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Markenrecht, Unternehmenskennzeichen

Das Recht am Bandnamen nach Auflösung oder Austritt

Das Recht am Bandnamen Wer darf den Bandnamen weiter benutzen, nachdem ein Mitglied ausgetreten ist? Wer hat das Recht am Bandnamen, nachdem die Band aufgelöst wurde? Bei der Beantwortung dieser Fragen sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden. Zuerst ist zu unterscheiden, ob der Bandname auch als Marke eingetragen wurde. Ist dies nicht geschehen, so bestehen ausgehend […]

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29. Mai 2017/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2017-05-29 15:42:032022-01-18 11:03:12Das Recht am Bandnamen nach Auflösung oder Austritt
Allgemein, Markenrecht, Presse, Unternehmenskennzeichen

Rock am Ring: wem gehören die Namensrechte?

Rechte am Namen eines Musikfestivals

Nach 29 Jahren am Nürburgring zieht das Festival “Rock am Ring” im nächsten Jahr um. Dass mit diesem örtlichen Wechsel wohl auch ein Namenswechsel verbunden sein wird, wurde heute vom LG Koblenz im Wege des einstweiligen Rechtsschutz entschieden.

Tatsächlicher Hintergrund: Das Musikfestival „Rock am Ring“ wurde von 1985 bis 2014 von Marek Lieberberg am Nürburgring veranstaltet. Nach der Insolvenz der Nürburgring GmbH und der Übernahme durch den Autozulieferer Capricorn kam es zu Unstimmigkeiten über den zukünftigen Anteil des Betreibers der Rennstrecke am Gewinn des Festivals. Hierauf kündigte Marek Lieberberg an, das Festival zukünftig an einem anderen Ort zu veranstalten. Nun möchte die Nürburgring GmbH dem Veranstalter per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, ohne ihre Zustimmung ein Festival „Rock am Ring“ zu nennen (SPON). Die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG in Inhaberin der Marke DE2046294 angemeldet am 12.02.1993 in den Klassen 41 und 9 für Veranstaltung von Musikkonzerten und Unterhaltungsdarbietungen und Tonträger. Die Nürburgring GmbH ist Inhaberin der Marke DE39739614 angemeldet am 19.08.1997 in den Klassen 16, 18, 25, 28 unter anderem für Fotografien, Spielkarten, Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke, Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen.

Rechtlicher Hintergrund: Auch für Veranstaltungen können Marken angemeldet werden. Zudem kann an der Bezeichnung einer Veranstaltung auch ein Titelschutz oder Schutz als Unternehmenskennzeichen bestehen. Titelschutz besteht nach der Rechtsprechung des BGH jedoch nur bei einer Reihe oder Serie von Konzertveranstaltungen. Die Veranstaltung von Konzerten, deren einzige programmatische Besonderheit ist, dass sie sich auf eine bestimmte Musikrichtung beziehen, wird vom Verkehr nicht als ein besonders bezeichnungsfähiges Werk angesehen. Solche Konzertveranstaltungen stellen eine Form der Dienstleistung dar, die allenfalls aufgrund besonderer Umstände entweder als individuelles Ereignis oder als eine einheitliche, in ihrer Gesamtheit bezeichnungsfähige Reihe oder Serie erscheinen und dann ausnahmsweise titelschutzfähig sein könnten (BGH, Urteil vom 17-05-1989 – I ZR 181/87) Wann eine Veranstaltung Titelschutz genießen kann wurde jedoch noch nicht höchstrichterlich entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.2009 – I ZR 183/07 Rn. 33). Ein solches älteres Recht an einem Unternehmenskennzeichen oder Werktitel setzt sich auch gegen eine spätere Markeneintragung durch. Allein durch eine Markeneintragung kann dieses einmal bestehende Recht nicht mehr beseitigt werden.

Nach Bewertung des Koblenzer Gerichts, besteht ein Recht an dem Werktitel “Rock am Ring” bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die beide Parteien verbinde und noch existiere. Demzufolge dürfe keine Seite ohne Zustimmung der anderen anderswo ein Festival mit diesem Namen veranstalten. Das Gericht geht daher davon aus, dass die besonderen Umstände für den Werktitelschutz einer Musikveranstaltung im Fall “Rock am Ring” vorliegen und die Bezeichnung von beiden Parteien gemeinsam genutzt wurde.

