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Sie planen, auch ausserhalb Deutschlands Ihre Marke zu schützen? Dann haben wir 9 gute Gründe, jetzt eine europäische Gemeinschaftsmarke anzumelden.
1. Die Gemeinschaftsmarke – Markenschutz in 27 Ländern der europäischen Union (EU)
Über eine europäische Markenanmeldung haben Sie Markenschutz in allen 27 Mitgliedstaaten der europäischen Union: Europäischer Markenschutz at it’s best. Die europäische Gemeinschaftsmarke gewährt Ihnen das exklusive Recht, Dritten in der ganzen EU zu untersagen, Ihr Zeichen, Ihre Marke für geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeiten zu verwenden. Nur durch eine Markenanmeldung Europa haben sie somit in allen Ländern der Europäischen Union effektiven und kostengünstigen Markenschutz.
2. Einfaches Verfahren und einfache Handhabung der europäischen Marke
Die europäische Markenanmeldung müssen sie nicht bei 27 nationalen Markenämtern beantragen. Das europäische Harmonisierungsamt (HABM) in Alicante verwaltet zentral die europäischen Gemeinschaftsmarken in einer Akte durch ein Verfahren. So kommen Sie schneller und einfacher zu Ihrer europäischen Gemeinschaftsmarke. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
3. Kostengünstiger, europaweiter Markenschutz durch die Gemeinschaftsmarke
Durch das vereinfachte Verfahren der einheitlichen und zentralen Markenanmeldung Europa beim europäischen Markenamt in Alicante (HABM) fallen erheblich geringere Kosten an, als wenn sie in allen 27 Mitgliedstaaten einer Markenanmeldung vornehmen müssen. Markenschutz in der europäischen Union (=27 Länder Stand 2012) können Sie schon ab EUR 900 Amtsgebühren in Anspruch nehmen.
Zum Vergleich: Eine deutsche und eine österreichische Marke kosten zusammen bereits EUR 660 Amtsgebühren; dazu benötigen Sie noch einen Vertreter in Österreich, wenn Sie keinen Wohnsitz dort haben. Insofern ist die europäische Gemeinschaftsmarke bereits dann günstiger, wenn Sie Ihre Marke nur im deutschsprachigen Raum (Österreich und Deutschland) benutzen wollen. Hinzu kommt, dass Sie bei zwei nationalen Marken auch zwei Marken vor Ort verwalten müssen (Verlängerung, Markenschutz, Verteidigung Ihrer Marke etc.). Die Markenanmeldung Europa ist eine Marke mit Schutz in ganz Europa, die auch nur bei einem Amt verwaltet werden muss.
4. Seniorität und Priorität.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das ist ein wichtiger Grundsatz, wenn Marken oder andere Schutzrechte miteinander kollidieren. Sprich: welche Marke wurde zuerst registriert. Wenn Sie nach einigen Jahren jetzt expandieren wollen und Ihren deutschen Markenschutz auf einen europäischen Markenschutz erweitern wollen, müssen Sie auf den besseren Zeitrang aus Ihrer deutschen Markenanmeldung nicht verzichten.
Denn: Bei einer Markenanmeldung für Europa können sie den Zeitrang ihrer älteren deutschen Markenanmeldung in Anspruch nehmen. Dadurch können sie ihre älteren Rechte selbst dann behalten, wenn sie aus auf die deutsche Markenanmeldung in der Folge verzichten beziehungsweise diese nicht verlängern lassen wollen. Da die europäische Gemeinschaftsmarke die deutsche Marke mit umfasst, muss man die deutsche Markenanmeldung nicht unbedingt aufrecht erhalten.
Die Inanspruchnahme der so genannten Seniorität der älteren nationalen Marke ist somit ein effizientes und kostengünstiges Verfahren, um den Markenschutz zu erweitern und gleichzeitig den besseren Zeitrang für Ihre nationale Marke aufrecht zu erhalten.
