Tipps zur Markenanmeldung: Logos und Urheberrechte
Wollen Sie ein Logo oder eine Grafik als Marke anmelden, so sollten Sie über die entsprechenden Nutzungsrechte betreffend das Logo bzw. die Grafik verfügen. Das Markenamt prüft dies nicht. Melden Sie doch jedoch ein Logo oder eine Grafik ohne Zustimmung des Urhebers beim Deutschen Patent- und Markenamt an, so kann es im schlimmsten Fall passieren, dass der Urheber gegen die Markenanmeldung vorgeht, vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG. Dieses Problem ist meist theoretischer Natur, aber Sie sollten darauf achten, dass der Urheber des Logos Ihnen schriftlich eine ausschließliche Lizenz explizit auch für die Anmeldung des Logos als Marke erteilt. Ansonsten kann er über sein Urheberrecht womöglich Ihre Marke löschen lassen.
Bei gekauften Logos oder Bildern von entsprechenden Internetplattformen gehen die Rechte regelmäßig nicht so weit, dass das erworbene Logo, Bild oder die Grafik auch als Marke angemeldet werden dürfen. Prüfen Sie dies im Zweifelfall vorher.