Sieben gute Gründe für eine Markenanmeldung in Deutschland
1. Schnelles und einfaches Eintragungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Wenn alles glatt läuft, so kann eine deutsche Marke bereits in 4-6 Wochen nach Anmeldung eingetragen werden. Wir wissen aus tausendfache Erfahrung, wie Sie diese schnelle Eintragung erreichen. Wählen Sie im Rahmen unserer Beauftragung im Marken Anmeldeformular zusätzlich die Option Express, damit ihre Marke auch kurzfristig von uns geprüft und innerhalb von spätestens 48 Stunden angemeldet werden kann.
Im Gegensatz zur europäischen Unionsmarke, kann darüber hinaus die deutsche Marke durch Zahlung einer Beschleunigungsgebühr innerhalb kürzester Zeit nach Anmeldung eingetragen werden.
2. günstige Anmeldegebühren
Die deutsche Markenanmeldung kostet nur 290 EUR Amtsgebühren. Hierbei sind zudem noch bis zu drei Klassen inkludiert. Die deutsche Marke hat dann Schutz für zehn Jahre und kann dann für weitere zehn Jahre jeweils verlängert werden.
3. Schutz ihrer Marke im gesamten Bundesgebiet
Mit Eintragung ihrer Marke entfaltet dieser Schutz im gesamten Bundesgebiet. Wenn Sie zum Beispiel bisher nur regional tätig sind, ihre Marke aber in den nächsten Jahren deutschlandweit auch verwenden wollen, so können Sie dies einfach und schnell mit einer deutschen Markenanmeldung für die Zukunft absichern. Sie müssen dann nicht im Einzelfall darlegen und beweisen, seit wann sie wo tätig sind. Die Eintragung ihrer Marke im deutschen Markenregister garantiert deren bundesweiten Schutz.
Im Zweifel können Sie mit ihrer deutschen Marke auch gegen jüngere europäische Marken vorgehen, die nämlich auch Schutz in Deutschland beanspruchen, sofern diese ähnlich sind.
4. die nationale deutsche Marke ist weniger angreifbar als etwa die EU Unionsmarke
Zwar besitzt die EU Unionsmarke Schutz in der ganzen Europäischen Union. Sie ist aber auch angreifbarer als die deutsche nationale Marke. Wäre eine europäische Marke nur in einem der 28 Mitgliedstaaten beschreibend, so würde sie zum Beispiel nicht als Marke zugelassen werden. Des weiteren können natürlich aus 28 Ländern Widersprüche gegen die geplante Markenanmeldung einer Unionsmarke eingereicht werden. Insofern sind die Risiken bei einer unionsweiten Markenanmeldung deutlich größer und weniger vorhersehbar als bei einer deutschen Markenanmeldung.
5. individueller Schutz in Ländern außerhalb Deutschlands
Wenn Sie Ihre Marke vorwiegend oder zunächst in Deutschland verwenden, so ist die deutsche Markenanmeldung in jedem Fall die richtige Wahl. Wenn sie im zweiten oder dritten Schritt planen, auch außerhalb Deutschlands mit ihrer Marke tätig zu werden, so können Sie über eine internationale Markenanmeldung den Schutz der deutschen Marke genau auf diejenigen Länder erstrecken, wo sie auch aktiv werden wollen. Wenn Sie zum Beispiel nur in deutschsprachigen Ländern expandieren möchten, so können Sie passgenau nach der deutschen Markenanmeldung über die internationale Markenanmeldung Schutz in Österreich und der Schweiz erwirken.
Bei der Unionsmarkenanmeldung können Sie sich das nicht so individuell aussuchen. Zum einen ist hierin die Schweiz nicht enthalten. Zum anderen müssen sie dann auch noch mit Widerspruch aus Ländern rechnen, die sie im Grunde gar nicht interessieren.
6. schnellere Einsetzbarkeit der deutschen Marke
Die europäische Unionsmarke wird erst eingetragen, wenn kein Widerspruch gegen die Markenanmeldung eingereicht wurde. Bei der deutschen Marke ist dies umgekehrt. Die Marke wird erst eingetragen, gegebenenfalls bereits nach 4-6 Wochen. Erst nach Eintragung läuft die Widerspruchsfrist. Sie können daher eine deutsche Marke gegen Dritte bei einer möglichen Markenverletzung zum Beispiel im Rahmen einer Abmahnung und/oder einzellige Verfügung durchsetzen.
7. deutliche Vorteile bei der prozessualen Durchsetzung Ihrer Marke
Wird Ihre Marke in Deutschland verletzt, so kann eine deutsche Marke vor deutschen Gerichten regelmäßig besser durchgesetzt werden als eine Unionsmarke. Insbesondere aus diesem Grund empfehlen wir im Rahmen einer Unionsmarkenanmeldung immer auch parallel die Anmeldung einer deutschen Marke. dies betrifft zum einen die Wahl des Ortes, an dem man die Gegenseite verklagen kann. Dies ist insbesondere in grenzübergreifenden Sachverhalten, wie sie nicht selten im Internet stattfinden, ein großer Vorteil. Die deutsche Marke kann stets vor deutschen Gerichten in Deutschland durchgesetzt werden. Bei der Unionsmarke kann es sein, dass man im Ausland klagen muss.
Wird eine unionsmarke im Wege eines Löschungsverfahrens von der Gegenseite angegriffen, so werden alle Verfahren aus der Unionsmarke gegen die Gegenseite regelmäßig ausgesetzt bis zur Entscheidung über das von der Gegenseite eingeleitete Löschungsverfahren. Dies kann sehr ärgerlich sein und eine Unionsmarke effektiv lahmlegen. Mit der deutschen Marke wird Ihnen das so nicht passieren. Hier ist es eher die Ausnahme, dass etwaige Verletzungsverfahren dann ausgesetzt werden. Nachdem sich solche Löschungsverfahren teilweise jahrelang vor dem europäischen Markenamt hinziehen, blockiert dies die Durchsetzung einer Unionsmarke empfindlich.
Muss eine Marke im Ausland durchgesetzt werden, entstehen regelmäßig zudem weitere Kosten über die Einschaltung ausländischer Rechtsanwälte. Auch die Verteidigung gegen eine Unionsmarke ist prozessual an manchen Stellen einfacher als gegen eine deutsche Marke. Insofern kann die deutsche Marke in Deutschland als schlagkräftiger als die europäische Unionsmarke eingestuft werden.