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Keine Verwechslungsgefahr zwischen „SENSEA“ v. „SENSE GROUP“
Gegen die eingetragene deutsche Marke „sense group“ (DPMA 3020140074540) einer unserer Mandantinnen wendete sich die Inhaberin der älteren Marke „SENSEA“ (EUTM 011055878), indem sie Widerspruch einlegte und damit die Löschung der Marke unserer Mandantin beantragte.
Mit der Einlegung eines Widerspruchs gegen eine erfolgte Markeneintragung beim DPMA kann der Inhaber einer älteren Marke erwirken, dass die neue Marke ganz oder teilweise gelöscht wird. Regelmäßig ist dies dann der Fall, wenn die neu angemeldete Marke identisch oder ähnlich zu der älteren Marke ist und damit eine Gefahr der Verwechslung besteht.
Die Bejahung einer Verwechslungsgefahr setzt voraus, dass die konkurrierenden Marken sowohl in ihrem Zeicheneindruck als auch bei den jeweils erfassten Waren und Dienstleistungen hinreichende Ähnlichkeit oder Identität aufweisen (§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG). Weiterlesen
Marken müssen u.a. unterscheidungskräftig sein, um auch als Marke eingetragen werden zu können, § 8 Abs. 2 MarkenG. Der Begriff „Turnschuh“ ist für Schuhwaren rein beschreibend und kann daher nicht als Marke eingetragen werden. Für Obst wäre der Begriff „Apple“ ebenso nicht unterscheidungskräftig und daher nicht als Marke geeignet.
Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 69 130 Marken angemeldet und 65 676 Marken eingetragen. Der Trend zur eingetragenen eigenen Marke ist damit ungebrochen. 615 deutsche Marken haben wir als Kanzlei zur Anmeldung gebracht, was uns mittlerweile auf Platz 1 der Kanzleien mit den meisten Markenanmeldungen befördert hat (Worlds leading trademark professionals)
Pressemittelung DPMA (Auszug):
„69 130 nationale Marken wurden im Jahr 2015 in Deutschland neu angemeldet, 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Aufwärtstrend der letzten Jahre hat sich damit fortgesetzt. 46 484 Marken wurden 2015 ins Markenregister eingetragen, also mehr als 180 neue Marken pro Arbeitstag.
Auch im vergangenen Jahr stammten die meisten Markenanmeldungen aus Nordrhein-Westfalen (14 794). Mit 205 Anmeldungen pro 100 000 Einwohner ist Hamburg in relativen Zahlen das kreativste Bundesland. Den ersten Platz der Unternehmen und Institutionen mit den meisten Markeneintragungen belegt 2015 die Bayer Intellectual Property GmbH mit 97 Eintragungen, gefolgt von der Merck KGaA mit 84 Eintragungen und der Merz Pharma GmbH & Co. KGaA mit 71 Eintragungen.
Zum Jahresende waren beim Deutschen Patent- und Markenamt 797 223 nationale Marken eingetragen.
Bei den internationalen Marken (IR-Marken) ist die Nachfrage gegenüber 2014 noch deutlicher angestiegen: 4 528 Marken und damit 11,4 Prozent mehr als im Vorjahr wurden im Jahr 2015 beim DPMA angemeldet.
Insgesamt betrachtet haben die Anmeldungen von nationalen und internationalen Marken beim DPMA im zurückliegenden Jahr um 4,2 Prozent zugenommen.
Im Aufwärtstrend liegt auch die Nutzung unserer Online-Anmeldewege: 60,0 Prozent der nationalen Anmeldungen wurden 2015 elektronisch getätigt (2014: 52,5 Prozent).“
Die Infografik zur Statistik finden Sie hier: Infografik Markenanmeldung Deutschland 2015