Kürzlich sind hier Abmahnungen aus dem Hause Grupo BodyVital /Lisa Helk aus Spanien aufgeschlagen.
Das Problem?
Lisa Helk hat sich die europäische Gemeinschaftsmarke „BodyVital“ in der Klasse 41 für „Fernkurse; Seminare (Veranstaltung und Durchführung von -); Herausgabe von Texten [ausgenommen Werbetexte].“ (auf tmdb.de)
Nun ist sie der Meinung, Dritte auf Unterlassung in Anspruch nehmen zu können, welche die Bezeichnung „Body Vital“ gebrauchen. Vornehmlich wird das in der Sport-, Fitness- bzw. Wellnessbranche der Fall sein. So haben auch unsere Mandanten einen Kurs zur Stärkung des Rückens unter dem Titel „Body Vital“ verwendet. Das hat Frau Helk aus Spanien gestört und die Mandanten wurden umgehend von ihr abgemahnt. Sie verlangt dafür „nur“ 2500 EUR. Auf eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung -die aus rechtlicher Sicht an sich ein Muss ist- verzichtet sie gerne mal, solange eben gezahlt wird.
Das sollte man aber nach unserer Überzeugung nicht tun. Denn die Dame mahnt unserer Ansicht nach zu Unrecht ab. Weiterlesen