Wortmarke, Wort-Bildmarke und Bildmarke
In der Vorbereitung zur Anmeldung einer Marke tritt häufig die Frage auf, welche Markenform man wählen soll, um den bestmöglichen Markenschutz für sein Vorhaben zu erlangen. Das hängt von ein paar Faktoren ab. Werfen wir zunächst einen kurzen Blick in die Statistik, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie andere ihre Marken schützen.
Die allermeisten Marken werden als Wortmarke, als Wortbildmarke oder als reine Bildmarke beim Markenamt angemeldet.
Im Jahr 2020 war die Wortmarke mit über 48.000 Markenanmeldungen die am häufigsten gewählte Markenform in Deutschland (DPMA).
Quelle: DPMA
Beim europäischen Markenamt (EUIPO) führt ebenso die Wortmarke mit insgesamt ca. 83.000 Markenanmeldungen bei den Unionsmarken in 2020 Gegenüber knapp 65.500 Wort- Bildmarken die Beliebtheitsskala an.
Die Wortmarke ist also in Deutschland wie auch in der Europäischen Union die beliebteste Markenform.
Gleichzeitig ist das Risiko, dass das Amt eine Markenanmeldung zurückweist, bei der Wortmarke am höchsten. So wurden in 2020 mehr als 13 % der Wortmarkenanmeldungen als nicht schutzfähig zurückgewiesen. Die häufigste Begründung ist, dass die eingereichte Marke beschreibend oder freihaltebedürftig sei, § 8 Abs. 2 Nr. 1 + 2 MarkenG.
Bei Wort-Bildmarken und reinen Bildmarken hingegen liegt dieses Risiko durchschnittlich nur bei ca. 2,5 %. Das ist insofern logisch, als dass es einfacher ist, ein individuelles Logo zu gestalten, das unterscheidungskräftig als, als eine neue Wortmarke zu entwickeln.
Da die Eintragungswahrscheinlichkeit einer Wort-Bildmarke im Vergleich zur reinen Wortmarke also deutlich höher ist, neigen Berater oder Kanzleien dazu, Ihren MandantInnen die Wort- Bildmarken anzuraten. Markenstrategisch ist dies in den meisten Fällen zwar der einfachere Weg, aber der markenrechtlich falsche Weg!
*Daneben gibt es auch Markenformen wie eine Farbmarke, Positionsmarke oder eine Gewährleistungsmarke. Um diese speziellen Markenformen soll es in diesem Beitrag allerdings nicht gehen.
Warum ist die Wortmarke dennoch die beliebteste Markenform?
Wortzeichen werden am besten durch Wortmarken geschützt, sind aber auch Bestandteil von Wort- Bildmarken.
Dass die Wortmarke trotz des erhöhten Risikos der Zurückweisung dennoch die beliebteste Markenform ist, liegt wohl an den deutlichen Vorteilen dieser Marke.
Die Vorteile der Wortmarke sind:
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Die Wortmarke ist durchsetzungsstark: Verwendet der Wettbewerber ein identisches oder ähnliches Wortzeichen, so können Sie gegen diese Nutzung vorgehen, egal in welcher grafischen Ausgestaltung die Gegenseite das Zeichen nutzt.
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Sie ist flexibel in der Verwendung: eingetragene Marken unterliegen einem Benutzungszwang. Sie sollten vom Markeninhaber zumindest auch so verwendet werden, wie sie einmal eingetragen wurden. In der Praxis verwendet man ein Markenzeichen immer auch in Textform, d.h. eine Wortmarke wird immer auch als Wort verwendet werden. Darüber hinaus können Sie Ihre Wortmarke als Teil eines Logos verwenden.
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Sie sparen sich Diskussionen: Wortmarken sind starke Marken. Die Gerichte müssen ihren Wortbestandteilen immer auch Unterscheidungskraft zusprechen. Daher kann die beliebte Reaktion auf markenrechtliche Abmahnungen “ mein Logo sieht aber gar nicht aus wie ihr Logo” schnell und effektiv abgewehrt werden: Solange die Gegenseite Ihre Wortmarke identisch oder ähnlich verwendet sind grafische Gestaltungen nebensächlich. Die Markenverletzung bleibt bestehen.
