Wurden Marken nach der Markenanmeldung in das Markenregister des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eingetragen und ist die 3-monatige Widerspruchsfrist gegen die Markenanmeldung widerspruchslos abgelaufen, so können Marken dennoch aus dem Markenregister gelöscht werden. Dritte, also auch Sie, können beim DPMA die Löschung einer Marke beantragen, wenn Sie der Auffassung sind, dass diese Marke nie hätte eingetragen werden dürfen. Das kann eine effektive Verteidigungsstrategie sein, wenn Sie aus einer solchen Marke angegriffen werden.
Gründe für die Löschung einer Marke nach zunächst erfolgreicher Markenanmeldung können sein, dass der Marke bei Eintragung die Markenfähigkeit fehlte, der Anmelder nicht Inhaber einer Marke sein konnte oder absolute Schutzhindernisse der Markenanmeldung entgegenstanden.
Ein weiterer Grund für die Löschung einer Marke kann sein, dass die Marke nie benutzt wurde. Die Marke wird dann wegen Verfalls gelöscht. Ein solcher Antrag kann jedoch erst nach Ablauf der so genannten Benutzungsschonfrist von 5 Jahren nach Anmeldung der Marke gestellt werden.
Gerne übernehmen wir für Sie die
- Prüfung der Erfolgsaussichten für ein Löschungsverfahren
- die Antragstellung
- Antragsbegründung
- die gesamte Korrespondenz mit dem Markenamt zur Löschung einer Marke.
Wurde die Löschung Ihrer Marke beantragt, so übernehmen wir auch gerne Ihre Vertretung im markenrechtlichen Löschungsverfahren.
Was kostet die Vertretung im Verfahren zur Löschung einer Marke?
- unsere Anwaltsgebühren: 450 bzw. 900 EUR netto**
- Amtsgebühren: 300 EUR (brutto wie netto)
(**je nach Schwierigkeit – wir teilen Ihnen die Kosten Ihres Verfahrens unmittelbar nach Auftragseingang mit; Ihr Auftrag wird dann erst verbindlich, wenn Sie unser Angebot annehmen.)
Rufen Sie uns einfach unter 089 6666 10 89 an oder füllen Sie gleich hier unser Auftragsformular zur Vertretung im Löschungsverfahren aus.
Formular zur Beauftragung der Vertretung in einem Löschungsverfahren:
Achtung Fristen! Wurde gegen Ihre Marke ein Löschungsantrag gestellt, so müssen Sie sich binnen 2 Monate nach Erhalt der Unterlagen vom DPMA dagegen wehren. Tun Sie dies nicht, so kann Ihre Marke ohne Weiteres gelöscht werden. Kontaktieren Sie uns also rechtzeitig. Beachten Sie bei der Beauftragung über das obige Formular, dass Sie uns zusätzlich anrufen, damit wir entsprechend reagieren können, wenn der Ablauf der Frist bevorsteht. Sonst können wir die Einhaltung der Frist nicht garantieren. Vielen Dank!