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Schlagwortarchiv für: COVID-19

Allgemein, Markenrecht

Verlängerung von Fristen bei Markenämtern und Gerichten

Corona macht auch vor der Verwaltung nicht Halt.

Gerichte und Ämter schützen ihre Mitarbeiter und Besucher indem sie vermehrt Aufgaben aus dem Homeoffice erledigen und den Besuch ihrer Gebäude soweit wie möglich reduzieren. Hier kann es derzeit zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.

Um Nachteile für Rechteinhaber und Nutzer zu vermeiden wurden teilweise Fristen pauschal verlängert. Im Folgenden ein Überblick zu den verschiedenen Ämtern und Gerichten (Stand 01.04.2020):

DPMA:

Alle vom DPMA gewährten Fristen in allen laufenden Schutzrechtsverfahren werden automatisch bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Bis dahin wird nicht aufgrund des Fristablaufs entschieden. Dies betrifft insbesondere vom Amt gesetzte Fristen bei Beanstandungen oder im Widerspruchsverfahren bei Markenanmeldungen.
Gesetzlich bestimmte Fristen (wie Prioritäts-, Widerspruchs- oder Rechtsmittelfristen) können vom DPMA nicht verlängert werden. Insoweit verweist das Amt auf die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Gerne sind wir Ihnen hierbei gegebenenfalls behilflich.
(Quelle: DPMA)

EUIPO:

Alle laufenden Fristen in Verfahren vor dem EUIPO werden automatisch bis zum 1. Mai18.05.2020 (aufgrund des Feiertags auch in Spanien, faktisch bis zum 4. Mai) verlängert. Dies umfasst insbesondere, Zahlungsfristen für Anmelde- und Widerspruchsgebühren, Prioritäts-, Widerspruchs-, Verlängerungs- und Beschwerdefristen. Nicht hiervon erfasst ist zum Beispiel die Frist zur Erhebung einer Klage zum Gericht der Europäischen Union.
(Quelle: EUIPO)

Bundespatentgericht:

Das Dienstgebäude wurde für die Öffentlichkeit geschlossen. Zwischen dem 23. März bis voraussichtlich 19. April 2020 arbeitet das Bundepatentgericht im Notbetrieb, das heißt es finden keine mündlichen Verhandlungen statt und bereits anberaumte Termine zur mündlichen Verhandlung wurden aufgehoben. Anträge, Klagen und Schriftsätze können weiterhin eingereicht werden und werden auch bearbeitet. (Quelle: BPatG)

Update 30.04.2020: Der Notbetrieb wird am 04.05.2020 beendet! (Quelle: BPatG)

Landgerichte und Oberlandesgerichte:

Ob Termine für mündliche Verhandlungen durchgeführt werden entscheiden die jeweiligen Richter. In allen unseren aktuellen laufenden Verfahren vor den Gerichten verschiedener Bundesländer wurden die aktuellen Termine aufgehoben und teilweise ein späterer Termin bestimmt oder angefragt, ob die Angelegenheit im schriftlichen Verfahren entschieden werden können. Anträge, Klagen und Schriftsätze können weiterhin eingereicht werden und werden auch bearbeitet. Das Landgericht und Oberlandesgericht München bittet von nicht zwingend erforderlichen Besuchen der Gerichtsgebäude abzusehen.
(Quelle: LG München; Quelle: OLG München)

1. April 2020/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2020-04-01 20:00:542022-01-18 11:02:50Verlängerung von Fristen bei Markenämtern und Gerichten
In eigener Sache

Erreichbarkeit der Kanzlei / COVID-19

Liebe Mandanten,

ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen.

Zunächst: Wir sind auch weiterhin für Sie da! Haben Sie Fragen rund um den Schutz Ihrer Marke, wollen Sie eine neue Marke anmelden oder Ihre Marke durchsetzen gegen Dritte? Können wir Ihnen im Bereich Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Designschutz behilflich sein? Sehr gerne!

Trotz aller Einschränkungen in diesen Tagen, bleiben wir für Sie erreichbar. Per eMail (info@breuerlehmann.de), per Telefon (089 6666 1089) oder über unsere Formulare auf unseren Webseiten.

In der Kanzlei gibt es nun eine Rumpfbesetzung, so dass Sie jederzeit anrufen können. Einige Kolleginnen und Kollegen von uns werden im Homeoffice sitzen. Es kann daher sein, dass Sie sie nicht beim ersten Anruf erreichen. Wir rufen dann aber ganz schnell zurück. Versprochen!

Viel wichtiger: Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien, dass Sie privat wie beruflich gut durch die nächsten Wochen und Monate kommen! Bleiben Sie gesund!

Und wenn Sie gerade eine Marke anmelden wollen oder einen Markenkonflikt haben, aber auch die Finanzen im Auge behalten müssen: wir finden eine Lösung! Sprechen Sie einfach mit uns.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Kanzlei
Breuer Lehmann Rechtsanwälte

20. März 2020/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2020-03-20 19:35:062022-01-18 11:02:50Erreichbarkeit der Kanzlei / COVID-19

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