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Wortmarken sind beständig: in der Praxis ist es meistens so, dass sich die Wortbestandteile einer Marke nicht ändern. Die grafische Gestaltung eines Markenlogos ändert sich aber regelmäßig. Ändern Sie Ihr Logo, müssen sie ihre Wortmarke nicht neu anmelden, sie bleibt im Register unverändert eingetragen. So steigert sich der Wert der Marke von Jahr zu Jahr.
Wenn sich also der Begriff, den Sie sich als Marke erdacht haben, für eine Wortmarke eignet, so sollte primär stets die Anmeldung einer Wortmarke ins Auge gefasst werden. Im Rahmen unserer Beratung prüfen wir stets diese Voraussetzungen. Selbst Bei schwierigen Grenzfällen lohnt es sich oft, den Weg der Wortmarke einzuschlagen und gegebenenfalls über Rechtsmittel gegenüber dem Markenamt die Eintragung durchzusetzen.
Lassen Sie sich also nicht dadurch irritieren, wenn Ihnen jemand einfach dazu rät, Ihr Logo als Wort – Bildmarke anzumelden. Die Wortmarke ist regelmäßig die bessere Wahl!
Mythos Wort- Bildmarke: 2 Fliegen mit einer Klappe?
Viele meinen, eine Wortbildmarke erfasse den Schutz des Wortbestandteils als auch des Bildbestandteils. Deswegen bekämen sie ja im Rahmen der Anmeldung einer Wort-Bildmarke “mehr” als bei Anmeldung „nur“ einer Wortmarke.
Fakt ist, dass die Wortbildmarke nur den Schutz des graphisch hinterlegten Markenlogos erfasst. Ist der darin enthaltene Wortbestandteil für sich genommen unterscheidungskräftig, so wird man bei graphisch einfach gehaltenen Logos auch davon ausgehen können, dass man auch nur gegen die Verwendung des Wortbestandteil vorgehen könnte.
Dies ist in der Praxis allerdings mit einigen Fragezeichen versehen. Insbesondere bei Grenzfällen ist die Rechtslage völlig unsicher, sodass man nicht davon ausgehen kann, dass man sich aus einer Wort- Bildmarke gegen die Verwendung des Wortbestandteils wehren kann. Nachdem man erst langwierige Diskussionen mit dem Markenverletzer geführt hat, wird man bei Gericht damit konfrontiert, dass nur das Logo als Marke geschützt sei, man sich aber hinsichtlich der Unterscheidungskraft des Wortbestandteils nicht sicher sei. Man solle sich doch besser einigen mit der Gegenseite.
Die Wortbildmarke hat also gegenüber der Wortmarke deutliche Nachteile:
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Häufig bleibt unklar, ob auch der Wortbestandteil seiner Marke vom Markenschutz erfasst ist. Die Wort-Bildmarke ist daher nicht so durchsetzungsstark.
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Wird das Logo im Laufe der Zeit angepasst und aufgefrischt muss die alte Marke aufgegeben werden und eine neue Markenanmeldung angestoßen werden: Das hat zum einen unnötige Kosten zur Folge; zum anderen muss eine alte Markeneintragung aufgegeben werden, was markenrechtlich nachteilig ist;
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wird das Markenlogo nicht mehr In der Form genutzt, wie es beim Amt hinterlegt wurde, so kann die Marke mangels Nichtbenutzung gelöscht werden.
Diese gravierenden Nachteile haben Sie durch die Anmeldung einer Wortmarke nicht. Beschreibende Wortbestandteile können Sie zwar durch die „Krücke“ der Wort-Bildmarke als Marke anmelden. Geschützt sind die beschreibenden Wortbestandteilde deswegen nicht!
Was ist nun also die beste Markenform für Ihr Vorhaben?
Primär raten wir zur Wortmarke, wenn der Wortbestandteil für sich genommen als Wortmarke angemeldet werden kann. In den allermeisten Fällen geht es dabei um die Frage, ob ein Begriff in Bezug auf die von der Marke beanspruchten Waren und / oder Dienstleistungen unterscheidungskräftig und nicht beschreibend ist. Den Begriff „Coach“ kann man nicht mehr für Beratungsdienstleistungen schützen. Auch nicht den Begriff „Teehaus Ortsname“ für ein Lokal.
