• ENGLISH
+49 89 666 610 89 • info@breuerlehmann.de
  • 0Einkaufswagen
Direkt online zum Fachanwalt:
Kostenfreie Erstberatung
5.0 Sterne / 98 Bewertungen5.0 Sterne / (98)Anwalt.de
  • Home
  • Kanzlei
  • Markenanmeldung
    • Deutschland / DACH
    • Europäische Union
    • International
    • Ratgeber
      • Bandnamen schützen
      • Logo schützen
      • Firmennamen schützen
      • Marken schützen
  • Markenüberwachung
  • Designschutz
    • Deutschland
    • Europa & international
  • Kontakt
  • Blog
  • Kostenfreie Erstberatung +49 89 666 610 89 • info@breuerlehmann.de
  • Menü Menü
Designschutz, Markenrecht, Urheberrecht

Logo schützen – aber wie?

Sie haben endlich ein tolles Firmen- oder Produktlogo gefunden und wollen dies nun schützen lassen? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt, Ihr Logo schützen zu lassen.

Logo schützen als eingetragene Marke

Markenrechtlich ist ein Logo als Bildmarke oder Wort- Bildmarke schutzfähig. Bei der Wort- Bildmarke wäre das eine Kombination aus Grafik und Text (Beispiel). Bei einer reinen Bildmarke wird nur ein Bild als Marke geschützt. Um ein Logo schützen zu lassen, muss es unterscheidungskräftig sein. Ihr Logo sollte also fantasievoll und nicht beschreibend sein. Eine Apfel für ein Obsthandel ist tendenziell nicht schutzfähig; ein Apfel für einen Computerhandel schon. Ein Logo als Marke zu schützen ist empfehlenswert, wenn Sie das Logo im geschäftlichen Verkehr z.B. auch auf Ihren Produkten oder auf Ihrer Firmenpräsenz verwenden. Markenschutz besteht grundsätzlich für 10 Jahre und ist beliebig verlängerbar. Das kostet zwar eine Gebühr, aber wenn die Marke funktioniert, dann kann und sollte man das auch investieren, um das Logo weiterhin effektiv zu schützen.

2 Beispiele für geschützte Marken:

Käptn Blaubär als Wort- Bildmarke [DE39551924]

Käptn Blaubär Markenlogo

 

„Der Elefant“ als Bildmarke [DE30135654]

 

Elefant Markenlogo

 

Logo schützen als Geschmacksmuster

Ein Geschmacksmuster oder auch eingetragenes Design ist eine Möglichkeit, die Erscheinungsform eines Gegenstands schützen zu lassen. Die Erscheinungsform wird durch Konturen, Linien, Farben oder Verzierungen etc. bestimmt. Ganz klar sind aber auch Logos und zweidimensionale Grafiken als Geschmacksmuster schutzfähig. Der Vorteil gegenüber der Marke besteht darin, dass das Design unabhängig von einer Ware oder Dienstleistung geschützt ist. Dafür kann man ein Geschmacksmuster nur maximal 25 Jahre halten. Danach kann man den Schutz nicht mehr verlängern. Der Schutz eines Logos als eingetragenes Design bzw. Geschmacksmuster und als Marke ist parallel möglich und sollte für größtmöglichen Schutz nach Möglichkeit auch parallel vorgenommen werden.

Urheberrechtlicher Schutz von Logos

Auf den urheberrechtlichen Schutz von Logos sollte man sich tendenziell nicht verlassen. Dies kommt nur bei solchen Logos in Betracht, die eine entsprechende „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Das ist bei einem Gemälde der Fall, bei Standard WEB 2.0 – Logos eher nicht. Wenn man aber ein solches Werk wirklich als Logo verwendet sollte man es entweder zusätzlich als Marke oder als Geschmacksmuster schützen. Oder man sollte sich wenigstens einen Prioritätsnachweis ausstellen lassen, mit dem man im Zweifel beweisen kann, dass man Urheber des Logos ist.

Logos gleichzeitig als Marke und als Design schützen lassen!

Am besten lassen Sie Ihr Logo schützen durch eine registrierte Marke und als Geschmacksmuster (eingetragenes Design). Denn dann können Sie letztlich gegen die meisten unbefugten Nutzungen Ihres Logos vorgehen. Gerne beraten wir Sie hierzu. Jetzt hier Ihr Logo als Marke schützen lassen.

1. März 2013/von Volker Lehmann
Schlagworte: Bildmarke, Designschutz Logo, Markenschutz Logo
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Auf WhatsApp teilen
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2013-03-01 13:56:262022-01-18 11:03:50Logo schützen – aber wie?
Das könnte Dich auch interessieren
Tipps zur Markenanmeldung: Logos und Urheberrechte
Ratgeber: die Wahl der richtigen Markenform

Neueste Beiträge

  • Gastbeitrag: DSGVO im Unternehmen
  • Ratgeber: die Wahl der richtigen Markenform
  • Karriere­chance: Rechts­anwalts­fach­angestellte/n (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
  • Abmahnung der Marke “CROSSFIT” der CrossFit LLC durch die Kanzlei Bird & Bird – Erste Hilfe
  • Manufaktur – ein geschützter Begriff?

Kategorien

  • Abmahnradar
  • Adwords
  • Allgemein
  • Amazon
  • Design
  • Designschutz
  • DSGVO
  • eBay
  • Geschmacksmusterrecht
  • In eigener Sache
  • Internetrecht
  • Markenrecht
  • Meinung
  • Presse
  • Rechtsprechung
  • Steuern
  • Titelschutz
  • Unternehmenskennzeichen
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Sie haben noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da:
+49 89 666 610 89 | info@breuerlehmann.de

BREUER LEHMANN
RECHTSANWÄLTE PartmbB

Steinsdorfstraße 19
80538 München

Telefon: +49 89 666 610 89
Fax: +49 89 / 255 5131 297
info@breuerlehmann.de

BREUER LEHMANN ist Ihre Full-Service Kanzlei für Design- und Markenrecht aus München. Wir hören Ihnen zu, erklären verständlich und sind Ihr Partner für rechtliche Fragen.

Wir sind mit über 10.000 erfolgreichen Markenanmeldungen in Deutschland und der EU eine der TOP Kanzleien für Markenanmeldungen und Markenschutz: Platz 1 im Jahr 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 nach Anzahl der Markenanmeldungen in Deutschland (WTR 1000).

5.0 Sterne / 98 Bewertungen5.0 Sterne / (98)Anwalt.de

Service

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • AGB Markenüberwachung

Ratgeber

  • Bandnamen schützen
  • Logo schützen
  • Firmennamen schützen
  • Marken schützen

Männer und Frauen in der Wiener KlassifikationKönnen Slogans als Marke geschützt werden? Nach oben scrollen