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Allgemein, Markenrecht

Die internationale Marke – Markenwissen

Die internationale Marke in dem Sinne, dass man eine Marke mit Geltung für die ganze Welt hat, gibt es gar nicht. Das ist ein häufiges Missverständnis. Es gibt die nationalen Marken wie z.B. die deutsche oder französische Marke, die man im jeweiligen Land anmeldet. Und es gibt die europäische Marke, die man zentral in Alicante anmeldet und die dann Wirkung für alle 28 Länder der europäischen Union entfaltet. So eine Marke für die ganze Welt gibt es nicht.

Internationale Marke = internationale Registrierung

Wenn man von einer internationalen Marke spricht, dann meint man an sich die internationale Registrierung. Das heisst, man erstreckt den Schutz einer natonalen Marke oder auch der europäischen Gemeinschaftsmarke auf weitere Länder wie z.B. die Schweiz, die USA oder China. Dazu muss man nicht einen Anwalt vor Ort beauftragen, da man keine nationale Markenanmeldung vornimmt. Sondern man kann aus seinem ¨Heimathafen¨, z.B. Deutschland aus über die internationale Organisation zum Schutz geistigen Eigentums (WIPO) in Genf die Markenanmeldung starten. Um den Schutz einer Marke in diese anderen Länder erstrecken zu können benötigt man freilich erst einmal eine Marke, deren Schutz man erstrecken kann. Das ist die so genannte Basismarke.

Basismarke für die internationale Registrierung erforderlich

Als Basismarke kann z.B. die deutsche Marke oder auch die europäische Marke dienen. Haben Sie schon eine Marke so können wir Ihnen behilflich sein, den Schutz dieser (Basis-)Marke auf weitere Länder im Rahmen der internationalen Registrierung zu erstrecken. Dabei kann man aus einer Vielzahl von Ländern, die dem System der internationalen Registrierung beigetreten sind, wählen. Haben Sie noch keine Basismarke so können wir Ihnen helfen, zunächst eine solche Marke anzumelden.

Prioritätsfrist nutzen

Hierzu bietet sich die deutsche Marke an, da man diese beschleunigt anmelden kann. Man kann in den meisten Fällen zwar eine internationale Registrierung starten, wenn sich die Basismarke noch in der Anmeldephase befindet. Wird die Basismarke nämlich wieder Erwarten doch nicht registriert, dann wird damit auch die internationale Registrierung hinfällig. Selbst wenn man bereits alle Gebühren gezahlt hat. Nachdem man aber die internationale Registrierung am besten im Zeitraum der Prioritätsfrist anmeldet (6 Monate nach Anmeldedatum der Basismarke) sollte man die beschleunigte Anmeldung wählen, da die Eintragung der Marke dann schneller erfolgt und man die internationale Registrierung dann auf eine registrierte Marke stützen kann.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um die internationale Registrierung zur Verfügung.

18. April 2015/von Volker Lehmann
Schlagworte: international Marke, IR Marke, Markenanmeldung, Markenwissen
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https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2015-04-18 21:57:122022-01-18 11:03:28Die internationale Marke – Markenwissen
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