Design schützen lassen

Produktdesign gegen Nachahmer schützen: das eingetragene Design

Sie haben eine neues und optisch einzigartiges Produktdesign, ein schickes Kleidungsstück, schönen Schmuck oder ein neues Designer-Gadget entwickelt und wollen es gegen Nachahmung schützen? Dann sollten Sie über Designschutz nachdenken. Gerne helfen wir Ihnen mit unseren Leistungspaketen zum eingetragenen Design / Geschmacksmuster weiter.

Unsere Leistung im Überblick

  • Anwaltliche Beratung zur Schutzfähigkeit Ihres Designs als Geschmacksmuster
  • Vergünstigte Anmeldung Ihres Designs (DPMA)
  • Elektronische Anmeldung Ihres Designs vor dem zuständigen Patent- und Markenamt
  • Übersendung der Design-Urkunde

Schicken Sie uns einfach Bilder von Ihrem Design über das unten stehende Formular. Wir bereiten dann die Anmeldung beim zuständigen Amt für Designschutz (Deutsches Patent- und Markenamt oder europäisches Harmonisierungsamt)vor.

  • Designschutz Deutschland
  • 249
  • + 60 € AMTSGEBÜHREN
  • Schutz vor Nachahmern Ihrer Produkte in Deutschland
  • kostengünstige und schnelle elektronische Anmeldung
  • Dauer bis zum Erhalt der Urkunde: 3-5 Monate
  • EXPRESS-Bearbeitung möglich:
    Anmeldung Ihres Designs innerhalb 48 Stunden (zzgl. 100 EUR netto)
  • Designschutz Europäische Union
  • 349
  • + 350 € AMTSGEBÜHREN
  • Designschutz in 27 Ländern der Europäischen Union
  • kostengünstiger Schutz Ihrer Produkte vor Nachahmern in ganz Europa
  • Dauer bis zum Erhalt der Urkunde: 2-3 Wochen
  • EXPRESS-Bearbeitung möglich:
    Anmeldung Ihres Designs innerhalb 48 Stunden (zzgl. 100 EUR netto)
  • Designschutz International
  • 699
  • + AMTSGEBÜHREN
  • Schutz Ihres Produktdesigns in Ländern ausserhalb Europas
  • Elektronische Anmeldung Ihres Designs durch spezialisierte Rechtsanwälte
  • Schutz in bis zu 60 Ländern weltweit
  • Da die Amtsgebühren in den einzelnen Ländern variieren, mailen Sie uns Ihre Wunschländer. Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot!

ZUR MARKENANMELDUNG

Sie wollen eine Marke anmelden? Dann gelangen Sie über die folgenden Links direkt zu unseren Festpreisangeboten zur Markenanmeldung:

Locarno Klassifikation für Designs

Die Locarno-Klassifikation dient als internationales System zur Einstufung von industriellen Designs und Geschmacksmustern. Unter “Design” versteht man das äußere Erscheinungsbild eines Produkts, welches Aspekte wie Form, Muster und dekorative Elemente einschließt. Das Hauptziel dieser Klassifikation besteht darin, eine einheitliche Methode zur Einstufung von Designs zu bieten, um sowohl die Suche nach Schutzrechten als auch die Verwaltung von Designregistrierungen zu optimieren.

Erstmals 1968 in Locarno, Schweiz, eingeführt, steht die Klassifikation unter der Aufsicht der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Sie ist strukturiert in Klassen und Unterklassen, die unterschiedliche Designaspekte abdecken. Dabei hat jede Klasse und Unterklasse eine bestimmte Nummer, welche Designs basierend auf ihrem visuellen Charakter klassifiziert. Dies erleichtert das Ordnen von Designs in bestimmte Kategorien und unterstützt bei der Identifikation von ähnlichen oder verwandten Entwürfen sowie bei Designanmeldungen.

Da die Locarno-Klassifikation weltweit von zahlreichen Ländern anerkannt wird, ist sie bei der Designanmeldung über Grenzen hinweg von Vorteil. Sie schafft eine konsistente Terminologie und Klassifizierung, was den internationalen Schutz und das Management von Designanmeldungen in verschiedenen Jurisdiktionen vereinfacht.

// Designschutz online beauftragen
// (Geschmacksmuster)

Um uns mit der Anmeldung eines Designs zu beauftragen, füllen Sie einfach das folgende Formular aus. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung. Wir bearbeiten den Auftrag dann innerhalb der nächsten 4-5 Werktage.

Geschmacksmuster

Maximum file size: 52.43MB

Beschreiben Sie hier stichpunktartig, was Ihr Design darstellt und welcher Anwendungszweck beabsichtigt ist. Danke.
Bearbeitung durch uns innerhalb von 48h (werktags).