Fazit: Wie die gerichtliche Auseinandersetzung zeigt, ist es empfehlenswert, bereits vor der Verwendung einer Bezeichnung für eine Veranstaltung als Veranstalter eine Marke anzumelden. Wird einmal mit der Benutzung begonnen, so können möglicherweise auch Rechte Dritter entstehen, die durch eine spätere Markenanmeldung nicht mehr beseitigt werden können. Auf Grund der fehlenden höchstrichterlichen Klärung, wann ein Werktitelrecht entsteht, besteht zudem auch die Gefahr, dass überhaupt kein Schutzrecht entsteht und Mitbewerber die Bezeichnung frei nutzen können.

30. Juni 2014/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2014-06-30 16:12:512022-01-18 11:03:29Rock am Ring: wem gehören die Namensrechte?
Allgemein, Markenrecht, Unternehmenskennzeichen

Namensfindung: der erste Schritt zur erfolgreichen Marke

Vor der Markenanmeldung: den richtigen Namen finden

Produkte, Unternehmen und Marken gibt es wie Sand am Meer. Da ist es gar nicht so leicht, mit der eigenen Idee richtig aufzufallen und in Erinnerung zu bleiben. Aus diesem Grund macht es Sinn, die Wahl des Namens – egal ober Produkt- oder Firmenname – sorgfältig abzuwägen. Wie eine Namensfindung gut gelingt.

Wann ein Name erfolgversprechend ist

Ein guter Name lässt sich zu allererst gut merken, schreiben, aussprechen und passt optimal zum Vorhaben. Für einen erfolgversprechenden Namen muss aber noch eine weitere Komponente hinzukommen: Originalität.

Damit ist nicht (unbedingt) ein besonders witziger Name gemeint, sondern einer, der einfach etwas anders ist. Fragen Sie sich also: „Sticht mein Name irgendwie heraus und ist einzigartig?“
Eröffnen Sie z.B. eine Praxis für Physiotherapie, können Sie diese natürlich Physiopraxis Sandra Maier oder ähnlich nennen. Dann wissen Kunden Bescheid, worum es geht. Mehr aber auch nicht. Denn Sie wären nur einer unter vielen Physio-Namen. Gehen Sie daher kreativer an die Sache heran und wählen Sie beispielsweise einen Namen wie Körpermitte, VillaBalance oder Elementra.
„Das finde ich aber zu speziell.“, meinen Sie? Ja, genau darum geht es aber! Namen sind Geschmackssache. Finden Sie daher einen Namen, der zu Ihnen passt und Ihre Kundschaft anspricht. Finden sie genau den Namen, der Ihre Besonderheit ausdrückt, Ihre Vision oder was Sie anders machen als andere. Erst dann kann man auch über einen Markenschutz nachdenken, denn rein beschreibende Namen lassen sich nicht schützen.

Wie findet man unverbrauchte Ideen und neue Denkansätze?

Wenn Sie nicht schon von sich aus vor Ideen sprudeln, gibt es eine tolle Lösung: das Namensfindungs-Portal NameRobot. Das ist eine ausgeklügelte Software, die Sie beim kreativen Prozess der Namenssuche unterstützt: angefangen beim Finden schöner Stichwörter und Assoziationen bis zum „Verarbeiten“ der Stichwörter zu Namensideen. Selbst wenn Sie sich als weniger kreativ bezeichnen: NameRobot bietet für jedermann praktische Tipps und Funktionen, um Ideen und Namen zu generieren, die Ihnen sonst nicht ohne Weiteres eingefallen wären.
Haben Sie erste Namen gefunden, wollen Sie natürlich wissen, welche davon überhaupt näher in Betracht kommen. NameRobot bietet Ihnen da einen kurzen Vorabcheck nach verfügbaren Domain- und Markennamen. Auch unser Tool MarkenChk.de kann Ihnen eine erste Orientierung bieten.

Ihren guten Namen als Marke anmelden!

Haben Sie dann einen guten Markennamen gefunden, so sollten Sie nicht zögern, diesen auch als Marke zu schützen. Gerne beraten wir Sie hierzu. Rufen Sie uns einfach an unter 089 6666 10 89 oder informieren Sie sich gleich hier zur Markenanmeldung Deutschland, Markenanmeldung Europa oder internationalen Markenanmeldung.

BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE ist Partner von namerobot.de

NameRobot

27. Mai 2014/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2014-05-27 17:50:192022-01-18 11:03:30Namensfindung: der erste Schritt zur erfolgreichen Marke
Markenrecht, Unternehmenskennzeichen

Firmennamen schützen lassen

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6. Mai 2014/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2014-05-06 22:48:412022-01-18 11:03:47Firmennamen schützen lassen

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