Inhaber von Unionsmarken sollten jetzt eine UK Marke anmelden, um den Markenschutz in UK nach Brexit nicht zu verlieren
Die Europäische Kommission hat am 19.03.2018 mit den Vertretern des Vereinigten Königreiches (UK) einige Eckpunkte festgelegt, die auch den Markenschutz in England betreffen.
Demnach wird die europäische Unionsmarke mittelfristig keinen Schutz mehr in UK bieten. Inhaber von Unionsmarken, die derzeit noch in England Gültigkeit haben, sollten daher jetzt eine UK Marke anmelden.
Vorgesehen ist, dass es noch eine Übergangsphase zwischen dem 30. März 2019 und dem 31. Dezember 2020 geben soll. In dieser Zeit wird die Unionsmarke trotz Brexit noch für UK wirksam sein. Danach allerdings nicht mehr. Es ist zu erwarten, dass in dieser Phase ein run auf Markenanmeldungen in England mit entsprechend erhöhten Bearbeitungszeiten stattfinden wird. Daher ist es ratsam, jetzt schon eine Markenanmeldung mit Schutz in England vorzunehmen.
Ratsam ist es zudem, die UK Marke nicht vor Ort als nationale Marke anzumelden, sondern im Wege der internationalen Registrierung mit der Unionsmarke als Basismarke. Denn Details sind noch nicht geklärt. Was ist, wenn eine nationale UK Marke einen an sich schlechteren Zeitrang als eine ältere Unionsmarke besitzt aber einen besseren Zeitrang als die nachfolgend angemeldete UK Marke? Im Zweifel wird man argumentieren müssen, dass die internationale UK Marke nur wegen des BREXIT und auf Basis, d.h. identisch, der Unionsmarke angemeldet wurde. Dann wird es voraussichtlich dazu kommen (müssen), dass UK auch diese Prioritäten anerkennt, weil ansonsten das gesamte Markensystem in UK Kopf stehen würde.
Gerne beraten wir Sie hierzu. Rufen Sie uns einfach an: 089 6666 10 89
Foto: © http://www.worldtrademarkreview.com/
Pressemitteilung
Die Kanzlei Breuer Lehmann belegt in der aktuellen Auswertung 2016/2017 des internationalen Fachmagazins WTR „World Trademark Review“ Platz 10 der Kanzleien aus Deutschland mit den meisten Unionsmarkenanmeldungen in der EU.
Das internationale Fachmagazin WTR hat die Kanzleien mit den meisten Markenanmeldungen in der Europäischen Union ausgewertet. Seit der Gründung 2012 stieg die Kanzlei Breuer Lehmann in den Rankings des WTR 1000 bezüglich der meisten Markenanmeldungen kontinuierlich nach oben. So hatte sich Breuer Lehmann bereits auf Platz 1 der Kanzleien mit den meisten deutschen Markenanmeldungen in Deutschland etabliert und konnte nun auch im Bezug auf die Unionsmarkenanmeldungen in der EU nach vorne ziehen.
“Ohne das Vertrauen, das uns unsere Mandanten jeden Tag entgegenbringen, wäre das nicht möglich. Dass wir in relativ kurzer Zeit hier neben den etablierten Großkanzleien gelistet werden, bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.” so Partner Volker Lehmann.
Das Fachmagazin „World Trademark Review“ beurteilt und beleuchtet seit sieben Jahren Firmen, die im Bereich Marken- und Handelsrecht agieren. Um den Markt zu evaluieren werden über einen zwölfmonatigen Zeitraum Rankings erstellt, um unter anderem zu erforschen welche Firmen die meisten Markenanmeldungen vorweisen können.
Das Markenrecht gewinnt in einer Zeit der ständigen Innovationen immer mehr an Bedeutung. Der rechtzeitige Schutz von Firmennamen und Produktbezeichnungen mit einer starken Marke ist heute ein wesentlicher Faktor, um nachhaltig und erfolgreich auf dem Markt bestehen zu können.
Breuer Lehmann Rechtsanwälte aus München beraten in ganz Deutschland und darüber hinaus Startups, klein- und mittelständische Unternehmen im Gewerblichen Rechtsschutz, beim Schutz von Ideen, Marken und Designs. Die Fachanwälte der Kanzlei sind spezialisiert auf Markenrecht und vertreten bereits über 3000 Marken in Deutschland, der Europäischen Union und International. Breuer Lehmann Rechtsanwälte bieten Startups und Unternehmen attraktive Beratungspakete für Markenanmeldungen sowie spezialisiertes Know-How bei Abmahnungen, Markenverletzungen, Widerspruchs- und Löschungsverfahren, Schutz von Firmennamen und Designs.
