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Markenrechtsstreit „RAVENS“ vs. Harburger Turnerbund: DPMA weist Widerspruch zurück

In einem kürzlich entschiedenen Fall vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stand der Harburger Turnerbund von 1865 e.V. der NFL Properties Europe GmbH gegenüber. Der Widerspruch der NFL Properties, gestützt auf die Unionsmarke „RAVENS“ (000 196 204), richtete sich gegen die Wort-Bildmarke „HAMBURG RAVENS AMERICAN FOOTBALL“ des Harburger Turnerbunds, die für American Football-bezogene Waren und Dienstleistungen eingetragen wurde.

Die NFL Properties argumentierte, dass Verwechslungsgefahr bestehe, da ihre Marke „RAVENS“ in der Europäischen Union weithin bekannt sei. Unser Mandant, der Harburger Turnerbund von 1865 e.V., trat diesem Widerspruch jedoch entschlossen entgegen und erhob die sogenannte Nichtbenutzungseinrede. Diese Einrede verlangt von der Widersprechenden, die ernsthafte Benutzung der Marke innerhalb der letzten fünf Jahre nachzuweisen.

Trotz der umfangreichen Schutzbehauptungen der NFL Properties gelang es ihr nicht, die rechtserhaltende Benutzung der Marke „RAVENS“ für die strittigen Waren und Dienstleistungen nachzuweisen. Insbesondere fehlten konkrete Belege zu Verkaufszahlen, Umsätzen oder Werbeaufwendungen, die den Umfang der Benutzung hätten belegen können.

Das DPMA entschied daraufhin am 17. Oktober 2024 zugunsten des Harburger Turnerbunds und wies den Widerspruch aufgrund mangelnden Nachweises der Benutzung zurück. Es stellte fest, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe, da die Widersprechende ihre Marke nicht ausreichend genutzt habe, um ihren Schutz zu rechtfertigen.

Durch unsere strategische Verteidigung, die auf der Nichtbenutzungseinrede basierte, konnte der Harburger Turnerbund seine Marke erfolgreich verteidigen und sich gegen den Widerspruch durchsetzen.

Momentan muss die Widersprechende sich auf EU – Ebene allerdings auch noch mit einem Löschungsverfahren wegen Verfalls auseinandersetzen. Sollte es der NFL Properties Europe dort auch nicht gelingen, die Nutzung der Marke RAVENS in der EU nachzuweisen, wird deren Marke gelöscht werden.

Noch ist nichts rechtskräftig. Wir bleiben für Sie und unsere Mandanten am „Football“!

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