Allseits bekannte Beispiele für Wortmarken sind:
PUMA, Adidas, Nestlé, Tesla, Daimler, Boss, Joop uvm.
Ist der Wortbestandteil für sich genommen nicht unterscheidungskräftig, so muss man auf die Anmeldung einer Wort-Bildmarke zurückgreifen.
Beispiele:
Registernummer DPMA: DE302010000100
DPMA Register: DE302015063644Allgemeine Begriffe wie „Immobilien, Finanzierungen, Vorsorge“, aber auch „Finanzkanzlei“, welche die angebotenen Dienstleistungen beschreiben in Verbindung mit einem Ortsnamen kann man nicht als Wortmarke schützen. Es muss also eine Wort- Bildmarke her.
HotGames Logo
Marke für Spiele: 30 2008 018 53 92 DPMA
Auch hier liegt eine eher werbeübliche Aussage vor im Sinne von „Top Spiele“ für Computerspiele. Solche Begriffe kann man ebenso nicht über eine Wortmarke monopolisieren.
Solche Zeichen müssen also als Wort- Bildmarken geschützt werden, damit man eine eingetragene Marke erhält. Man darf sich dann nicht täuschen lassen: die beschreibenden Wortbestandteile sind auch über den Schutz als Wort- Bildmarke nicht geschützt. Man wird nur die Verwendung eines identischen oder ähnlichen Logos untersagen können. Jedenfalls kann man nach aussen kommunizieren, man habe eine geschützte Marke.
Kombination aus Wortmarken und Wort-Bildmarken / Bildmarken
Soll neben dem reinen Wort auch ein Bildbestandteil geschützt werden, so empfehlen wir, parallel zur Wortmarke die Wort- Bildmarke oder noch besser – wenn das Wort vom Bild getrennt werden kann – eine zusätzliche Bildmarke anzumelden.
Sie sind dann in der Verwendung der Marken – zusammen oder getrennt – flexibel, die Wortmarke bleibt durchsetzungsstark und Ihr Logo kann auch gegen Verwendungen mit anderen Wortbestandteilen durchgesetzt werden. Viele bekannte Markeninhaber verfolgen diese gute Markenstrategie bereits.
Beispiele für eine Kombination aus Wort- Bildmarken bzw. Bildmarken und Wortmarken:
a. Deutsche Bank
Bildmarke Deutsche Bank
Registernummer DPMA DE30017598
Die Deutsche Bank AG hat zu ihrer Bildmarke, welche optisch klar vom Wortbestandteil getrennt werden kann, die Wortmarke „Deutsche Bank“ (DE2902587) ,eingetragen.
b. Postbank
Die Postbank hat sogar die Wortmarke, die Wort-Bildmarke und die Bildmarke geschützt:
- Wortmarke: Postbank – Registernummer DPMA: DE30451775
- Wort-Bildmarke: Registernummer DPMA: DE30451738
- Bildmarke: Registernummer DPMA: DE30451737
Bildmarke Postbank
c. PUMA SE
- Unionswortmarke Nr. 017971686 “PUMA”
- Unionsmarke Nr. 018086771 (Wort-Bildmarke)
Deutsche Bildmarke Nr. 3020180220629
Puma Bildmarke
Bildmarke Nr. 3020180220629
Fazit und Empfehlung
Im Ergebnis wird man sagen können, dass die Wortmarke der Wort- Bildmarke regelmäßig vorzuziehen ist. Soll auch ein Bildbestandteil mit geschützt werden, so bietet es sich an, die Wort-Bildmarke oder die Bildmarke zusätzlich zur Wortmarke zu schützen. Damit sind Sie als Markeninhaber markenrechtlich am besten aufgestellt und am flexibelsten in der Verwendung Ihrer Marke.
Sollten Sie uns mit dem Schutz Ihrer Marke beauftragen, so schauen sich unsere spezialisierten Fachanwälte Ihre Situation individuell an und besprechen die richtige Markenstrategie zum bestmöglichen Markenschutz für Ihre Unternehmung.