Schritt 1
Sie füllen unser Formular zur EU-Markenanmeldung aus, beauftragen damit unsere Rechts- und Fachanwälte zum günstigen Festpreis und erhalten eine Bestätigung. Schon geht es los!
Schützen Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen in allen 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union als eingetragene Marke (Wortmarke, Wort-Bildmarke, Bildmarke). Auch Logos, Slogans, oder Bandnamen können Sie als europäische Unionsmarke schützen. Somit erhalten Sie das ausschließliche Recht, die identische oder ähnliche Nutzung Ihrer Marke durch Nachahmer zu untersagen. Gerne beraten wir Sie auch zum Schutz Ihrer Marke außerhalb der EU (Schweiz, UK, USA, China etc.).
Sie füllen unser Formular zur EU-Markenanmeldung aus, beauftragen damit unsere Rechts- und Fachanwälte zum günstigen Festpreis und erhalten eine Bestätigung. Schon geht es los!
Unsere spezialisierten Anwält:innen prüfen dann die Schutzfähigkeit Ihrer Marke innerhalb der EU und melden sich nach 4–5 Werktagen (24h Service zubuchbar) mit einem Prüfungsbericht bei Ihnen.
Wir erstellen dann das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Marke, führen Recherchen durch und melden Ihre Marke nach Rücksprache mit Ihnen beim Amt (EUIPO) an.
Nach Anmeldung Ihrer Unionsmarke erhalten Sie über uns die amtliche Anmeldebestätigung. Sobald Ihre Marke erfolgreich eingetragen ist, senden wir Ihnen Ihre EU-Markenurkunde zu.
Neben Ihrer Markenanmeldung in der Europäischen Union, Deutschland bzw. DACH oder international, machen wir auch Markenrecherchen und schützen Ihre Marke langfristig. Nehmen Sie gerne unsere individuelle Beratung in Anspruch und kontaktieren Sie uns nicht zuletzt bei mehreren Markenanmeldungen in der EU oder anderen Ländern.
Bei jeder Markenanmeldung können Sie sich auf eine feste Ansprechperson verlassen und profitieren von der kostenfreien telefonischen Beratung. BREUER LEHMANN übernimmt für Sie auch die Korrespondenz mit dem Amt und berät Sie – falls gewünscht – zur Amazon-Markenregistrierung (Amazon Brand Registry).
Hinweis: Das Pauschalhonorar versteht sich zzgl. MWST. Hinzu kommen die amtlichen Gebühren je Marke (DPMA, EUIPO, WIPO). Das freibleibende Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Freiberufler und Behörden. Zusätzliche Klassengebühren (Anwalt, Amt) können anfallen, werden jedoch nur nach individueller Freigabe fällig (Kostenkontrolle).
Faire Preise. Erstklassiger Service.
Schneller und kompetenter Service lässt sich messen:
Wir freuen uns über unser TOP-Rating auf Anwalt.de (5.0 Sterne / 173 Bewertungen)
Also Full-Service Markenkanzlei sind wir seit 2012 für unsere Kunden im Einsatz und machen auch Ihre Marke stark. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Pakets zur Markenanmeldung in der EU und klären Ihre offenen Fragen. Weiter zeigen wir Ihnen Lösungen auf, um einen dauerhaften Schutz Ihrer eingetragenen Marke zu gewährleisten.
Buchen Sie jetzt Ihre Markenanmeldung mit BREUER LEHMANN oder kontaktieren Sie uns bei bestehenden Fragen. Profitieren Sie dabei von unserer kostenfreien Erstberatung.
EU Markenüberwachung
Ergänzend zur Anmeldung Ihrer Marke können Sie für nur 449 € (pro Marke, pro Jahr) Ihre europäische Unionsmarke dauerhaft durch BREUER LEHMANN überwachen lassen
Buchen Sie einfach bei der Markenanmeldung die Markenüberwachung dazu oder kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen.
Sie können den Schutz einer Marke immer auch später auf andere Länder erstrecken, auch auf die EU (Unionsmarke).
Sie sollten aber beachten, dass in den anderen Ländern generell immer jemand „dazwischen kommen kann“. D.h. wenn Sie die Marke erst in Deutschland anmelden und dann 3 Jahre später für die EU, dann müssen Sie damit rechnen, dass in der Zeitspanne dazwischen jemand Drittes eine mit Ihrer Marke identische oder ähnliche Marke in dem dann zu schützenden Land angemeldet hat, so dass Sie es dann zu einem Markenkonflikt kommen kann.
Ausschließen können Sie dies, wenn Sie den Schutz in den weiteren Ländern im Zeitraum bis zu 6 Monate nach Anmeldung der deutschen Marke (Prioritätsfrist) vornehmen. Denn für diesen Zeitraum wird Ihnen die so genannte Priorität (Zeitrang) der deutschen Marke auch in den anderen Ländern gewährt. Melden Sie z. B. die EU Marke 4 Monate nach der deutschen Marke an und nehmen diese Priorität in Anspruch, können Sie gegen Dritte vorgehen, die eine identische oder ähnliche EU Marke 3 Monate nach Ihrer deutschen Marke aber 1 Monat vor Ihrer EU Marke angemeldet haben: denn Sie können sich ihm gegenüber auf die bessere Priorität in Deutschland berufen, die dann auch für Ihre EU Marke gilt.
