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Allgemein, Markenrecht

4 Wege wie Sie Ihre wertvolle Marke verlieren

[Foto: © deagreez / Fotolia]

Sie haben eine oder mehrere Marken in Ihrem Portfolio. Glückwunsch! Das ist ein toller Mehrwert für Ihr Unternehmen und sichert langfristig Ihren Erfolg.

Wenn Sie Ihre Marken jedoch nicht pflegen, kann es sein, dass Sie Ihre Marke schneller verlieren, als Ihnen lieb ist. Weiterlesen

21. August 2017/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/uploads/Fotolia_130455806_M.jpg 1126 1687 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2017-08-21 18:56:422022-01-18 11:03:114 Wege wie Sie Ihre wertvolle Marke verlieren
Allgemein

Werkstudenten / Referendare, ~10h/Woche (m/w) gesucht

Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist eine auf Gewerblichen Rechtsschutz mit Schwerpunkt Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Sozietät in München. Wir vertreten über 3000 Marken in Deutschland, der Europäischen Union und International.

Unsere Kanzleiräume befinden sich zentraler Lage und sind bequem mit U- und S-Bahn (Isartor) erreichbar.

Zum Ausbau unseres Fachbereiches Markenrecht suchen wir Studenten (m/w) und/oder Referendare (m/w), die uns bei der Erstellung von Rechtsbeiträgen zur Veröffentlichung auf unserer Homepage unterstützen. Die Tätigkeit umfasst die Erstellung von Rechtsbeiträgen für unsere Webseiten sowie Mandanteninfos im Bereich gewerblicher Rechtsschutz. Die Betreuung von Social Media für die verschiedenen Kanzleiauftritte gehört ebenso dazu. Eine spätere Ausweitung der Tätigkeit ist nicht ausgeschlossen.

Sie studieren Jura oder sind bereits im Referendariat, haben Erfahrungen oder Interesse im/am Bereich Marken- und Designrecht sowie eine Affinität zum Internet. Idealerweise haben Sie bereits journalistische Erfahrungen sammeln können, kennen sich mit WordPress aus und sind souverän im Umgang mit Word und Powerpoint (MS Office, Open Office).

Eine flexible Wochenarbeitszeit von ca. 10 Stunden kann an Ihre Vorlesungs- und Prüfungszeiten angepasst werden.

Wir bieten die Arbeit in einer kollegialen Arbeitsatmosphäre, einen interessanten Einblick in das kreative Marken- und Designrecht und einen modernen Arbeitsplatz. Bei Interesse richten Sie bitte Ihre kurze Bewerbung mit Lebenslauf und Angabe der von Ihnen gewünschten Wochenarbeitszeit per Email an: Herrn Rechtsanwalt Volker Lehmann (vl@breuerlehmann.de).

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE PartmbB
RA Volker Lehmann, LL.M.
Steinsdorfstraße 19
80538 München
Telefon: 089 / 6666 10 89
www.breuerlehmann.de

28. Juni 2017/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2017-06-28 09:49:342022-01-18 11:03:12Werkstudenten / Referendare, ~10h/Woche (m/w) gesucht
Allgemein

Studentische Aushilfe (m/w) im Sekretariat gesucht

Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist eine auf Gewerblichen Rechtsschutz mit Schwerpunkt Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Sozietät in München. Wir vertreten über 3000 Marken in Deutschland, der Europäischen Union und International.

Unsere Kanzleiräume befinden sich zentraler Lage und sind bequem mit U- und S-Bahn (Isartor) erreichbar.

Wir suchen zum nächstmöglichen Termin eine studentische Aushilfe (m/w) zur regelmäßigen und langfristigen Unterstützung bei Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben wie z.B. Dokumentenbearbeitung, Kopier-, Druck- und Scanarbeiten, Mahnwesen sowie Ablage.

Eine flexible Wochenarbeitszeit von ca. 10 Stunden kann an Ihre Vorlesungs- und Prüfungszeiten angepasst werden.

Sie sind mit dem Arbeiten mit Word und Powerpoint (MS-Office / Open Office) vertraut und bringen sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse mit. Eine schnelle Auffassungsgabe, Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit sowie ein freundliches Auftreten runden Ihr Profil ab. Idealerweise studieren Sie Rechtswissenschaften.

Wir bieten die Arbeit in einer kollegialen Arbeitsatmosphäre, einen interessanten Einblick in das kreative Marken- und Designrecht und einen modernen Arbeitsplatz. Bei Interesse richten Sie bitte Ihre kurze Bewerbung mit Lebenslauf und Angabe der von Ihnen gewünschten Wochenarbeitszeit per Email an: Herrn Rechtsanwalt Volker Lehmann (vl@breuerlehmann.de).

