Update: Seit dem 15.07.2024 können keine Anträge mehr gestellt werden, weil das Budget des EUIPO ausgeschöpft ist!
Der KMU-Fonds für Markenanmeldungen 2024 geht nach erfolgreichen Jahren auch 2024 in die Neuauflage. Vorerst jedoch zum letzten Mal – für 2025 ist keine Förderung geplant.
In 2023 konnten wir bereits über 200.000 EUR Fördermittel für unsere Mandantinnen und Mandanten sichern!
Gerne unterstützen wir auch Sie dabei, bis zu 1.000 EUR Förderung von der Europäischen Union für Marken- und Designschutz zu erhalten.
Beispiel: Bei einer Unionsmarkenanmeldung (EU) mit 2 Klassen zahlen Sie Amtsgebühren des EUIPO von 900 €. Mit der hierfür bewilligten Förderung erhalten Sie davon einen Betrag von 675 € (75% der Amtsgebühren) erstattet und zahlen somit nur Amtsgebühren iHv. 225 €. Ersparnis: 675 €!
Wer ist antragsberechtigt für die Förderung?
Antragsberechtigt für die Finanzhilfe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- KMU mit Firmensitz in der EU (unabhängig von der Rechtsform, d.h. GmbH ist keine Voraussetzung);
- Umsatzsteuernummer (UID) oder Steuer-ID vorhanden;
- noch keine EU-Finanzhilfe in 2024 zur Anmeldung von Marken oder Design erhalten;
Wichtig: die Förderung gilt nur für eine geplante Marken- oder Designanmeldung, nicht für bereits angemeldete oder eingetragene Marken & Designs und nicht für die Verlängerungen von Schutzrechten!
Wie ist der Ablauf der Förderung und Markenanmeldung?
Wir beantragen die Förderung für Sie: Sie senden uns die erforderlichen Unterlagen ein, die wir aufbereiten und für Sie im Rahmen des Förderantrags beim EUIPO einreichen. Die Bewilligung der Förderung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Wir melden Ihre Marke an: Zusammen mit dem Förderantrag stimmen wir die geplante Marken- oder Designanmeldung mit Ihnen ab. Sobald die Finanzhilfe bewilligt wurde, reichen wir die Marken- oder Designanmeldung für Sie ein. Wichtig: Die Amtsgebühren für die Anmeldung müssen zunächst in vollständiger Höhe bezahlt werden.
Erstattung der Amtsgebühren an Sie: Wir beantragen die Erstattung des Förderbetrages für Sie. Das Geld ist in der Regel innerhalb von 30 Tagen auf Ihrem Konto.
Wie bekomme ich die Förderung?
Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der KMU-Förderung, indem wir den Antrag für Sie vorbereiten beim Amt einreichen.
Mit über 200 erfolgreichen Anträgen gewährleisten wir eine zügige und effiziente Abwicklung. Unsere Kosten belaufen sich auf 150 € (zzgl. MwSt.) und werden nach der Bewilligung des Antrags in Rechnung gestellt.
Wichtig: Um sicherzustellen, dass wir nach der Bewilligung der Förderung ohne Verzögerung die Marken- oder Designanmeldung durchführen können, empfehlen wir Ihnen, uns bereits jetzt mit der Anmeldung auf breuerlehmann.de zu beauftragen.
Sie haben Interesse? Füllen Sie einfach das nebenstehende Formular aus.
Wir benötigen von Ihnen:
a) Mittleres Unternehmen: <250 Mitarbeiter, < 50 Mio. Umsatz b) Kleinunternehmen: <50 Mitarbeiter, < 10 Mio. Umsatz c) Kleinstunternehmen: <10 Mitarbeiter, < 2 Mio. Umsatz;
Wenn wir für Sie bereits im Jahr 2023 einen erfolgreichen Antrag auf KMU-Förderung gestellt haben, benötigen wir lediglich eine Bestätigung per E-Mail (info@breuerlehmann.de), dass sich Ihre o.g. Angaben nicht geändert haben und weiterhin aktuell sind.