Übrigens: bis zu 6 Monate nach der Anmeldung der deutschen Marke können Sie überdies die so genannte Priorität in Anspruch nehmen. Geben Sie in diesem Zeitfenster die Markenanmeldung Europa in Auftrag, so wirkt der Markenschutz der europäischen Markenanmeldung zurück auf den Tag der Eintragung der nationalen Marke.
5. Erleichterung der Benutzungsanforderungen
Ob deutsche Markenanmeldung oder europäische Markenanmeldung: Marken müssen binnen fünf Jahren nach ihrer Eintragung auch ernsthaft benutzt werden. Die europäische Gemeinschaftsmarke muss allerdings nicht zwingend in der gesamten europäischen Union genutzt werden. Wenn Sie also nur den deutschsprachigen Raum abdecken wollen, so reicht eine Benutzung in Deutschland oder Österreich absolut aus.
Die Erleichterung der Regelung zur Benutzung einer Markenanmeldung Europa kommt Ihnen also zugute. Expandieren Sie erst später mit Ihrer Marke auch ins europäische Ausland, so haben Sie sich durch die frühe europäische Markenanmeldung bereits jetzt den europaweiten Markenschutz für Ihre Produkte und Dienstleistungen gesichert.
6. Einheitlicher und effektiver Rechtsschutz zur Verteidigung Ihrer europäischen Gemeinschaftsmarke
Sie können ihre europäische Marke europaweit vor den entsprechenden Gemeinschaftsmarkengerichten gegen Verletzungen Dritter verteidigen. Die Urteile der Gerichte für Gemeinschaftsmarken sind bindend und gelten in der gesamten Europäischen Union. Dadurch wird vermieden, dass der Verletzer ihrer Gemeinschaftsmarken in jedem Mitgliedstaat einzeln verfolgt werden muss. Nur die Gemeinschaftsmarke bietet diesen europaweiten, effektiven Markenschutz.
7. Zahlreiche Verwertungsmöglichkeiten der europäischen Gemeinschaftsmarke als Schutzrecht
Haben Sie eine europäische Markenanemldung, so können Sie einen Rechtsübergang durch rechtsgeschäftliche Übertragung von Gemeinschaftsmarken (Lizenzverträge) für Unternehmen flexibel gestalten. Sie können ausschließliche oder nichtausschließliche Lizenzen an Ihrer europäischen Marke vergeben; Sie können Lizenzen an der europäischen Marke für das gesamte Gebiet der Europäischen Union oder auch nur für einen Teil der Europäischen Union vergeben.
8. Europäische Markenanmeldung vs. nationale Marke
Mit einer europäischen Markenanmeldung können sie jeder Eintragung einer jüngeren nationalen Marke in jedem Mitgliedstaat widersprechen. Denn Sie als Inhaber der europäischen Gemeinschaftsmarke können Ihr Ausschließlichkeitsrecht nicht nur auf europäischer Ebene sondern auch auf nationaler Ebene gegenüber jüngeren nationalen Marken oder sonstigen Rechten durchsetzen. Die europäische Markenanmeldung bietet daher effektiven Markenschutz in allen europäischen Mitgliedstaaten.
9. Die europäische Markenanmeldung wächst mit der Europäischen Union
Treten neue Staaten der Europäischen Union bei, so erweitert sich Ihr Markenschutz aus der Europäischen Markenanmeldung / Gemeinschaftsmarke automatisch auch auf die neuen Mitgliedstaaten. Derzeit (2012) gibt es drei Beitrittskandidaten: Kroatien und Mazedonien sowie die Türkei.
Bei jeder neuen Erweiterung der Europäischen Union erstrecken sich auch die Rechte aus ihrer europäischen Markenanmeldung auf die Eintragung von Gemeinschaftsmarken automatisch auf diese neuen Mitgliedstaaten. Die europäische Gemeinschaftsmarken ist somit ein wachsendes Schutzrecht, welches umso größer wird, je größer die europäische Union wird.
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