Möglichkeiten und Kosten der Verlängerung von Markenrechten
Unabhängig davon, ob es sich um eine deutsche, europäische oder internationale Marke handelt, kann eine Marke unbegrenzt oft für jeweils zehn Jahre verlängert werden. Ob es sich lohnt eine Marke zu verlängern hängt davon ab, ob die Marke in der zehnjährigen Schutzperiode benutzt wurde, beziehungsweise, ob die Marke weiterhin benutzt werden soll. Denn wird die Marke nicht verlängert und werden die Verlängerungsgebühren nicht bezahlt, so wird die Marke aus dem jeweiligen Register gelöscht und der Schutz erlischt. Jedoch gilt hierbei keine „Alles oder Nichts“-Regel in Bezug auf die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Es ist auch möglich auf einen Teil der Waren und Dienstleistungen zu verzichten und nur den Schutz für einen bestimmten Teil zu verlängern. Eine Erweiterung ist hingegen nicht möglich.
Die Amtsgebühren und Fristen für die Markenverlängerung im Einzelnen:
1. Verlängerung einer deutschen Marke
Die Schutzdauer der eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach zehn Jahren am letzten Tag des Monats, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt. (Beispiel: Anmeldetag 05.07.2014, Ende der Schutzdauer: 31.07.2024)
Bei einer deutschen Marke sind zur Verlängerung der Marke 750€ Verlängerungsgebühr zuzüglich 260€ Klassengebühr für jede weitere Klasse über die ersten drei Klassen hinaus zu zahlen. Diese Gebühr wird fällig am letzten Tag des Monats, in dem die Schutzdauer endet (im Beispiel: 31.07.2024). Innerhalb von zwei Monaten kann nun die Marke zuschlagsfrei verlängert werden (im Beispiel: 30.09.2014). Bis zu sechs Monate nach der Fälligkeit kann die Schutzdauer mit einer Zuschlagsgebühr von 50€ zuzüglich jeweils weiterer 50€ für jede Klasse über die ersten drei Klassen hinaus verlängert werden(im Beispiel: 31.01.2024). Frühestens kann die Verlängerungsgebühr ein Jahr vor der Fälligkeit bezahlt werden.
Wird die Verlängerungsgebühr nicht oder nicht ausreichend bezahlt, erlischt das Markenrecht.
2. Verlängerung einer europäischen Gemeinschaftsmarke
Die Schutzdauer der Gemeinschaftsmarke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach zehn Jahren gerechnet vom Tag der Eintragung (Beispiel: Anmeldetag: 05.07.2014, Ende der Schutzdauer: 05.07.2024)
Zur Verlängerung der Marke ist in Gegensatz zur deutschen Marke ein Antrag zusätzlich zur Zahlung der Gebühren notwendig. Die Gebühren betragen 1350€ falls die Verlängerung online beantragt wird und 1500€ falls die Verlängerung in Papierform beantragt wird, jeweils zuzüglich 400€ pro Klasse bei mehr als drei Klassen .
Der Antrag auf Verlängerung ist innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor Ablauf des letzten Tages des Monats, in dem die Schutzdauer endet einzureichen und im selben Zeitraum sind die Gebühren zu entrichten (im Beispiel: von 01.02.2024 bis 31.07.2014). Innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf dieses Datums kann der Antrag noch eingereicht und die Gebühr zuzüglich eines 25%igen Zuschlags noch bezahlt werden (im Beispiel: 31.01.2025).
3. Verlängerung von internationalen IR-Marken
Die Schutzdauer der IR-Marke beträgt 20 Jahre bei einer Registrierung in Ländern die nur dem Madrider Markenabkommen (MMA) und 10 Jahre in Ländern, die dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) angehören, beginnend mit dem Tag der Internationalen Registrierung (Beispiel: Eintragungstag: 05.07.2014, Ende der Schutzdauer 05.07.2024 bzw. 2034).
Zur Erneuerung der internationalen Registrierung sind die entsprechenden Gebühren zu zahlen, bestehend aus einer Grundgebühr, einer Zusatzgebühr und einer Ergänzungsgebühr. Wie hoch die Gebühr insgesamt ist, hängt davon ab, in welchen Ländern Schutz beansprucht wird und wie viele Klassen eingetragen sind.
Beispiel: 4 Klassen, Ursprungsbehörde HABM, Schutz in EU, US, CH (Währung Schweizer Franken)
Grundgebühr: 653
individuelle Erneuerungsgebühr Schweiz: 500
Individuelle Erneuerungsgebühr EU : 1533
Individuelle Zusatzgebühr für jede die dritte Klasse übersteigende Klasse x 511.00 : 511
Individuelle Erneuerungsgebühr: 370
Individuelle Zusatzgebühr für jede die erste Klasse übersteigende Klasse x 370.00 : 1110
TOTAL: 4677
Bis zu sechs Monate nach Ablauf der Schutzfrist kann die Marke noch gegen eine Zuschlagsgebühr in Höhe eines 50%igen Aufschlags.
Während bei einer europäischen Gemeinschaftsmarke und einer internationalen Marke das jeweilige Amt, rechtzeitig beziehungsweise sechs Monate vor Ablauf der Schutzfrist hieran durch eine Mitteilung erinnert, erfolgt eine solche Erinnerung durch das DPMA nicht.
Gerne erinnern wir Sie im Rahmen Ihrer markenrechtlichen Vertretung rechtzeitig an den Ablauf der Schutzfrist und beraten Sie im Hinblick auf die möglichen Verlängerungen.