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KMU Fonds 2026: Jetzt mit EUIPO Gutschein bis zu 700 € Förderung für Markenanmeldungen und Designschutz erhalten.

Der KMU-Fonds für Markenanmeldungen und Designanmeldungen wird nach erfolgreichen 3 Jahren auch 2026 wieder aufgelegt und kann ab sofort mit uns beantragt werden.

In 2025 konnten wir über 140.000 € Fördermittel für unsere Mandantinnen und Mandanten sichern!

Gerne unterstützen wir auch Sie dabei die KMU-Förderung von der Europäischen Union für Marken- und Designschutz zu erhalten.

Was ist der KMU-Fonds für Marken und Designs?

Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird und vom 02.02.2026 bis zum Dezember 2026 laufen wird. Wichtig: sollte der Fördertopf früher erschöpft sein, so kann die Fördermöglichkeit vorzeitig enden!

Planen Sie die Anmeldung von Designs und Marken in 2026, dann beantragen Sie jetzt mit uns eine Förderung!

Beispiel: Bei einer Unionsmarkenanmeldung (EU) mit 2 Klassen zahlen Sie Amtsgebühren des EUIPO von 900 €. Mit der hierfür bewilligten Förderung erhalten Sie davon einen Betrag von 675 € (75% der Amtsgebühren) erstattet und zahlen somit nur Amtsgebühren iHv. 225 €. Ersparnis: 675 €!

Wer ist antragsberechtigt für die Förderung?

Antragsberechtigt für die Finanzhilfe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • KMU mit Firmensitz in der EU (unabhängig von der Rechtsform, d.h. GmbH ist keine Voraussetzung);
  • Umsatzsteuernummer (UID) oder Steuer-ID vorhanden.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie bereits einmal in den Vorjahren eine KMU-Förderung erhalten haben, können wir einen neuen Antrag 2026 für Sie stellen!

Wichtig: die Förderung gilt nur für eine geplante Marken- oder Designanmeldung, nicht für bereits angemeldete oder eingetragene Marken & Designs und nicht für die Verlängerungen von Schutzrechten!

Wie ist der Ablauf der Förderung und Markenanmeldung?

  1. Wir beantragen die Förderung für Sie: Sie senden uns die erforderlichen Unterlagen ein, die wir aufbereiten und für Sie im Rahmen des Förderantrags beim EUIPO einreichen. Die Bewilligung der Förderung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
  2. Wir melden Ihre Marke an: Zusammen mit dem Förderantrag stimmen wir die geplante Marken- oder Designanmeldung mit Ihnen ab. Sobald die Finanzhilfe bewilligt wurde, reichen wir die Marken- oder Designanmeldung für Sie ein.
    Wichtig: Die Amtsgebühren für die Anmeldung müssen zunächst in vollständiger Höhe bezahlt werden.
  3. Erstattung der Amtsgebühren an Sie: Wir beantragen die Erstattung des Förderbetrages für Sie. Das Geld ist in der Regel innerhalb von 30 Tagen auf Ihrem Konto.

Wie bekomme ich die Förderung?

Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der KMU-Förderung, indem wir den Antrag für Sie vorbereiten beim Amt einreichen.

Mit über 600 erfolgreichen Anträgen gewährleisten wir eine zügige und effiziente Abwicklung. Unsere Kosten belaufen sich auf 100 € (zzgl. MwSt.) und werden nach der Bewilligung des Antrags in Rechnung gestellt.

Wichtig: Um sicherzustellen, dass wir nach der Bewilligung der Förderung ohne Verzögerung die Marken- oder Designanmeldung durchführen können, empfehlen wir Ihnen, uns bereits jetzt mit der Anmeldung auf breuerlehmann.de zu beauftragen.

Sie haben Interesse? Füllen Sie einfach das nebenstehende Formular aus oder schicken uns eine E-Mail an info@breuerlehmann.de.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Geschäftsgegenstand und Einordnung des Unternehmens als KMU:a) Mittleres Unternehmen: <250 Mitarbeiter, < 50 Mio. Umsatz
    b) Kleinunternehmen: <50 Mitarbeiter, < 10 Mio. Umsatz
    c) Kleinstunternehmen: <10 Mitarbeiter, < 2 Mio. Umsatz;
  • ein aktueller Kontoauszug (PDF-Datei), der die folgenden Angaben enthalten muss: Name des Unternehmens als Kontoinhaber, Bezeichnung der Bank, vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode und BIC/SWIFT-Code (Buchungen und Beträge können geschwärzt/anonymisiert sein);
  • Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern mit der Zuteilung der Umsatzsteuernummer (PDF-Datei); wenn Sie von der Umsatzsteuer befreit sind, benötigen wir die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID);
  • Vollmacht und „Ehrenwörtliche Erklärung“ für den Förderantrag: Schicken wir Ihnen nach Erhalt der vorgenannten Unterlagen zu.

Wenn wir für Sie bereits in den Jahren 2023, 2024 oder 2025 einen erfolgreichen Antrag auf KMU-Förderung gestellt haben, benötigen wir lediglich eine Bestätigung per E-Mail (info@breuerlehmann.de), dass sich Ihre o.g. Angaben nicht geändert haben und weiterhin aktuell sind.

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Wir melden jährlich über 1.000 Marken in Deutschland, der EU und International an und sind mit über 12.000 erfolgreichen Markenanmeldungen eine der TOP Kanzleien für Markenschutz. Profitieren Sie von unserer Erfahrung!

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