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE PartmbB
RA Volker Lehmann, LL.M.
Steinsdorfstraße 19
80538 München
Telefon: 089 / 6666 10 89
Fax: 089 / 255 5131 297
vl@breuerlehmann.de
www.breuerlehmann.de

28. Juni 2017/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2017-06-28 09:48:192022-01-18 11:03:12Studentische Aushilfe (m/w) im Sekretariat gesucht
Allgemein

Auf #BREXIT folgt #TREXIT? Was Sie als Inhaber einer Unionsmarke nun beachten sollten

Jetzt ist es doch soweit gekommen. Großbritannien wird die EU verlassen. So ist es zumindest nach dem jüngsten Referendum zum #BREXIT angedacht.

Doch was passiert mit supranationalen Rechten? Sprich: der Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke), dem EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder anderen gewerblichen Schutzrechten? Den Inhabern von EU-Marken und EU-Designs kann man derzeit nur anraten, sich für den „worst case“ vorzubereiten. Nämlich, dass die europäische Unionsmarke im Falle des Austritts von Großbritannien keine unmittelbare Wirkung mehr in UK haben wird.

Verschiedene Szenarien sind vorstellbar. Dass es eine Umsetzungsfrist für die Umwandlung oder Anmeldung einer UK-Marke bekommt. Dass man als Markeninhaber eine Art Gleichstellung erhält, was jedoch unwahrscheinlich ist. Dass es einfach einen „Cut“ geben wird und man sich selbständig um den Schutz einer Marke in UK über das nationale Markenanmt (UK Intellectual Property Office) kümmern muss.

Wie dem auch sei, es besteht derzeit keine Gewissheit über den Schutz von Markenrechten in UK. Die sicherste und derzeit praktikabelste Lösung besteht allein darin, parallel zur bestehenden EU Marke eine nationale UK-Marke anzumelden. Inhaber einer europäischen Marke können dies jetzt tun. Markenanmelder sollten in Erwägung ziehen, gleich zur EU-Marke parallel oder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach EU-Markenanmeldung im Wege der IR-Marke eine UK-Marke anzumelden.

Die Unionsmarke können Sie hier ab EUR 279 netto anmelden.

Gerne können wir Sie dabei unterstützen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: 089 6666 10 89. Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.

P.S.: „TREXIT = Trademark Exit“….

27. Juni 2016/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2016-06-27 15:17:412022-01-18 11:03:13Auf #BREXIT folgt #TREXIT? Was Sie als Inhaber einer Unionsmarke nun beachten sollten
Allgemein

Top 1 Kanzlei im Markenrecht

BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE ist nach einer Auswertung des internationalen Magazins World Trademark Review (The World’s Leading Trademark Professionals 2016) die Kanzlei mit den meisten Markenanmeldungen in Deutschland 2015/16. Wir belegen damit Platz 1 unter den Top Kanzleien für Markenanmeldungen. Nachdem wir bereits in den vergangenen Jahren Platz 2 belegt haben, freuen wir uns, dass immer mehr Mandanten uns das Vertrauen schenken. Vielen Dank!

Seit der Kanzleigründung in 2012 hat BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE damit über 2300 Marken erfolgreich angemeldet.

 

22. Januar 2016/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2016-01-22 12:02:222022-01-18 11:03:28Top 1 Kanzlei im Markenrecht
Allgemein, Markenrecht

Die internationale Marke – Markenwissen

Die internationale Marke in dem Sinne, dass man eine Marke mit Geltung für die ganze Welt hat, gibt es gar nicht. Das ist ein häufiges Missverständnis. Es gibt die nationalen Marken wie z.B. die deutsche oder französische Marke, die man im jeweiligen Land anmeldet. Und es gibt die europäische Marke, die man zentral in Alicante anmeldet und die dann Wirkung für alle 28 Länder der europäischen Union entfaltet. So eine Marke für die ganze Welt gibt es nicht.

Internationale Marke = internationale Registrierung

Wenn man von einer internationalen Marke spricht, dann meint man an sich die internationale Registrierung. Das heisst, man erstreckt den Schutz einer natonalen Marke oder auch der europäischen Gemeinschaftsmarke auf weitere Länder wie z.B. die Schweiz, die USA oder China. Dazu muss man nicht einen Anwalt vor Ort beauftragen, da man keine nationale Markenanmeldung vornimmt. Sondern man kann aus seinem ¨Heimathafen¨, z.B. Deutschland aus über die internationale Organisation zum Schutz geistigen Eigentums (WIPO) in Genf die Markenanmeldung starten. Um den Schutz einer Marke in diese anderen Länder erstrecken zu können benötigt man freilich erst einmal eine Marke, deren Schutz man erstrecken kann. Das ist die so genannte Basismarke.

