Ausdehnung des Schutzes geografischer Angaben
Schützt Kuckucksuhr und böhmisches Kristall: Der geografische Herkunftsschutz für den Non-Food-Bereich soll kommen
Darüber, ob auch Produkte, die nicht in die Lebensmittelbranche gehören bzw. aus dem so genannten Non-Food Bereich stammen, eine geographischen Qualitätskennzeichnung erhalten können, debattiert derzeit die EU-Kommission. Interessengruppen sind dazu aufgefordert, Ideen und Vorschläge für diese Kennzeichnung einzureichen.
Champagner, Kölsch, Lübecker Marzipan oder Bayerischer Meerrettich: Bei eindeutiger Herkunft können Produzenten ihre Lebensmittel unter geografischen Schutz stellen lassen, der für viele Verbraucher einer Qualitätsgarantie nahekommt. Dieser stellt in der Regel einen wirtschaftlichen Vorteil dar, da den Verbrauchern mit der Globalisierung Herkunft und Qualitätssicherung von Waren wichtiger geworden sind.
Bei einer positiven Entscheidung der EU-Kommission könnte der geografische Schutz Produkte wie Muranoglas, böhmisches Kristall, Aleppo Seife oder Kuckucksuhren betreffen. „Die Europäische Union verfügt über eine reichhaltige Vielfalt an Produkten, die auf der Grundlage überlieferten Knowhows mittels traditioneller Verarbeitungsmethoden hergestellt werden“, meint Michel Barnier, zuständiger Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen. „Diese Produkte sind nicht nur Ausweis europäischen Wissens und Knowhows, sondern bergen auch ein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial, das wir vielleicht noch nicht zur Gänze nutzen.“
„Eine Ausweitung des Schutzes geografischer Angaben auf solche Produkte könnte für viele mittelständische Unternehmen und Regionen in Europa erhebliche wirtschaftliche Vorteile nach sich ziehen“, so Barnier. „Sie könnte dazu beitragen, unser einzigartiges, reichhaltiges Erbe zu bewahren und Beschäftigung und Wachstum in Europa zu fördern.“
Interessenten können der EU-Kommission noch bis zum 28. Oktober 2014 Ideen und Vorschläge im Rahmen der Konsultation einreichen.
Quelle: Europäische Kommission (zim)