Insofern können Sie schon erst nur die deutsche Marke anmelden, sollten aber die Thematik der Priorität im Blick haben, wenn Sie absehbar den Schutz der Marke auf andere Länder erweitern wollen.
Wenn Sie eine Markenanmeldung für einen Dritten bei uns beauftragen, so benötigen wir eine Vollmacht des künftigen Markeninhabers. Die Markenanmeldung ist nicht nur mit Rechten für den Markeninhaber verbunden sondern auch mit Pflichten. Insofern ist vor Anmeldung einer Marke sicherzustellen, dass der künftige Markeninhaber die Markenanmeldung auch autorisiert. Eine Vollmacht stellen wir Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.
Die Anmeldung einer neuen Marke kann stets zur Verletzung einer älteren Marke führen.
Die Folge ist, dass Kosten durch das aussergerichtliche oder gerichtliche Vorgehen des Inhabers der älteren Marke entstehen können, die neue Marke gelöscht und nicht mehr benutzt werden darf und Schadenersatzzahlungen bis zur Gewinnherausgabe im Raum stehen. Zudem muss nun wieder ein neuer Markenname, ein neue Corporate Design für die eigene Unternehmung gefunden werden. Das kann durch eine Markenrecherche vor Anmeldung einer Marke kostengünstig vermieden werden.
In unseren Festpreispaketen „PRO” sind solche Markenrecherchen nach identischen oder ähnlichen Marken enthalten. Sollte die Recherche auf ältere Marken stoßen, so helfen wir Ihnen herauszufinden, wie Sie dennoch eine -geänderte- Marke Erfolg versprechend anmelden können.
Folgende Dinge lassen sich als Marke schützen:
Sind Sie sich unsicher, wozu der von Ihnen zu schützende Gegenstand zählt? Dann kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Grundsätzlich gilt für alle Marken, dass diese unterscheidungskräftig sein müssen.
Die Wortmarke für den Bereich Sportbekleidung darf z.B. nicht “Turnschuh“ sondern muss z.B. „Adidas” lauten. Man muss dabei berücksichtigen, dass der Markeninhaber einem Dritten untersagen kann, die Marke oder ein ähnliches Zeichen im entsprechenden Waren oder Dienstleistungsbereich zu verwenden.
Beschreibende Fachbegriffe oder gängige Abkürzungen in einem bestimmten Bereich können damit ebenso wenig geschützt werden, wie die englische oder französische bzw. italienische Übersetzung des Wortes. Darüber hinaus dürfen Marken zum Beispiel nicht sittenwidrig sein (Fack ju Göthe).
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können natürliche Personen (Sie persönlich), juristische Personen (GmbH, AG etc.)und Personengesellschaften (GbR etc.) sein, § 7 MarkenG. Auch mehrere natürliche oder juristische Personen können Inhaber einer Marke sein.
Eine Marke kann auf mehrere Personen (= natürliche oder juristische Personen) zusammen eingetragen sein. Beachten Sie jedoch, dass Konflikte zwischen den verschiedenen Markeninhabern sich dann auch auf die Benutzung und Durchsetzung der Marke auswirken können. Vereinbaren Sie also eine Regelung für den Fall, dass Sie sich uneinig werden, damit die Marke nicht “im Streit untergeht”.
Bis zum 16.12.2022 erhalten Sie bis zu 1.500 EUR für eine Markenanmeldung in der EU und in Deutschland erstattet.
Voraussetzungen und Details dazu finden Sie in unserem Artikel: SME Fund – Jetzt bis zu 1.500 € EU-Förderung für Ihre Markenanmeldung erhalten
Der Schutz Ihrer Marke im DACH-Gebiet kann einfach durch die Rechtsanwaltskanzlei BREUER LEHMANN durchgeführt werden. Unser Topseller schützt Ihre Marke bestens im deutschsprachigen Raum und sichert Ihnen Ihr exklusives Markenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir benötigen etwa 3-5 Werktage, um Ihren Auftrag zu prüfen. Im Rahmen eines 24h-Expressauftrages können wir dies auch binnen 24 Stunden (nur an Werktagen) erledigen. Dann melden wir uns mit einem Prüfungsbericht bei Ihnen und machen Ihnen Vorschläge, wie Ihre Marke angemeldet werden kann. Erst wenn Sie danach grünes Licht geben, nehmen wir die Markenanmeldung für Sie vor.
Die Prüfung und Anmeldung einer deutschen Marke kostet ab EUR 290 Amtsgebühren zzgl. unser anwaltliches Honorar ab Höhe von EUR 289 netto. Die Prüfung und Anmeldung einer europäischen Unionsmarke kostet ab EUR 850 Amtsgebühren zzgl. unser anwaltliches Honorar ab Höhe von EUR 449 netto. Wir empfehlen allerdings, vorab Recherchen nach bestehenden identischen und ähnlichen Marken zu machen, da markenrechtliche Streitigkeiten recht schnell recht teuer werden können. Durch professionelle Markenrecherchen können Sie solche Risiken minimieren. Wir bieten solche Recherchen im Rahmen unserer PRO-Pakete an.
Für die internationale Markenanmeldung senden Sie uns gerne eine Liste der Länder zu, in welchen Sie eine Marke anmelden möchten.