Basismarke für die internationale Registrierung erforderlich

Als Basismarke kann z.B. die deutsche Marke oder auch die europäische Marke dienen. Haben Sie schon eine Marke so können wir Ihnen behilflich sein, den Schutz dieser (Basis-)Marke auf weitere Länder im Rahmen der internationalen Registrierung zu erstrecken. Dabei kann man aus einer Vielzahl von Ländern, die dem System der internationalen Registrierung beigetreten sind, wählen. Haben Sie noch keine Basismarke so können wir Ihnen helfen, zunächst eine solche Marke anzumelden.

Prioritätsfrist nutzen

Hierzu bietet sich die deutsche Marke an, da man diese beschleunigt anmelden kann. Man kann in den meisten Fällen zwar eine internationale Registrierung starten, wenn sich die Basismarke noch in der Anmeldephase befindet. Wird die Basismarke nämlich wieder Erwarten doch nicht registriert, dann wird damit auch die internationale Registrierung hinfällig. Selbst wenn man bereits alle Gebühren gezahlt hat. Nachdem man aber die internationale Registrierung am besten im Zeitraum der Prioritätsfrist anmeldet (6 Monate nach Anmeldedatum der Basismarke) sollte man die beschleunigte Anmeldung wählen, da die Eintragung der Marke dann schneller erfolgt und man die internationale Registrierung dann auf eine registrierte Marke stützen kann.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um die internationale Registrierung zur Verfügung.

18. April 2015/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2015-04-18 21:57:122022-01-18 11:03:28Die internationale Marke – Markenwissen
Allgemein

Die Markenverlängerung – Möglichkeiten und Kosten

Möglichkeiten und Kosten der Verlängerung von Markenrechten

Unabhängig davon, ob es sich um eine deutsche, europäische oder internationale Marke handelt, kann eine Marke unbegrenzt oft für jeweils zehn Jahre verlängert werden. Ob es sich lohnt eine Marke zu verlängern hängt davon ab, ob die Marke in der zehnjährigen Schutzperiode benutzt wurde, beziehungsweise, ob die Marke weiterhin benutzt werden soll. Denn wird die Marke nicht verlängert und werden die Verlängerungsgebühren nicht bezahlt, so wird die Marke aus dem jeweiligen Register gelöscht und der Schutz erlischt. Jedoch gilt hierbei keine „Alles oder Nichts“-Regel in Bezug auf die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Es ist auch möglich auf einen Teil der Waren und Dienstleistungen zu verzichten und nur den Schutz für einen bestimmten Teil zu verlängern. Eine Erweiterung ist hingegen nicht möglich.

Die Amtsgebühren und Fristen für die Markenverlängerung im Einzelnen:

1. Verlängerung einer deutschen Marke

Die Schutzdauer der eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach zehn Jahren am letzten Tag des Monats, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt. (Beispiel: Anmeldetag 05.07.2014, Ende der Schutzdauer: 31.07.2024)
Bei einer deutschen Marke sind zur Verlängerung der Marke 750€ Verlängerungsgebühr zuzüglich 260€ Klassengebühr für jede weitere Klasse über die ersten drei Klassen hinaus zu zahlen. Diese Gebühr wird fällig am letzten Tag des Monats, in dem die Schutzdauer endet (im Beispiel: 31.07.2024). Innerhalb von zwei Monaten kann nun die Marke zuschlagsfrei verlängert werden (im Beispiel: 30.09.2014). Bis zu sechs Monate nach der Fälligkeit kann die Schutzdauer mit einer Zuschlagsgebühr von 50€ zuzüglich jeweils weiterer 50€ für jede Klasse über die ersten drei Klassen hinaus verlängert werden(im Beispiel: 31.01.2024). Frühestens kann die Verlängerungsgebühr ein Jahr vor der Fälligkeit bezahlt werden.
Wird die Verlängerungsgebühr nicht oder nicht ausreichend bezahlt, erlischt das Markenrecht.

2. Verlängerung einer europäischen Gemeinschaftsmarke

Die Schutzdauer der Gemeinschaftsmarke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach zehn Jahren gerechnet vom Tag der Eintragung (Beispiel: Anmeldetag: 05.07.2014, Ende der Schutzdauer: 05.07.2024)
Zur Verlängerung der Marke ist in Gegensatz zur deutschen Marke ein Antrag zusätzlich zur Zahlung der Gebühren notwendig. Die Gebühren betragen 1350€ falls die Verlängerung online beantragt wird und 1500€ falls die Verlängerung in Papierform beantragt wird, jeweils zuzüglich 400€ pro Klasse bei mehr als drei Klassen .
Der Antrag auf Verlängerung ist innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor Ablauf des letzten Tages des Monats, in dem die Schutzdauer endet einzureichen und im selben Zeitraum sind die Gebühren zu entrichten (im Beispiel: von 01.02.2024 bis 31.07.2014). Innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf dieses Datums kann der Antrag noch eingereicht und die Gebühr zuzüglich eines 25%igen Zuschlags noch bezahlt werden (im Beispiel: 31.01.2025).