Inhaber des Geschmacksmusters

Ansprechpartner und Kontakt

Wird gesendet

FAQ zum Designschutz für Designanmelder

Was ist ein industrielles Design bzw. ein Geschmacksmuster?

Ein industrielles Design oder Geschmacksmuster bezieht sich auf das äußere Erscheinungsbild eines Produkts oder Teils davon, das sich durch Merkmale wie Linien, Konturen, Farben, Form, Textur oder Materialien auszeichnet. Es ist nicht die technische Funktion des Produkts, sondern sein visuelles Erscheinungsbild, das geschützt wird.

Warum sollte ich mein Design anmelden und schützen lassen?

Ein Designrecht gibt Ihnen das exklusive Recht, Ihr Design zu verwenden und anderen zu verbieten, es ohne Ihre Erlaubnis zu verwenden oder zu kopieren. Dies kann entscheidend sein, um Nachahmer abzuwehren und Ihre Investition in Designentwicklung und Branding zu schützen.

Wie lange dauert der Schutz eines angemeldeten Designs?

Die Schutzdauer kann je nach Jurisdiktion variieren. In vielen Ländern beträgt die Schutzdauer eines registrierten Designs in der Regel 5 Jahre ab Anmeldedatum und kann oft bis zu einem Maximum von 25 Jahren verlängert werden, vorausgesetzt, die erforderlichen Verlängerungsgebühren werden gezahlt.

Kann ich ein Design international schützen lassen?

Ja, es gibt Systeme wie das Haager System der WIPO, das es Anmeldern ermöglicht, Designschutz in mehreren Ländern oder Regionen mit einer einzigen Anmeldung zu beantragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Schutz selbst national ist; d.h. jedes Land oder jede Region wird entscheiden, ob Schutz gewährt wird oder nicht.

Wie unterscheidet sich ein Patent von einem Designrecht?

Ein Patent schützt eine neue und nützliche Erfindung, insbesondere wie sie funktioniert oder hergestellt wird. Ein Designrecht schützt hingegen das Erscheinungsbild eines Produkts und nicht seine Funktion. Während beide Formen des geistigen Eigentums Schutz bieten, decken sie unterschiedliche Aspekte einer Erfindung oder eines Produkts ab.

Welche Anforderungen gelten für die Bilder, die ich für meine Designanmeldung einreichen möchte?

Die Bilder sollten klar und deutlich sein und das Design aus verschiedenen Blickwinkeln zeigen, einschließlich Vorder-, Rücken-, Seiten-, Ober- und Unteransichten. Sie sollten alle wesentlichen Merkmale des Designs ohne Verzerrung darstellen.

Bitte stellen Sie zudem sicher, dass sich das Design deutlich vom neutralen Hintergrund abhebt. Die Darstellungen dürfen keine Objekte enthalten, die nicht zum Design gehören. Bemaßungen, Beschriftungen und zusätzliche Erläuterungen dürfen auf den Abbildungen ebenfalls nicht vorhanden sein.

Kann ich sowohl Zeichnungen als auch Fotos für meine Anmeldung verwenden?

Ja, in den meisten Jurisdiktionen können Sie sowohl Zeichnungen als auch Fotos verwenden.

Müssen die Bilder in Farbe oder in Schwarz-Weiß sein?

Das hängt von der spezifischen Designanmeldung ab. Wenn die Farbe ein wesentliches Merkmal des Designs ist, kann es ratsam sein, farbige Bilder einzureichen. Ansonsten sind in vielen Fällen Schwarz-Weiß-Bilder ausreichend. Wichtig ist, dass der Kontrast jeweils gut erkennbar bleibt.

Wie viele Bilder sollte ich für eine vollständige Designanmeldung einreichen?

Sie können bis zu 7 Abbildungen eines Designs einreichen (Beispiel: 2 Ansichten “links und rechts”; 2 Ansichten “oben und unten”; 2 Ansichten “vorne und hinten”; 1 perspektivische Ansicht) Mindestens ist eine farbige oder schwarzweiße, fotografische oder sonstige grafische Darstellung (zum Beispiel Strichzeichnung) des Designs einzureichen.

Darf ich Anmerkungen oder Beschreibungen zu meinen Bildern hinzufügen?

In den Abbildungen des Designs selbst dürfen keinerlei Beschreibungen, Bemaßungen oder ähnliches zu finden sein. Auch keine Farbangaben wie Pantone. Eine zusätzliche Beschreibung kann Sinn machen, begrenzt aber regelmäßig eher den Schutz des Designs als dass es hilft. In den meisten Fällen ist eine Beschreibung zusätzlich zu den Bildern des Designs nicht sinnvoll.