• ENGLISH
+49 89 666 610 89 • info@breuerlehmann.de
  • 0Einkaufswagen
Direkt online zum Fachanwalt:
Kostenfreie Erstberatung
5.0 Sterne / 98 Bewertungen5.0 Sterne / (98)Anwalt.de
  • Home
  • Kanzlei
  • Markenanmeldung
    • Deutschland / DACH
    • Europäische Union
    • International
    • Ratgeber
      • Bandnamen schützen
      • Logo schützen
      • Firmennamen schützen
      • Marken schützen
  • Markenüberwachung
  • Designschutz
    • Deutschland
    • Europa & international
  • Kontakt
  • Blog
  • Kostenfreie Erstberatung +49 89 666 610 89 • info@breuerlehmann.de
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Priorität

Allgemein, Markenrecht

Seniorität von Gemeinschaftsmarken

Im Recht der europäischen Gemeinschaftsmarken gibt es eine tolle Möglichkeit, ältere nationale Marken in europäische Marken umzuwandeln, ohne dabei den wertvollen Zeitrang, die wertvolle Priorität Ihrer Marke zu verlieren.

Umwandlung Ihrer deutschen Marke in eine europäische Gemeinschaftsmarke

Haben Sie schon eine deutsche Markenanmeldung, so können Sie diese ohne Verluste in eine europäische Gemeinschaftsmarke umwandeln. Bei Anmeldung der europäischen Marke nimmt man durch Bezug auf die ältere nationale Marke im Rahmen der so genannten Seniorität diesen älteren Zeitrang mit in die europäische Marke. Allerdings nur das Land betreffend, aus dem Ihre frühere Marke stammt. Haben Sie im Jahr 2005 eine deutsche Marke angemeldet und melden nun eine europäische Marke unter Inanspruchnahme der Seniorität an, so können Sie sich in Deutschland immer auf das Anmeldedatum in 2005 beziehen. Für die übrigen europäischen Mitgliedstaaten hat die neue EU-Marke dann den Zeitrang der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke.

Sie können so die deutsche Marke „auslaufen lassen“ und nur noch mit der EU-Marke agieren. Das spart zum einen Kosten für die Verwaltung Ihres Markenportfolios und ist zum anderen auch einfacher zu überschauen, da Sie dann Ihre Marken nur noch in einem Register und nicht mehr in zwei Registern führen müssen.

Akzeptiert das europäische Harmonisierungsamt, welches zuständig für die Gemeinschaftsmarkenanmeldung ist, die beanspruchte Seniorität, so informiert es das nationale Amt hierüber.

Will man später wieder von der europäischen Marke zurück zur rein nationalen Anmeldung, der deutschen Marke aus 2005 in unserem obigen Beispiel, dann kann man die Gemeinschaftsmarke auch zurückwandeln in die nationale Marke. Die ursprüngliche Priorität für 2005 bleibt so erhalten, auch wenn die Gemeinschaftsmarke später wegfällt und die deutsche Marke zwischenzeitlich ausgelaufen ist.

Seniorität ist nicht gleich Priorität

Die Priorität bei Markenanmeldungen hingegen bedeutet, dass die Marke einen bestimmten Zeitrang hat. Diesen kann man über eine internationale Registrierung in Länder außerhalb der Basismarke (=Ihre deutsche Marke) übernehmen, wenn die Anmeldung der IR-Marke innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung der Basismarke erfolgt. Wenn Sie bei Anmeldung Ihrer Marke schon wissen, dass Sie den Schutz dieser ins Ausland erstrecken wollen, dann sollten Sie unbedingt diese Prioritätsfrist beachten.

Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der Markenanmeldung zur Beanspruchung von Seniorität und / oder Priorität.

30. Oktober 2013/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2013-10-30 10:44:022022-01-18 11:03:48Seniorität von Gemeinschaftsmarken

Neueste Beiträge

  • Gastbeitrag: DSGVO im Unternehmen
  • Ratgeber: die Wahl der richtigen Markenform
  • Karriere­chance: Rechts­anwalts­fach­angestellte/n (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
  • Abmahnung der Marke “CROSSFIT” der CrossFit LLC durch die Kanzlei Bird & Bird – Erste Hilfe
  • Manufaktur – ein geschützter Begriff?

Kategorien

  • Abmahnradar
  • Adwords
  • Allgemein
  • Amazon
  • Design
  • Designschutz
  • DSGVO
  • eBay
  • Geschmacksmusterrecht
  • In eigener Sache
  • Internetrecht
  • Markenrecht
  • Meinung
  • Presse
  • Rechtsprechung
  • Steuern
  • Titelschutz
  • Unternehmenskennzeichen
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Sie haben noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da:
+49 89 666 610 89 | info@breuerlehmann.de

BREUER LEHMANN
RECHTSANWÄLTE PartmbB

Steinsdorfstraße 19
80538 München

Telefon: +49 89 666 610 89
Fax: +49 89 / 255 5131 297
info@breuerlehmann.de

BREUER LEHMANN ist Ihre Full-Service Kanzlei für Design- und Markenrecht aus München. Wir hören Ihnen zu, erklären verständlich und sind Ihr Partner für rechtliche Fragen.

Wir sind mit über 10.000 erfolgreichen Markenanmeldungen in Deutschland und der EU eine der TOP Kanzleien für Markenanmeldungen und Markenschutz: Platz 1 im Jahr 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 nach Anzahl der Markenanmeldungen in Deutschland (WTR 1000).

5.0 Sterne / 98 Bewertungen5.0 Sterne / (98)Anwalt.de

Service

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • AGB Markenüberwachung

Ratgeber

  • Bandnamen schützen
  • Logo schützen
  • Firmennamen schützen
  • Marken schützen

Nach oben scrollen