Markenstreit unter Rappern – via VICE
Dem VICE Magazin haben wir kürzlich ein Interview gegeben. Wie sich das gehört in „lässigem VICE Sound“ ;-).
„Der Münchner Anwalt Volker Lehmann vertritt Musiker, Bands und Unternehmen in Markenstreits. Er sagt: „Wenn jemand wie Shindy oder Capital Bra schon seit Jahren unter seinem Künstlernamen Musik gemacht hat, kann niemand einfach hergehen und sagen: Ich melde jetzt mal Shindy als Marke an, und er muss mir was bezahlen oder darf keine Musik mehr machen. Der Künstlername allein garantiert bestimmte Rechte, die der Inhaber gegen eine Markenanmeldung einwenden kann.“ (VICE Magazin „Wir haben geprüft, welche Marken Kollegah, Bushido und andere Deutschrapper sich schützen lassen“ vom 28.08.2019
Wir hatten vor einiger Zeit mal einen Artikel über die Marken von Bushido und Abou Chaker veröffentlicht. Mehr dazu hier. Letztlich nur die Fortsetzung eines Streits, den die Künstler untereinander haben. Jetzt eben auf das Markenrecht verlagert.
Den Künstlernamen, den Firmennamen oder Bandnamen eines Konkurrenten als Marke anzumelden, um ihn im geschäftlichen Fortkommen zu stören, ist übrigens regelmäßig keine gute Idee. Solche Markenanmeldungen werden in der Regel als bösgläubig gewertet, § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG. Sie haben nicht selten eine (Gegen-)Abmahnung mit entsprechenden Kosten zur Folge. Insofern sollte man sich gut beraten lassen, wenn man solche Absichten hegt. Oder besser noch die Energie in das eigene Fortkommen investieren.