Logo schützen – aber wie?
Sie haben endlich ein tolles Firmen- oder Produktlogo gefunden und wollen dies nun schützen lassen? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt, Ihr Logo schützen zu lassen.
Logo schützen als eingetragene Marke
Markenrechtlich ist ein Logo als Bildmarke oder Wort- Bildmarke schutzfähig. Bei der Wort- Bildmarke wäre das eine Kombination aus Grafik und Text (Beispiel). Bei einer reinen Bildmarke wird nur ein Bild als Marke geschützt. Um ein Logo schützen zu lassen, muss es unterscheidungskräftig sein. Ihr Logo sollte also fantasievoll und nicht beschreibend sein. Der Begriff „Apfel“ für einen Obsthandel ist tendenziell nicht schutzfähig; ein Apfel für einen Computerhandel schon. Ein Logo als Marke zu schützen ist empfehlenswert, wenn Sie das Logo im geschäftlichen Verkehr z.B. auch auf Ihren Produkten oder auf Ihrer Firmenpräsenz verwenden. Markenschutz besteht grundsätzlich für 10 Jahre und ist beliebig verlängerbar. Das kostet zwar eine Gebühr, aber wenn die Marke funktioniert, dann kann und sollte man das auch investieren, um das Logo weiterhin effektiv zu schützen.
2 Beispiele für geschützte Marken:
Käptn Blaubär als Wort- Bildmarke [DE39551924]
„Der Elefant“ als Bildmarke [DE30135654]
Logo schützen als Geschmacksmuster
Ein Geschmacksmuster oder auch eingetragenes Design ist eine Möglichkeit, die Erscheinungsform eines Gegenstands schützen zu lassen. Die Erscheinungsform wird durch Konturen, Linien, Farben oder Verzierungen etc. bestimmt. Ganz klar sind aber auch Logos und zweidimensionale Grafiken als Geschmacksmuster schutzfähig. Der Vorteil gegenüber der Marke besteht darin, dass das Design unabhängig von einer Ware oder Dienstleistung geschützt ist. Dafür kann man ein Geschmacksmuster nur maximal 25 Jahre halten. Danach kann man den Schutz nicht mehr verlängern. Der Schutz eines Logos als eingetragenes Design bzw. Geschmacksmuster und als Marke ist parallel möglich und sollte für größtmöglichen Schutz nach Möglichkeit auch parallel vorgenommen werden.
Urheberrechtlicher Schutz von Logos
Auf den urheberrechtlichen Schutz von Logos sollte man sich tendenziell nicht verlassen. Dies kommt nur bei solchen Logos in Betracht, die eine entsprechende „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Das ist bei einem Gemälde der Fall, bei Standard WEB 2.0 – Logos eher nicht. Wenn man aber ein solches Werk wirklich als Logo verwendet sollte man es entweder zusätzlich als Marke oder als Geschmacksmuster schützen. Oder man sollte sich wenigstens einen Prioritätsnachweis ausstellen lassen, mit dem man im Zweifel beweisen kann, dass man Urheber des Logos ist.
Logos gleichzeitig als Marke und als Design schützen lassen!
Am besten lassen Sie Ihr Logo schützen durch eine registrierte Marke und als Geschmacksmuster (eingetragenes Design). Denn dann können Sie letztlich gegen die meisten unbefugten Nutzungen Ihres Logos vorgehen. Gerne beraten wir Sie hierzu. Jetzt hier Ihr Logo als Marke schützen lassen.