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Vorsicht vor irreführenden Zahlungsaufforderungen bei Markenanmeldungen und -verlängerungen

Aktuell sind erneut betrügerische Zahlungsaufforderungen im Umlauf, die sich gezielt an Markenanmelder und Markeninhaber richten. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat hierzu am 23.02.2026 ausdrücklich gewarnt und bereits Strafanzeige gestellt.

Aus unserer Praxis können wir bestätigen: Diese Schreiben wirken oft täuschend echt – sind es aber nicht.

Typischer Ablauf der Betrugsmasche

Mandanten erhalten E-Mails oder Schreiben, die angeblich vom DPMA oder im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung oder -verlängerung stehen. Häufig enthalten diese:

  • Zahlungsaufforderungen für angeblich „fällige“ Gebühren
  • gefälschte Markenurkunden mit DPMA-Logo und Unterschrift
  • Kontoverbindungen im Ausland (z. B. Polen)
  • Hinweise auf Eintragungen in „Register“ oder „Verzeichnisse“

Teilweise wird auch der Eindruck erweckt, es handele sich um offizielle Rechnungen oder zwingende Gebühren.

Klarstellung: So arbeitet das DPMA nicht
Attention Attention

Das DPMA stellt unmissverständlich klar:

– Es versendet keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen
– weder für Markenanmeldungen
– noch für Verlängerungen
– noch für Veröffentlichungen

Amtliche Gebühren sind ausschließlich im Rahmen konkreter Verfahrenshandlungen zu zahlen – und nicht aufgrund externer Rechnungen.

SOLANGE WIR VERTRETER IHRER MARKE SIND, ERHALTEN SIE SÄMTLICHE POST DES AMTES ÜBER UNS

Woran Sie irreführende Schreiben erkennen

Typische Warnsignale sind:

  • ausländische Kontoverbindungen (z. B. PL, SK, BG, CY)
  • vorausgefüllte Überweisungsträger
  • keine echte Behördenadresse
  • „Angebote“, die wie Rechnungen aussehen
  • versteckte Kosten im Kleingedruckten

In vielen Fällen handelt es sich nicht einmal um echte Rechnungen, sondern um kostenpflichtige Angebote für nutzlose Registereinträge.

Besonders wichtig für unsere Mandanten

Wenn wir Ihre Marke betreuen, gilt:

👉 Amtliche Fristen und Mitteilungen über Verlängerungen laufen ausschließlich über uns als Ihre Vertreter.
👉 Sie erhalten keine direkten Zahlungsaufforderungen vom Amt.

Sollten Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten, gilt daher:

Nicht zahlen. Nicht reagieren. Im Zweifel kurz bei uns melden.

Unser Rat

Zahlen Sie niemals vorschnell auf Grundlage solcher Schreiben. Im Zweifel prüfen wir das für Sie – das ist in wenigen Minuten geklärt und erspart Ihnen unnötige Kosten.

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