Kaum hat die Nationalmannschaft mit dem 4. Weltmeistertitel den sportlichen Gipfel erreicht, beginnt der Ansturm auf die neuen Nationaltrikots mit vier Sternen. Schon droht dem DFB allerdings der Verlust seiner deutschen und europäischen Marke mit dem DFB-Adler, die auch auf der Brust des Nationaltrikots vertreten ist. Die Supermarktkette Real hat Löschungsantrag beim DPMA und HABM gegen die Marken DE 302012058725 und EM 001020338 eingereicht.
Vor der Fußball-Weltmeisterschaft führte Real mehrere Merchandisingartikel, die als Symbol den „Bundesadler“ trugen. Hiergegen ging der DFB vor und beantragte beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung aufgrund der aus seiner Sicht vorliegenden Verletzung seiner Markenrechte. Als Gegenangriff beantragt Real nun die Feststellung der Nichtigkeit der beiden Marken, die den Anspruch des DFB begründen sollen.
Real stützt den Löschungsantrag auf § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG bzw. Art. 7 Abs. 1 lit. h und i GMV. Hiernach sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen enthalten. Vorliegend sollen die Marken den sogenannten Bundesadler enthalten, einen Teil des Bundeswappens. Nach der Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler durch Bundespräsident Theodor Heuß vom 20. Januar 1950 handelt es sich beim Bundesadler um einen „einköpfigen schwarzen Adler […], den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.“
Zwar trifft diese Beschreibung nicht exakt auf den Adler zu, der Teil der DFB-Marken ist, jedoch reicht zur Bejahung des absoluten Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG, bzw. Art. 7 Abs. 1 lit. h und i GMV bereits aus, dass es sich um eine Nachahmung des Wappens oder Hoheitszeichens handelt. Eine Ähnlichkeit, insbesondere in den charakteristischen heraldischen Merkmalen kann jedoch nicht geleugnet werden.
Fraglich dürfte jedoch sein, ob es sich um eine Nachahmung handelt. Hier könnte man argumentieren, dass sich die angemeldete Marke nicht an dem Staatswappen orientiert, sondern bereits vor der Einführung des Bundeswappens durch den DFB als Verbandsemblem verwendet wurde. Es könnten daher ältere Rechte des DFB an dem Zeichen bestehen und er DFB zur Führung des Zeichens als Marke befugt sein.
Es wäre auch möglich, dass sich der DFB die Benutzung des Bundesadlers als Marke durch die Bundesrepublik erlauben lässt oder bereits erlauben lassen hat. Hierbei ist es sicherlich nicht von Nachteil, wenn hohe Repräsentanten der Bundesrepublik sich gerne mit den Spielern in der Kabine zeigen. Zumindest im Eintragungsverfahren hat weder das DPMA noch das HABM ein Problem in dem verwendete Adler gesehen. Sicherlich wird man einen Weg finden, den DFB-Adler in seinem Bestand zu schützen. Schließlich ist Deutschland nicht nur eine Fussballnation, sondern auch im Umweltschutz immer vorne mit dabei! Vielleicht wird ja auch der DFB-Adler zum Bundesadler gemacht? Wir bleiben dran…