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Ein weiterer Fachanwalt

Wir freuen uns, dass Herr Rechtsanwalt Benjamin Geppert nun auch zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ernannt wurde. Mit den Partnern, Herrn Rechtsanwalt Dennis Breuer und Herrn Rechtsanwalt Volker Lehmann, sind nun drei Rechtsanwälte unserer Kanzlei bereits Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.

Für die Mandantinnen und Mandanten bedeutet dies, dass die Bearbeitung ihrer Fälle in unserer Kanzlei auch weiterhin und nachweislich in besten Händen ist.

Was ist ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz?

Die Verleihung der Fachanwaltschaft für Gewerblichen Rechtsschutz bestätigt die besondere Expertise, die ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin im Verlauf der Jahre angesammelt hat.

Die Verleihung des Fachanwaltstitels bedeutet jedoch nicht, dass ein Rechtsanwalt nicht auch in anderen Bereichen kompetent sein kann. Umgekehrt ist Herr Rechtsanwalt Fritz -momentan noch ohne Fachanwaltstitel- ebenso spezialisiert in den Bereichen Marken- und Designrecht, hat die theoretische Prüfung zum Fachanwalt bestanden und ist auch auf dem Weg, den Fachanwaltstitel führen zu können. Die Führung des Fachanwaltstitels ist nun aber die Bestätigung der jahrelangen Spezialisierung und der formale Nachweis, dass der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin „auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird“

„Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.“ (Bundesrechtsanwaltskammer)

Wir arbeiten vornehmlich im Bereich des Markenrechts, des Designsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Urheberrechts. Sobald es vor Gericht oder die Markenämter geht, ist natürlich zudem eine Erfahrung im Verfahrensrecht gefordert.

Die Spezialisierung im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutz ist daher eine logische Konsequenz unserer Ausrichtung als Kanzlei.

In den folgenden Rechtsgebieten muss man als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz nach dem oben genannten Fachanwaltslehrgang zum einen theoretische Prüfungen bestehen. Und zum anderen muss man hier in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung mindestens 80 Fälle in den folgenden Bereichen bearbeitet haben:

„§ 14h FAO – Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz
Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,

2. Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,

3. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,

4. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,

5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,

6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.“

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