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Markenrecht, Meinung, Presse

Artenschutz im Markenschutz: Genießt der DFB-Adler den Markenschutz zu Recht?

Kaum hat die Nationalmannschaft mit dem 4. Weltmeistertitel den sportlichen Gipfel erreicht, beginnt der Ansturm auf die neuen Nationaltrikots mit vier Sternen. Schon droht dem DFB allerdings der Verlust seiner deutschen und europäischen Marke mit dem DFB-Adler, die auch auf der Brust des Nationaltrikots vertreten ist. Die Supermarktkette Real hat Löschungsantrag beim DPMA und HABM gegen die Marken DE 302012058725 und EM 001020338 eingereicht.

 

Vor der Fußball-Weltmeisterschaft führte Real mehrere Merchandisingartikel, die als Symbol den „Bundesadler“ trugen. Hiergegen ging der DFB vor und beantragte beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung aufgrund der aus seiner Sicht vorliegenden Verletzung seiner Markenrechte. Als Gegenangriff beantragt Real nun die Feststellung der Nichtigkeit der beiden Marken, die den Anspruch des DFB begründen sollen.

Real stützt den Löschungsantrag auf § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG bzw. Art. 7 Abs. 1 lit. h und i GMV. Hiernach sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen enthalten. Vorliegend sollen die Marken den sogenannten Bundesadler enthalten, einen Teil des Bundeswappens. Nach der Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler durch Bundespräsident Theodor Heuß vom 20. Januar 1950 handelt es sich beim Bundesadler um einen „einköpfigen schwarzen Adler […], den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.“

Zwar trifft diese Beschreibung nicht exakt auf den Adler zu, der Teil der DFB-Marken ist, jedoch reicht zur Bejahung des absoluten Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG, bzw. Art. 7 Abs. 1 lit. h und i GMV bereits aus, dass es sich um eine Nachahmung des Wappens oder Hoheitszeichens handelt. Eine Ähnlichkeit, insbesondere in den charakteristischen heraldischen Merkmalen kann jedoch nicht geleugnet werden.

Fraglich dürfte jedoch sein, ob es sich um eine Nachahmung handelt. Hier könnte man argumentieren, dass sich die angemeldete Marke nicht an dem Staatswappen orientiert, sondern bereits vor der Einführung des Bundeswappens durch den DFB als Verbandsemblem verwendet wurde. Es könnten daher ältere Rechte des DFB an dem Zeichen bestehen und er DFB zur Führung des Zeichens als Marke befugt sein.

Es wäre auch möglich, dass sich der DFB die Benutzung des Bundesadlers als Marke durch die Bundesrepublik erlauben lässt oder bereits erlauben lassen hat. Hierbei ist es sicherlich nicht von Nachteil, wenn hohe Repräsentanten der Bundesrepublik sich gerne mit den Spielern in der Kabine zeigen. Zumindest im Eintragungsverfahren hat weder das DPMA noch das HABM ein Problem in dem verwendete Adler gesehen. Sicherlich wird man einen Weg finden, den DFB-Adler in seinem Bestand zu schützen. Schließlich ist Deutschland nicht nur eine Fussballnation, sondern auch im Umweltschutz immer vorne mit dabei! Vielleicht wird ja auch der DFB-Adler zum Bundesadler gemacht? Wir bleiben dran…

29. Juli 2014/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2014-07-29 11:50:372022-01-18 11:03:29Artenschutz im Markenschutz: Genießt der DFB-Adler den Markenschutz zu Recht?
Abmahnradar, Markenrecht, Meinung

Abmahnung Marke „Romantik Hotel“

Die Rechtsanwaltskanzlei MAS & P Rechtsanwälte verschickt im Auftrag der Romantik Hotels & Restaurants AG wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Benutzung des Zeichens “Romantik Hotel” für das Anbieten und Bewerben von Hotels im Internet. Der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte liegt mittlerweile eine Abmahnung vor, die sich gegen eine Internetseite richtet, auf der Hotels als „Romantik Hotel“ beschrieben werden. Des Weiteren liegt uns eine Abmahnung vor, die sich gegen die Verwendung des Begriffs „Romantikhotel“ als Google-Adword sowie eine Markenanmeldung „Romantikhotel (Zusatz)“ wendet.

Die Romantik Hotels & Restaurants AG ist Inhaberin mehrerer „Romantik“-Marken. Beispielsweise ist die Wortmarke “ROMANTIK” mit dem Anmeldetag 08.01.2002 seit dem 25.09.2003 unter der Registernummer 02527109 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) für Dienstleistungen der Klassen 39 und 43, für Veranstaltung und Vermittlung von Ausflugsfahrten und Reisen, Reisebegleitung; Beförderung von Reisenden; Veranstaltung von Kreuzfahrten; Dienstleistungen von Verkehrsbüros; Autovermietung, Beherbergung und Verpflegung von Gästen, Zimmerreservierungen., eingetragen (Marke via tmdb). Mit der Abmahnung wird zur Unterlassung der Benutzung des Zeichens “Romantik Hotel” im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit dem Angebot, der Vermittlung und/oder der Bewerbung von Hoteldienstleistungen aufgefordert und eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung von neun Tagen gesetzt. Weiter sollen Anwaltskosten iHv. 2420 EUR aus einem Gegenstandswert von 125.000 EUR erstattet werden. Diese Abmahnung erscheint aus mehreren Gründen problematisch: Weiterlesen

30. Juni 2014/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2014-06-30 10:29:522022-01-18 11:03:29Abmahnung Marke „Romantik Hotel“
Allgemein, Markenrecht, Meinung

Richtige Benutzung von Marken – ZUMBA

Ich liebe ZUMBA… Falsch! Es heißt richtig: Ich liebe das ZUMBA Fitnessprogramm!
Rechtschreibungsmäßig oder aus einem grammatikalischen Blickwinkel betrachtet, ist der Satz „Ich liebe ZUMBA“ einwandfrei. Aber was ist hier falsch?! Finde den Fehler…
Weiterlesen

23. Mai 2013/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2013-05-23 09:14:582022-01-18 11:03:49Richtige Benutzung von Marken – ZUMBA

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