Burger Manufaktur, Ofen Manufaktur, Bio Manufaktur oder sogar die Manufaktur für (Crypto-) Coins. Der Begriff Manufaktur wird mittlerweile sehr inflationär genutzt. Als Markenrechtsanwälte /innen hüten wir uns davor, die Originalität der Marken zu bewerten, deren Anmeldung wir durchführen. Wir konzentrieren uns rein auf die markenrechtlichen Aspekte. Das VICE Magazin hat sich allerdings bereits im Jahr 201 9 darüber echauffiert, dass sich jeder zweite Laden „Manufaktur“ nennt (Hört bitte auf, jeden zweiten Laden „Manufaktur“ zu nennen). Die Manufaktur liegt allerdings nach wie vor im Trend. Handwerk. Nachhaltigkeit. Das sind Begriffe, mit denen sich heutzutage gut werben lässt.
Kann man den Begriff Manufaktur als Marke schützen?
„Manufaktur“ als Marke ist selten eine wirklich gute Idee. Denn eine Brotmanufaktur oder eine Fahrradmanufaktur beschreiben schlicht Orte wo eben Brote oder Fahrräder hergestellt werden. Insofern sind es beschreibende Begriffe, die nicht als Wortmarke beim Markenregister eingetragen werden können. Man muss sich dann mit einem hübschen Logo aushelfen, aber damit leben, dass andere den Begriff auch frei nutzen können. Eine starke, unterscheidungskräftige Marke ist jedenfalls etwas anderes. Von 803 beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragenen Manufakturmarken sind nur 157 reine Wortmarken. Dieses Verhältnis zeigt schon, dass Manufakturmarken aufgrund ihrer beschreibenden Art meist als Logos angemeldet werden müssen.
Wenn Sie die Anmeldungen den Schutz einer Manufaktur Marke planen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir haben bereits viel Erfahrung bei der Anmeldung dieser Marken. Auch wie man damit umgeht, wenn das Amt eine solche Markenanmeldung als nicht schutzfähig beanstandet. Denn – mit Ausnahme der klaren Fälle – gibt es häufig doch noch Chancen, solche Markenanmeldungen zu retten.
Firmierung mit Manufaktur wettbewerbswidrig, wenn nicht in Handarbeit hergestellt wird?
Aber auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht müssen Verwender von Marken oder Firmennamen, die das Wort Manufaktur enthalten, aufpassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jüngst entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn ein Betrieb als Manufaktur firmiert, die von ihm hergestellten oder vertriebenen Produkte aber nicht überwiegend in Handarbeit gefertigt werden.
„Mit dem Begriff „Manufaktur“ verbindet der Verkehr im Gegensatz zur industriellen Herstellung von Produkten eine Herstellungsstätte mit langer Tradition und Handfertigung hoher Qualitäten. Die Firmierung als „Manufaktur“ ist irreführend, wenn nicht überwiegend in Handarbeit gefertigt wird.“OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.06.2021 – 6 U 46/20
Die Klägerin hat sich daran gestört, dass die Beklagte in ihrer Firmierung mit dem Begriff Manufaktur wirbt. Denn die von ihr hergestellten Blechschilder werden nur ganz untergeordnet in Handarbeit, im wesentlichen aber von Maschinen gefertigt. Die Beklagte hatte sogar im Hinblick auf die oben genannte inflationäre Verwendung des Begriffs Manufaktur auch für Unternehmen und Betriebe eingewendet, dass sich der althergebrachte Begriff der Manufaktur gewandelt hätte. Die angesprochenen Verkehrskreise würden hier nicht mehr zwingend erwarten, dass sie von Hand hergestellte Produkte erwerben. Dieser Auffassung hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt jedoch nicht angeschlossen.
Es teilt die Auffassung des Landgerichts FFM, welches sinngemäß ausgeführt hatte, „dass der maßgebliche Verkehrskreis mit dem Begriff „Manufaktur“ im Gegensatz zur industriellen Herstellung von Produkten eine Herstellungsstätte mit langer Tradition und Handfertigung hoher Qualitäten verbindet (vgl. auch KG GRUR 1976, 641 – Porzellan-Manufaktur), wie es sich auch aus dem Wort „Manufaktur“ selbst ergibt (manus = Hand und facerere = erbauen, tun, herstellen)„.
Die von der Klägerin beanstandete Firmierung der Beklagten war daher im Hinblick auf das Wort „Manufaktur“ irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1 und 3 Nr. 3 UWG.
Fazit
Insofern ist der Begriff Manufaktur markenrechtlich gesehen insbesondere für handwerkliche Produkte und Betriebe kein geschützter Begriff. Wettbewerbsrechtlich jedoch sollte man sich bei der Namensfindung auch mit der Frage auseinandersetzen, ob man tatsächlich eine Manufaktur ist, Produkte also überwiegend in (traditioneller) Handarbeit fertigt.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.