Link: WTR 1000
Download: Pressemitteilung Breuer Lehmann
Mangelnde Unterscheidungskraft: Romantik – Marke unter Beschuss Die Wortmarke ROMANTIK (eingetragen beim EUIPO unter der Nr. 002527109) ist unter Dauerbeschuss. Gegen die Marke, welche im Bereich der Veranstaltung von Reisen, im Jahre 2003 im europäischen Markenregister eingetragen wurde, ist bereits mehrfach erfolgreich ein Löschungsantrag eingereicht worden. Bereits 4 Anträge auf Löschung der Marke ROMANTIK erfolgreich: […]
[Foto: © deagreez / Fotolia]
Sie haben eine oder mehrere Marken in Ihrem Portfolio. Glückwunsch! Das ist ein toller Mehrwert für Ihr Unternehmen und sichert langfristig Ihren Erfolg.
Wenn Sie Ihre Marken jedoch nicht pflegen, kann es sein, dass Sie Ihre Marke schneller verlieren, als Ihnen lieb ist. Weiterlesen
Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist eine auf Gewerblichen Rechtsschutz mit Schwerpunkt Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Sozietät in München. Wir vertreten über 3000 Marken in Deutschland, der Europäischen Union und International.
Unsere Kanzleiräume befinden sich zentraler Lage und sind bequem mit U- und S-Bahn (Isartor) erreichbar.
Zum Ausbau unseres Fachbereiches Markenrecht suchen wir Studenten (m/w) und/oder Referendare (m/w), die uns bei der Erstellung von Rechtsbeiträgen zur Veröffentlichung auf unserer Homepage unterstützen. Die Tätigkeit umfasst die Erstellung von Rechtsbeiträgen für unsere Webseiten sowie Mandanteninfos im Bereich gewerblicher Rechtsschutz. Die Betreuung von Social Media für die verschiedenen Kanzleiauftritte gehört ebenso dazu. Eine spätere Ausweitung der Tätigkeit ist nicht ausgeschlossen.
Sie studieren Jura oder sind bereits im Referendariat, haben Erfahrungen oder Interesse im/am Bereich Marken- und Designrecht sowie eine Affinität zum Internet. Idealerweise haben Sie bereits journalistische Erfahrungen sammeln können, kennen sich mit WordPress aus und sind souverän im Umgang mit Word und Powerpoint (MS Office, Open Office).
Eine flexible Wochenarbeitszeit von ca. 10 Stunden kann an Ihre Vorlesungs- und Prüfungszeiten angepasst werden.
Wir bieten die Arbeit in einer kollegialen Arbeitsatmosphäre, einen interessanten Einblick in das kreative Marken- und Designrecht und einen modernen Arbeitsplatz. Bei Interesse richten Sie bitte Ihre kurze Bewerbung mit Lebenslauf und Angabe der von Ihnen gewünschten Wochenarbeitszeit per Email an: Herrn Rechtsanwalt Volker Lehmann (vl@breuerlehmann.de).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE PartmbB
RA Volker Lehmann, LL.M.
Steinsdorfstraße 19
80538 München
Telefon: 089 / 6666 10 89
www.breuerlehmann.de
Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist eine auf Gewerblichen Rechtsschutz mit Schwerpunkt Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Sozietät in München. Wir vertreten über 3000 Marken in Deutschland, der Europäischen Union und International.
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Wir suchen zum nächstmöglichen Termin eine studentische Aushilfe (m/w) zur regelmäßigen und langfristigen Unterstützung bei Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben wie z.B. Dokumentenbearbeitung, Kopier-, Druck- und Scanarbeiten, Mahnwesen sowie Ablage.
Eine flexible Wochenarbeitszeit von ca. 10 Stunden kann an Ihre Vorlesungs- und Prüfungszeiten angepasst werden.
Sie sind mit dem Arbeiten mit Word und Powerpoint (MS-Office / Open Office) vertraut und bringen sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse mit. Eine schnelle Auffassungsgabe, Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit sowie ein freundliches Auftreten runden Ihr Profil ab. Idealerweise studieren Sie Rechtswissenschaften.
Wir bieten die Arbeit in einer kollegialen Arbeitsatmosphäre, einen interessanten Einblick in das kreative Marken- und Designrecht und einen modernen Arbeitsplatz. Bei Interesse richten Sie bitte Ihre kurze Bewerbung mit Lebenslauf und Angabe der von Ihnen gewünschten Wochenarbeitszeit per Email an: Herrn Rechtsanwalt Volker Lehmann (vl@breuerlehmann.de).
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Jetzt ist es doch soweit gekommen. Großbritannien wird die EU verlassen. So ist es zumindest nach dem jüngsten Referendum zum #BREXIT angedacht.
