Bye bye Britain. Mit dem 31.01.2020 ist es nun soweit: Großbritannien verlässt endgültig die Europäische Union. Deutsche und andere nationale Marken sind davon nicht betroffen. Europäische Unionsmarken hingegen schon. Denn diese gelten für die ganze EU, also alle EU Mitgliedsstaaten. Wenn Großbritannien austritt, so haben EU Marken dort absehbar keine Schutzwirkung mehr.
Dem VICE Magazin haben wir kürzlich ein Interview gegeben. Wie sich das gehört in „lässigem VICE Sound“ ;-).
„Der Münchner Anwalt Volker Lehmann vertritt Musiker, Bands und Unternehmen in Markenstreits. Er sagt: „Wenn jemand wie Shindy oder Capital Bra schon seit Jahren unter seinem Künstlernamen Musik gemacht hat, kann niemand einfach hergehen und sagen: Ich melde jetzt mal Shindy als Marke an, und er muss mir was bezahlen oder darf keine Musik mehr machen.
Schnelles und einfaches Eintragungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Wenn alles glatt läuft, so kann eine deutsche Marke bereits in 4-6 Wochen nach Anmeldung eingetragen werden. Wir wissen aus tausendfache Erfahrung, wie Sie diese schnelle Eintragung erreichen.
Wir freuen uns, dass Herr Rechtsanwalt Benjamin Geppert nun auch zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ernannt wurde. Mit den Partnern, Herrn Rechtsanwalt Dennis Breuer und Herrn Rechtsanwalt Volker Lehmann, sind nun drei Rechtsanwälte unserer Kanzlei bereits Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Marken müssen u.a. unterscheidungskräftig sein, um auch als Marke eingetragen werden zu können, § 8 Abs. 2 MarkenG. Der Begriff „Turnschuh“ ist für Schuhwaren rein beschreibend und kann daher nicht als Marke eingetragen werden. Für Obst wäre der Begriff „Apple“ ebenso nicht unterscheidungskräftig und daher nicht als Marke geeignet.
In der Schweiz wurde eine neue Swissness-Gesetzgebung verabschiedet. Darin wird der Schutz der Bezeichnung „Schweiz“ und des Schweizerkreuzes verstärkt. Wer demnach eine Marke anmelden möchte, die Bezug zur Schweiz aufweist, sollte sich hierüber informieren. Dabei reicht es aus, wenn man z.B. ein Zeichen wie „Swiss XY-Käse“ oder „Schweizer Art“ gestaltet bzw. das klassische Schweizerkreuz in seine Marke mit aufnimmt.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Kurz-Informationen zusammengestellt. Für detailliertere Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung oder verweisen auf die Seite des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum.
Dürfen Nationalflaggen oder Nationalfarben überhaupt als Bestandteil einer eingetragenen Marke beim Markenamt eingetragen werden?
- Prinzipiell Nein. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG sind Marken von der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt ausgeschlossen, sofern sie Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten. Tipp: Man kann einer Beanstandung hinsichtlich der Verwendung von Nationalfarben zuvorkommen, wenn man die Anmeldung der Marke in schwarz-weiss vornimmt. Ob Flagge, Wappen oder Nationalfarben dann verwendet werden dürfen, ist dann außerhalb des Markenrechts zu bestimmen. Regelmäßig muss eine Irreführung ausgeschlossen sein.
Was sind die Swissness-Kriterien?
- Die Swissness-Kriterien beziehen sich darauf, wie viel Schweiz „drin“ sein muss, damit es auch damit werben darf. Hierbei gibt es für Naturprodukte, Lebensmittel, sonstige Produkte und auch Dienstleistungen eigene Kriterien. Das Fleisch von Zuchttieren ist z.B. dann schweizerisch, „wenn die Tiere den überwiegenden Teil ihres Lebens(!) in der Schweiz verbracht haben“. Bei Dienstleistern muss der Hauptsitz in der Schweiz sein, um als schweizerisch zu gelten. Swissair, die an sich zur deutschen Lufthansa gehört, darf z.B. deswegen noch das Schweizer Kreuz führen, weil der Hauptverwaltungssitz in der Schweiz ist. Für detaillierte Informationen verweisen wir deswegen auf die Seite des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum.
Darf das Schweizerkreuz als Bestandteil einer Marke noch genutzt werden?
- Ja – Für Waren und Dienstleistungen die die Swissness-Kriterien erfüllen. Grundsätzlich wird das Schweizerkreuz als geografischer Hinweis aufgefasst.
- Aber, das Schweizerwappen (Schweizerkreuz in einem wappenähnlichen Schild) darf nur noch (mit Ausnahmen) von der Eidgenossenschaft genutzt werden.
Kann man Bezeichnungen wie „Swiss“ oder „Schweizer…“ bzw. das Schweizerkreuz als Bestandteil einer Marke eintragen lassen?
- Ja – Allerdings muss es sich um eine kombinierte Marke handeln. Das Schweizerkreuz darf z.B. nicht der einzige Bestandteil einer Marke sein, sondern muss mit einem anderen schutzfähigen Wort- oder Bildelement kombiniert werden. Damit ist die Marke dann als Ganzes schutzfähig und kann registriert werden. Hier gilt allerdings, dass in der jeweiligen Klassifikation der Marke erkennbar sein muss, dass die Marke sich nur auf Produkte und/oder Dienstleistungen bezieht, die auch aus der Schweiz stammen und den Swissness Kriterien entsprechen. Dies sollte bereits bei der Anmeldung der Marke berücksichtigt werden, um auch hier Beanstandungen des Markenamtes zu vermeiden. Gerne können wir Ihnen bei der richtigen Formulierung behilflich sein.
