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Schlagwortarchiv für: EUIPO

Markenanmeldung

KMU-Fonds 2023. EU-Förderung bis zu 1.000 EUR für Marken- und Designschutz beantragen.

Förderung der EU für Markenanmeldungen und Designschutz in Höhe von 1.000 EUR für Marken- und Designschutz beantragen.

Der KMU-Fonds geht in die Neuauflage. Viele unserer Mandant:innen konnten bereits letztes Jahr davon profitieren. Der KMU Fonds. Gerne unterstützen wir auch Sie dabei, bis zu 1.000 EUR Förderung von der Europäischen Union für Marken- und Designschutz zu erhalten.

Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird und vom 23. Januar 2023 bis zum 15. Dezember 2023 laufen wird.

Planen Sie also die Anmeldung von Designs und Marken in 2023, so werden Ihnen bis zu 75% der Amtsgebühren erstattet.

Jetzt Förderung beanspruchen und Markenanmeldung beauftragen

 

Beispiel: Bei einer Unionsmarkenanmeldung (EU) mit 2 Klassen zahlen Sie Amtsgebühren des EUIPO von 900 €. Mit der hierfür bewilligten Förderung erhalten Sie davon einen Betrag von 675 € erstattet und zahlen somit nur Amtsgebühren iHv. 225 €. Ersparnis: 675 €!

Was tun? Wenn Sie Interesse an einer Marken- oder Geschmacksmusteranmeldung haben und antragsberechtigt sind, setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung.

Wer ist antragsberechtigt für die Förderung?

Antragsberechtigt für die Finanzhilfe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • KMU mit Firmensitz in der EU (unabhängig von der Rechtsform, d.h. GmbH ist keine Voraussetzung)
  • Umsatzsteuernummer (UID) vorhanden
  • dieses Jahr keine EU-Finanzhilfe zur Anmeldung von Marken oder Design erhalten.
  • Eine darüber hinausgehende Begründung für den Antrag ist nicht erforderlich.

Wichtig: die Förderung gilt nicht für bereits angemeldete oder eingetragene Marken & Designs und nicht für die Verlängerungen von Schutzrechten!

Wie ist der Ablauf der Förderung und Markenanmeldung?

  1. Antrag auf Förderung: Wir stellen die erforderlichen Unterlagen mit Ihnen zusammen und reichen den Antrag für Sie ein. Die Bewilligung der Förderung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
    Der Gutschein ist dann vier Monate ab Bewilliungsdatum gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Marken- oder Geschmacksmusteranmeldung beantragt werden.
  2. Markenanmeldung: Zusammen mit dem Förderantrag stimmen wir die geplante Marken- oder Geschmacksmusteranmeldung mit Ihnen ab. Nach Bewilligung der Finanzhilfe, reichen wir die Markenanmeldung in Abstimmung mit Ihnen ein. Die Amtsgebühren und unsere Kosten für die Anmeldung (abhängig von dem gewählten Paket) stellen wir in Rechnung.
  3. Antrag auf Erstattung der Amtsgebühren: Sobald die Rechnung für die Markenanmeldung von Ihnen bezahlt wurde, können wir die Erstattung der Amtsgebühren entsprechend der Förderung für Sie beantragen. Das Geld ist in der Regel in 2 Wochen auf Ihrem Konto.

Unser Angebot für Sie: Wir beraten Sie, ob Ihr Unternehmen für eine Förderung in Betracht kommt, stellen den Antrag für Sie und stimmen dann die Markenanmeldung mit Ihnen ab.

Unsere Kosten für den Antrag auf Förderung betragen lediglich 150 € (zzgl. MwSt.) und werden nur nach Bewilligung des Antrags in Rechnung gestellt. Bisher wurden alle von uns gestellten Anträge erfolgreich bewilligt.

Sie haben Interesse? So geht’s:

Wenn Sie eine Marke oder Geschmacksmuster mit Förderung anmelden möchten und wir den Antrag für Sie stellen sollen, benötigen wir die folgenden Informationen und Unterlagen:

  1. geplanter Markenname und die Waren / Dienstleistungen, für die die Marke benutzt werden soll: –> über das Auftragsformular
  2. Angabe zur Einordnung des KMU (Mittleres Unternehmen: <250 Mitarbeiter, < 50 Mio. Umsatz / Kleinunternehmen: <50 Mitarbeiter, < 10 Mio. Umsatz / Kleinstunternehmen: <10 Mitarbeiter, < 2 Mio. Umsatz) und dem Tätigkeitsbereich / Geschäftsgegenstand;
  3. ein aktueller Kontoauszug des Unternehmens, der die folgenden Angaben enthalten muss: Name des Unternehmens als Kontoinhaber (mit Firmennamen identisch), vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode und BIC/SWIFT-Code (Buchungen und Beträge können geschwärzt/anonymisiert sein);
  4. Mitteilung des Finanzamts über die Zuteilung der Umsatzsteuernummer oder der Steuernummer;
  5. eine Vollmacht für den Förderantrag (senden wir Ihnen nach Ihrem Auftrag zu).

Bitte senden Sie uns die Informationen und Unterlagen (als PDF-Datei) per E-Mail (an info@breuerlehmann.de) zu. Den Auftrag zur Markenanmeldung können Sie hier starten: Markenanmeldung.

Die Finanzhilfen werden in der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen vergeben und solange, bis das Budget erschöpft ist. Kurz: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Jetzt Förderung beanspruchen und Markenanmeldung beauftragen

 

20. Januar 2023/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2023-01-20 00:27:442023-01-25 16:48:15KMU-Fonds 2023. EU-Förderung bis zu 1.000 EUR für Marken- und Designschutz beantragen.
Abmahnradar, Allgemein, Markenrecht, Rechtsprechung

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25. August 2017/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/uploads/Fotolia_78425459_XS.jpg 279 429 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2017-08-25 15:23:432022-01-18 11:03:11Mangelnde Unterscheidungskraft: Romantik – Marke unter Beschuss

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