3. Verlängerung von internationalen IR-Marken

Die Schutzdauer der IR-Marke beträgt 20 Jahre bei einer Registrierung in Ländern die nur dem Madrider Markenabkommen (MMA) und 10 Jahre in Ländern, die dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) angehören, beginnend mit dem Tag der Internationalen Registrierung (Beispiel: Eintragungstag: 05.07.2014, Ende der Schutzdauer 05.07.2024 bzw. 2034).
Zur Erneuerung der internationalen Registrierung sind die entsprechenden Gebühren zu zahlen, bestehend aus einer Grundgebühr, einer Zusatzgebühr und einer Ergänzungsgebühr. Wie hoch die Gebühr insgesamt ist, hängt davon ab, in welchen Ländern Schutz beansprucht wird und wie viele Klassen eingetragen sind.

Beispiel: 4 Klassen, Ursprungsbehörde HABM, Schutz in EU, US, CH (Währung Schweizer Franken)
Grundgebühr: 653
individuelle Erneuerungsgebühr Schweiz: 500
Individuelle Erneuerungsgebühr EU : 1533
Individuelle Zusatzgebühr für jede die dritte Klasse übersteigende Klasse x 511.00 : 511
Individuelle Erneuerungsgebühr: 370
Individuelle Zusatzgebühr für jede die erste Klasse übersteigende Klasse x 370.00 : 1110
TOTAL: 4677

Bis zu sechs Monate nach Ablauf der Schutzfrist kann die Marke noch gegen eine Zuschlagsgebühr in Höhe eines 50%igen Aufschlags.

Während bei einer europäischen Gemeinschaftsmarke und einer internationalen Marke das jeweilige Amt, rechtzeitig beziehungsweise sechs Monate vor Ablauf der Schutzfrist hieran durch eine Mitteilung erinnert, erfolgt eine solche Erinnerung durch das DPMA nicht.

Gerne erinnern wir Sie im Rahmen Ihrer markenrechtlichen Vertretung rechtzeitig an den Ablauf der Schutzfrist und beraten Sie im Hinblick auf die möglichen Verlängerungen.

19. März 2015/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2015-03-19 17:05:122022-01-18 11:03:28Die Markenverlängerung – Möglichkeiten und Kosten
Allgemein, Markenrecht

Fast Track: Beschleunigte Markenanmeldung für Europa

Weiterlesen
5. Dezember 2014/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2014-12-05 17:30:072023-10-18 10:05:25Fast Track: Beschleunigte Markenanmeldung für Europa
Allgemein, In eigener Sache, Titelschutz

NEU* Titelschutz-Magazin: rund um das Thema Titelschutz und Titelschutzanzeige

Für Kreative und Verlage, welche die Titel Ihrer Werke wie z.B. Buchtitel, Zeitschriftentitel, Softwaretitel oder Veranstaltungstitel rechtzeitig vor Veröffentlichung ihres Werks schützen lassen wollen, bietet sich die Titelschutzanzeige an (mehr dazu hier). Mit unserem Partner, der IP Central GmbH in München, haben wir die Webseite www.titelschutz-magazin.de ins Leben gerufen, um den Titelschutz schnell und einfach zugänglich zu machen.

Dort finden Sie Rechtsprechung rund um das Thema Titelschutz, ein Archiv der vergangenen Titelschutzanzeigen und können natürlich ihre eigene Titelschutzanzeige veröffentlichen lassen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Verlagen wird die Titelschutzanzeige sofort veröffentlicht und nicht etwa erst ein paar Tage nach Beauftragung. Hierfür verwenden Sie am besten die Bezahlmethoden PAYPAL oder SOFORTÜBERWEISUNG. Auch eine Zahlung auf Rechnung ist möglich, was insbesondere für Verlage interessant ist.

Geplant ist im weiteren Verlauf auch eine Flatrate, damit Verlage oder Künstleragenturen, die regelmäßig Titelschutzanzeigen veröffentlichen lassen, dies bei voller Kostentransparenz preiswert und bequem erledigen können.

Auch Kanzleien können den Service nutzen und eine Titelschutzanzeige für ihre Mandanten veröffentlichen.

Wenn Sie anonym bleiben wollen, dann können Sie auch gerne uns als Kanzlei direkt mit der Schaltung einer Titelschutzanzeige beauftragen.

Beachten Sie bitte, dass Sie vor Schaltung einer Titelschutzanzeige Recherchen nach vorhandenen Titeln auch als Marke recherchieren sollten, damit Sie keine Rechte Dritter verletzen.

Zuletzt bleibt uns noch, Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Ideen zu wünschen. Für Fragen zum Schutz Ihrer Ideen und Werke sprechen Sie uns einfach an.

Link zur Webseite: www.titelschutz-magazin.de

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