnung: E-Liquids „D’Doff“ v. Davidoff et al.

Neueste Beiträge

  • Werkstudent / Studentische Aushilfe im Backoffice (m/w/d), Festanstellung, Voll- oder Teilzeit
  • Karriere­chance: Rechts­anwalts­fach­angestellte/n (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
  • KMU-Fonds 2023. EU-Förderung bis zu 1.000 EUR für Marken- und Designschutz beantragen.
  • Rechtsanwältin / Rechtsanwalt gewerblicher Rechtsschutz (w/m/d) – auch remote
  • Geld zurück! Jetzt bis zu 1.500 € EU-Förderung für Ihre Markenanmeldung erhalten

Kategorien

  • Abmahnradar
  • Adwords
  • Allgemein
  • Amazon
  • Design
  • Designschutz
  • DSGVO
  • eBay
  • Geschmacksmusterrecht
  • In eigener Sache
  • Internetrecht
  • Karriere
  • Markenanmeldung
  • Markenrecht
  • Meinung
  • Presse
  • Rechtsprechung
  • Steuern
  • Titelschutz
  • Unternehmenskennzeichen
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Sie haben noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da:
+49 89 666 610 89 | info@breuerlehmann.de

BREUER LEHMANN
RECHTSANWÄLTE PartmbB

Steinsdorfstraße 19
80538 München

Telefon: +49 89 666 610 89
Fax: +49 89 / 255 5131 297
info@breuerlehmann.de

BREUER LEHMANN ist Ihre Full-Service Kanzlei für Design- und Markenrecht aus München. Wir hören Ihnen zu, erklären verständlich und sind Ihr Partner für rechtliche Fragen.

Wir sind mit über 10.000 erfolgreichen Markenanmeldungen in Deutschland und der EU eine der TOP Kanzleien für Markenanmeldungen und Markenschutz: Platz 1 im Jahr 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 nach Anzahl der Markenanmeldungen in Deutschland (WTR 1000).

5.0 Sterne / 122 Bewertungen5.0 Sterne / (122)Anwalt.de

Service

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • AGB Markenüberwachung

Ratgeber

  • Bandnamen schützen
  • Logo schützen
  • Firmennamen schützen
  • Marken schützen

Nach oben scrollen