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Markenrecht

Die glorreichen Sieben! – Markentipps

7 Tipps für eine erfolgreiche Marke.

Marken sind ein zentraler Wert eines erfolgreichen Unternehmens. Um eine Marke erfolgreich zu führen und zu verteidigen, stehen die folgenden 7 Markenregeln im Fokus:

Regel 1: Wer zuerst kommt mahlt zuerst: Melden Sie Ihre Marke so früh wie möglich an.

Sie können ihre Marke am besten schützen, wenn Sie die Marke vor allen anderen angemeldet haben. Denn im Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip: Wer seine Marke zuerst angemeldet hat, der hat die stärkeren Rechte und kann sich gegen spätere auch ähnliche Markenanmeldungen rechtlich wehren. Wenn Sie eine Markenidee haben, dann melden Sie sie am besten heute noch an!

P.S.: Das gilt insbesondere für Geschmacksmuster. Wollen Sie ein Design schützen lassen, so darf dies nicht älter als ein Jahr sein. Also bitte nicht der Öffentlichkeit präsentieren, dann zu lange warten und dann anmelden. Denn ist das Design nicht mehr neu, so ist der Schutz nichts wert und andere können es nach Belieben kopieren. Daher melden Sie das Muster am besten noch vor der ersten Veröffentlichung an!

Regel 2: Führen Sie vor der Markenanmeldung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durch.

Die Markenämter prüfen nicht, ob bereits identische oder ähnliche ältere Marken mit besseren Rechten (Prioritätsprinzip) eingetragen sind. Wenn Sie dort eine Markenanmeldung in Auftrag geben, so kann es durchaus sein, dass die Marke angemeldet wird, Sie als Markeninhaber aber kurz darauf im Rahmen eines Widerspruchs oder über eine Abmahnung vom Inhaber der älteren Marke angegriffen werden. Beauftragen Sie also am besten einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführt und so spätere Konflikte vermeiden hilft. Eine lohnende Investition, wenn man bedenkt, dass eine Abmahnung alleine leicht 2 – 3.000 € Kosten nach sich ziehen kann.

Regel 3: Überlegen Sie sich, in welchen Markenklassen Sie Ihre Marke nutzen wollen.

Es gibt 45 verschiedene Klassen für Waren- und Dienstleistungen (Nizzaer Klassifikation). In den Gebühren für eine Markenanmeldung sind 3 Klassen inklusive. Diese Klassen sollten Sie in aller Regel auch nutzen. Die Registrierung Ihrer Marke in weiteren Markenklassen erweitert zwar Ihren Markenschutz, jedoch fallen ab der 4. Klasse weitere Gebühren bei den Markenämtern an und auch die Wahrscheinlichkeit späterer Konflikte erhöht sich. Überlegen Sie also vor Anmeldung Ihrer Marke, welche Klassen (Produkte und Dienstleistungen) Sie mit Ihrer Marke besetzen wollen.

Regel 4: Nutzen Sie Ihre registrierte Marke auch.

Wird eine Marke eingetragen und registriert, so hat der Markeninhaber ein Monopol in diesem Bereich, Produkte und Dienstleistungen unter der eingetragenen Marke anzubieten. Da ein solches Monopol wirtschaftlich genutzt werden soll, muss eine Marke auch nach spätestens fünf Jahren auch benutzen. So lange hat der Markeninhaber eine Schonfrist, während der er bereits gegen Markenverletzer vorgehen kann. Danach muss er jedoch im Zweifel beweisen, dass er die Marke auch für die angegebenen Waren oder Dienstleistungen (Markenklassen) benutzt. Daher sollte eine Marke auch absehbar tatsächlich benutzt werden.

Regel 5: Überwachen Sie den Markt.

Die Markenämter informieren den Markeninhaber nicht, wenn eine andere, möglicherweise kollidierende Marke eingetragen wird. Schon gar nicht wird der Wettbewerb auf Markenverletzungen überwacht. Sie müssen daher selber ein Auge darauf haben, ob jemand in Ihrem geschützten Bereich Ihre Marke verletzt. Auf das Markenrecht spezialisierte Anwälte können Ihnen dabei komfortabel und günstig helfen. Auch tmdb.de wird Ihnen hier in Kürze hilfreiche Markentools an die Hand geben.

Regel 6: Betreiben Sie aktiven Markenschutz durch Widerspruch, Abmahnung oder Klage.

Hat man nun eine erfolgreiche Marke und tummeln sich plötzlich weitere Anbieter unter ähnlichen, verwechslungsfähigen Markenzeichen, so muss der Markeninhaber aktiv gegen diese vorgehen, damit Ihre Marke nicht verwässert wird. Nicht nur dass eine Verwässerungsgefahr eine Voraussetzung ist, vor Gericht zu gehen. Ist ein Markt durch mehrere ähnliche Marken so stark verwässert, dass der Verbraucher gar nicht mehr die Herkunft der Marke (Herkunftsfunktion der Marke) feststellen kann, so laufen Sie als Markeninhaber trotz prioritätsälterer Rechte Gefahr, dass Ihre Marke zum Gattungsbegriff wird. Sie müssen dann im schlimmsten Fall die „Nebenbuhler“ dulden (Beispiele: Walkman oder Tempo).
Insofern sollten Sie als Markeninhaber Ihre Marke aktiv durch Erhebung eines Widerspruchs beim DPMA, durch Abmahnung oder Klage vor den Gerichten -in Eilfällen die einstweilige Verfügung- schützen und so Ihren Markenanspruch verteidigen.

Regel 7: Ziehen Sie einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt eher früher als später zu Rate.

Der auf Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenschutz und Markenverteidigung spezialisierte Rechtsanwalt kann Ihnen teure Zurückweisungen bei der Markenanmeldung. Weiter minimiert er durch eine fundierte Ähnlichkeitsrecherche –die wir stets empfehlen- das spätere Risiko, in einem möglichen Rechtsstreit zu unterliegen. Und er bewahrt Sie vor teuren Unterlassungserklärungen, die sich im Nachhinein als falsch oder zu weitgehend herausstellen, von denen man aber schwer „herunterkommt“. Investieren Sie in Ihre Marke und in Ihr Unternehmen. Investieren Sie im Vorhinein auch in eine entsprechende rechtliche Begleitung Ihrer Markenrecherche und Markenanmeldung, damit Ihre Marke sich zu einer starken Marke entwickeln kann, auf das Sie Ihren wirtschaftlichen Erfolg stützen können.

30. August 2011/von Volker Lehmann
Schlagworte: erfolgreiche Marke, Markenanmeldung, Markenregeln, Markentipps
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