Doch was passiert mit supranationalen Rechten? Sprich: der Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke), dem EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder anderen gewerblichen Schutzrechten? Den Inhabern von EU-Marken und EU-Designs kann man derzeit nur anraten, sich für den „worst case“ vorzubereiten. Nämlich, dass die europäische Unionsmarke im Falle des Austritts von Großbritannien keine unmittelbare Wirkung mehr in UK haben wird.
Verschiedene Szenarien sind vorstellbar. Dass es eine Umsetzungsfrist für die Umwandlung oder Anmeldung einer UK-Marke bekommt. Dass man als Markeninhaber eine Art Gleichstellung erhält, was jedoch unwahrscheinlich ist. Dass es einfach einen „Cut“ geben wird und man sich selbständig um den Schutz einer Marke in UK über das nationale Markenanmt (UK Intellectual Property Office) kümmern muss.
Wie dem auch sei, es besteht derzeit keine Gewissheit über den Schutz von Markenrechten in UK. Die sicherste und derzeit praktikabelste Lösung besteht allein darin, parallel zur bestehenden EU Marke eine nationale UK-Marke anzumelden. Inhaber einer europäischen Marke können dies jetzt tun. Markenanmelder sollten in Erwägung ziehen, gleich zur EU-Marke parallel oder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach EU-Markenanmeldung im Wege der IR-Marke eine UK-Marke anzumelden.
Die Unionsmarke können Sie hier ab EUR 279 netto anmelden.
Gerne können wir Sie dabei unterstützen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: 089 6666 10 89. Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.
P.S.: „TREXIT = Trademark Exit“….
BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE ist nach einer Auswertung des internationalen Magazins World Trademark Review (The World’s Leading Trademark Professionals 2016) die Kanzlei mit den meisten Markenanmeldungen in Deutschland 2015/16. Wir belegen damit Platz 1 unter den Top Kanzleien für Markenanmeldungen. Nachdem wir bereits in den vergangenen Jahren Platz 2 belegt haben, freuen wir uns, dass immer mehr Mandanten uns das Vertrauen schenken. Vielen Dank!
Seit der Kanzleigründung in 2012 hat BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE damit über 2300 Marken erfolgreich angemeldet.
Die internationale Marke in dem Sinne, dass man eine Marke mit Geltung für die ganze Welt hat, gibt es gar nicht. Das ist ein häufiges Missverständnis. Es gibt die nationalen Marken wie z.B. die deutsche oder französische Marke, die man im jeweiligen Land anmeldet. Und es gibt die europäische Marke, die man zentral in Alicante anmeldet und die dann Wirkung für alle 28 Länder der europäischen Union entfaltet. So eine Marke für die ganze Welt gibt es nicht.
Internationale Marke = internationale Registrierung
Wenn man von einer internationalen Marke spricht, dann meint man an sich die internationale Registrierung. Das heisst, man erstreckt den Schutz einer natonalen Marke oder auch der europäischen Gemeinschaftsmarke auf weitere Länder wie z.B. die Schweiz, die USA oder China. Dazu muss man nicht einen Anwalt vor Ort beauftragen, da man keine nationale Markenanmeldung vornimmt. Sondern man kann aus seinem ¨Heimathafen¨, z.B. Deutschland aus über die internationale Organisation zum Schutz geistigen Eigentums (WIPO) in Genf die Markenanmeldung starten. Um den Schutz einer Marke in diese anderen Länder erstrecken zu können benötigt man freilich erst einmal eine Marke, deren Schutz man erstrecken kann. Das ist die so genannte Basismarke.
Basismarke für die internationale Registrierung erforderlich
Als Basismarke kann z.B. die deutsche Marke oder auch die europäische Marke dienen. Haben Sie schon eine Marke so können wir Ihnen behilflich sein, den Schutz dieser (Basis-)Marke auf weitere Länder im Rahmen der internationalen Registrierung zu erstrecken. Dabei kann man aus einer Vielzahl von Ländern, die dem System der internationalen Registrierung beigetreten sind, wählen. Haben Sie noch keine Basismarke so können wir Ihnen helfen, zunächst eine solche Marke anzumelden.
Prioritätsfrist nutzen
Hierzu bietet sich die deutsche Marke an, da man diese beschleunigt anmelden kann. Man kann in den meisten Fällen zwar eine internationale Registrierung starten, wenn sich die Basismarke noch in der Anmeldephase befindet. Wird die Basismarke nämlich wieder Erwarten doch nicht registriert, dann wird damit auch die internationale Registrierung hinfällig. Selbst wenn man bereits alle Gebühren gezahlt hat. Nachdem man aber die internationale Registrierung am besten im Zeitraum der Prioritätsfrist anmeldet (6 Monate nach Anmeldedatum der Basismarke) sollte man die beschleunigte Anmeldung wählen, da die Eintragung der Marke dann schneller erfolgt und man die internationale Registrierung dann auf eine registrierte Marke stützen kann.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um die internationale Registrierung zur Verfügung.