Gibt es weitere Voraussetzungen für den Gebrauch des Schweizerkreuzes?
- Ja – Der Gebrauch des Schweizerkreuzes darf in keinem Fall unzutreffend oder irreführend sein und nicht gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder gegen geltendes Recht verstoßen.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Marke anmelden wollen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Inhaber von Unionsmarken sollten jetzt eine UK Marke anmelden, um den Markenschutz in UK nach Brexit nicht zu verlieren
Die Europäische Kommission hat am 19.03.2018 mit den Vertretern des Vereinigten Königreiches (UK) einige Eckpunkte festgelegt, die auch den Markenschutz in England betreffen.
Demnach wird die europäische Unionsmarke mittelfristig keinen Schutz mehr in UK bieten. Inhaber von Unionsmarken, die derzeit noch in England Gültigkeit haben, sollten daher jetzt eine UK Marke anmelden.
Vorgesehen ist, dass es noch eine Übergangsphase zwischen dem 30. März 2019 und dem 31. Dezember 2020 geben soll. In dieser Zeit wird die Unionsmarke trotz Brexit noch für UK wirksam sein. Danach allerdings nicht mehr. Es ist zu erwarten, dass in dieser Phase ein run auf Markenanmeldungen in England mit entsprechend erhöhten Bearbeitungszeiten stattfinden wird. Daher ist es ratsam, jetzt schon eine Markenanmeldung mit Schutz in England vorzunehmen.
Ratsam ist es zudem, die UK Marke nicht vor Ort als nationale Marke anzumelden, sondern im Wege der internationalen Registrierung mit der Unionsmarke als Basismarke. Denn Details sind noch nicht geklärt. Was ist, wenn eine nationale UK Marke einen an sich schlechteren Zeitrang als eine ältere Unionsmarke besitzt aber einen besseren Zeitrang als die nachfolgend angemeldete UK Marke? Im Zweifel wird man argumentieren müssen, dass die internationale UK Marke nur wegen des BREXIT und auf Basis, d.h. identisch, der Unionsmarke angemeldet wurde. Dann wird es voraussichtlich dazu kommen (müssen), dass UK auch diese Prioritäten anerkennt, weil ansonsten das gesamte Markensystem in UK Kopf stehen würde.
Gerne beraten wir Sie hierzu. Rufen Sie uns einfach an: 089 6666 10 89
Foto: © http://www.worldtrademarkreview.com/
Pressemitteilung
Die Kanzlei Breuer Lehmann belegt in der aktuellen Auswertung 2016/2017 des internationalen Fachmagazins WTR „World Trademark Review“ Platz 10 der Kanzleien aus Deutschland mit den meisten Unionsmarkenanmeldungen in der EU.
Das internationale Fachmagazin WTR hat die Kanzleien mit den meisten Markenanmeldungen in der Europäischen Union ausgewertet. Seit der Gründung 2012 stieg die Kanzlei Breuer Lehmann in den Rankings des WTR 1000 bezüglich der meisten Markenanmeldungen kontinuierlich nach oben. So hatte sich Breuer Lehmann bereits auf Platz 1 der Kanzleien mit den meisten deutschen Markenanmeldungen in Deutschland etabliert und konnte nun auch im Bezug auf die Unionsmarkenanmeldungen in der EU nach vorne ziehen.
“Ohne das Vertrauen, das uns unsere Mandanten jeden Tag entgegenbringen, wäre das nicht möglich. Dass wir in relativ kurzer Zeit hier neben den etablierten Großkanzleien gelistet werden, bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.” so Partner Volker Lehmann.
Das Fachmagazin „World Trademark Review“ beurteilt und beleuchtet seit sieben Jahren Firmen, die im Bereich Marken- und Handelsrecht agieren. Um den Markt zu evaluieren werden über einen zwölfmonatigen Zeitraum Rankings erstellt, um unter anderem zu erforschen welche Firmen die meisten Markenanmeldungen vorweisen können.
Das Markenrecht gewinnt in einer Zeit der ständigen Innovationen immer mehr an Bedeutung. Der rechtzeitige Schutz von Firmennamen und Produktbezeichnungen mit einer starken Marke ist heute ein wesentlicher Faktor, um nachhaltig und erfolgreich auf dem Markt bestehen zu können.
Breuer Lehmann Rechtsanwälte aus München beraten in ganz Deutschland und darüber hinaus Startups, klein- und mittelständische Unternehmen im Gewerblichen Rechtsschutz, beim Schutz von Ideen, Marken und Designs. Die Fachanwälte der Kanzlei sind spezialisiert auf Markenrecht und vertreten bereits über 3000 Marken in Deutschland, der Europäischen Union und International. Breuer Lehmann Rechtsanwälte bieten Startups und Unternehmen attraktive Beratungspakete für Markenanmeldungen sowie spezialisiertes Know-How bei Abmahnungen, Markenverletzungen, Widerspruchs- und Löschungsverfahren, Schutz von Firmennamen und Designs.
Link: WTR 1000
Download: Pressemitteilung Breuer Lehmann
Mangelnde Unterscheidungskraft: Romantik – Marke unter Beschuss Die Wortmarke ROMANTIK (eingetragen beim EUIPO unter der Nr. 002527109) ist unter Dauerbeschuss. Gegen die Marke, welche im Bereich der Veranstaltung von Reisen, im Jahre 2003 im europäischen Markenregister eingetragen wurde, ist bereits mehrfach erfolgreich ein Löschungsantrag eingereicht worden. Bereits 4 Anträge auf Löschung der Marke ROMANTIK erfolgreich: […]