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Markenrecht

Warum eine Markenanmeldung Sinn macht

Als Inhaber einer eingetragenen Marke haben Sie das ausschließliche Recht, diese Marke im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. So können Sie schnell und einfach durch eine vergleichsweise kleine Investition in Ihr Unternehmen Ihre Produkte oder Dienstleistung in Ihrem Markt schützen. Wird Ihre Marke kopiert oder imitiert so können Sie den Markenverletzter rechtlich in seine Schranken weisen.

Umgekehrt sollten Sie auch einen Markenschutz in Erwägung ziehen, wenn Sie diese eher als passiven Schutz verwenden wollen. Beispiel: Unternehmer A führt schon lange ein gut laufendes Produkt unter einer tollen und individuellen Bezeichnung. Das Produkt macht leicht 40% seines Umsatzes und Gewinns aus. Jetzt kommt Unternehmer B und lässt sich diese Bezeichnung als Marke schützen. ist die Marke erst einmal angemeldet verbietet er Unternehmer A gleich dessen weitere Verwendung…. Auch das wäre ein Fall, in dem Markenschutz absolut Sinn macht.

Ihre Markenanmeldung für Deutschland oder Europa können Sie auf www.volkerlehmann.com durch Rechtsanwalt Lehmann prüfen lassen und in Auftrag geben.

17. August 2011/von Volker Lehmann
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https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2011-08-17 10:08:282022-01-18 11:04:14Warum eine Markenanmeldung Sinn macht

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