Wir schützen Ihre Marke!

Als spezialisierte Kanzlei im gewerblichen Rechtsschutz sind wir Ihr Dienstleister rund um den Schutz Ihrer Marke. Mit uns haben Sie einen verlässlichen Partner im Markenrecht. Unsere (Fach-)Anwält:innen helfen Ihnen schnell, fachkundig und mit viel Erfahrung. Dabei achten wir auch auf eine verständliche Sprache, Kundennähe, Erreichbarkeit, persönliche Ansprechpartner und die Wirtschaftlichkeit unserer rechtlichen Expertise für Ihr Unternehmen.

Nach Anmeldung und Registrierung Ihrer Marke sollten Sie Ihre Marke „hegen und pflegen“. Im Markenrecht bedeutet dies, dass Sie gegen Dritte vorgehen sollten, wenn diese Ihre Marke verletzen, d.h. ein identisches oder ähnliches Markenzeichen im geschäftlichen Verkehr verwenden.

Denn, wenn Sie zulassen und dulden, dass andere Unternehmen Ihren Markennamen kopieren oder ihm durch eigene Marken zu nahe kommen, dann laufen Sie Gefahr, dass Ihre Marke verwässert wird und im Ergebnis nicht mehr gegen Dritte durchsetzbar ist. Der für Ihr Unternehmen wertvolle Markenschutz kann am Ende nichts mehr wert sein.

Markenüberwachung

Zunächst sollten Sie den Wettbewerb im Blick haben. Nutzt ein Wettbewerber Ihre oder eine sehr ähnliche Marke, dann sollten Sie prüfen lassen, ob dies eine Markenverletzung darstellt. Wenn ja, dann sollten Sie gegen den Wettbewerber vorgehen. Wir unterstützen Sie hier gerne durch eine regelmäßige Überprüfung der relevanten Markenregister (Markenüberwachung). Meldet ein Dritter eine Marke an, die Ihrer Marke zu Nahe kommt, teilen wir Ihnen das mit. Sie können dann gegen die Markenanmeldung des anderen z.B. einen Widerspruch einlegen und so verhindern, dass dessen Marke in Konkurrenz zu Ihrer Marke dauerhaft eingetragen wird.

Abmahnung & einstweilige Verfügung

Sehen Sie, dass ein anderer Ihre Markenrechte verletzt, so prüfen wir gerne für Sie, ob die Grenze zur Markenverletzung schon überschritten ist. Ist dies der Fall, so übernehmen wir gerne die markenrechtliche Abmahnung für Sie. Sollte die aussergerichtliche Abmahnung nicht zum Erfolg führen so bereiten wir in Absprache mit Ihnen eine einstweilige Verfügung in Markensachen vor und vertreten Sie selbstverständlich vor Gericht.

Tipp 1:

Wenn Sie selbst den Markenverletzer abmahnen, so sollten Sie beachten, dass Sie im Nachgang die aussergerichtlichen Abmahnkosten Ihres Anwalts nicht erstattet bekommen, wenn Sie dann doch noch anwaltliche Unterstützung hinzuziehen. Sprechen Sie überdies noch unberechtigt eine Abmahnung aus, dann laufen Sie Gefahr, dass diese zurückgewiesen wird und Sie auch noch die Kosten des ANwalts der Gegenseite tragen müssen (Stichwort: unberechtigte Schutzrechtsverwarnung). Wenn Sie also nicht bereits erfahren im Umgang mit Markenverletzungen sind, sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat und Unterstützung einholen, um Ihre Marke effektiv zu verteidigen.

Tipp 2:

Tipp 2: Damit eine einstweilige Verfügung vor Gericht Erfolg hat, sollte diese bis maximal 4 Wochen nach Kenntnis der Markenverletzung eingeleitet werden (Eilbedürftigkeit). Will man zuvor noch eine Abmahnung mit entsprechender Fristsetzung aussprechen, so sollte man sich am besten sofort nach Entdeckung der Markenverletzung anwaltichen Rat holen sowie konsequent und rasch vorgehen.

Was ist eine Marke?

WAS KANN MAN ALS MARKE SCHÜTZEN?

Klassischerweise schützt man einen Firmen- oder Produktnamen durch eine eingetragene Marke (Adidas, iPod). Logos kann man auch als Marke schützen lassen. Ebenso sind Slogans dem Markenschutz zugänglich (Audi „Vorsprung durch Technik“).

WELCHE MARKE IST FÜR MICH DIE RICHTIGE?

Wertvollste Marken 2013 in Mrd. USD

Quelle: statista.com

Apple 185 $
Google 113 $
IBM
Mc Donald’s 90 $
Coca-Cola 78 $