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Abmahnradar, Markenrecht

Grupo BodyVital / Lisa Helk mahnen aktuell ab

Kürzlich sind hier Abmahnungen aus dem Hause Grupo BodyVital /Lisa Helk aus Spanien aufgeschlagen.

Das Problem?
Lisa Helk hat sich die europäische Gemeinschaftsmarke „BodyVital“ in der Klasse 41 für „Fernkurse; Seminare (Veranstaltung und Durchführung von -); Herausgabe von Texten [ausgenommen Werbetexte].“ (auf tmdb.de)

Nun ist sie der Meinung, Dritte auf Unterlassung in Anspruch nehmen zu können, welche die Bezeichnung „Body Vital“ gebrauchen. Vornehmlich wird das in der Sport-, Fitness- bzw. Wellnessbranche der Fall sein. So haben auch unsere Mandanten einen Kurs zur Stärkung des Rückens unter dem Titel „Body Vital“ verwendet. Das hat Frau Helk aus Spanien gestört und die Mandanten wurden umgehend von ihr abgemahnt. Sie verlangt dafür „nur“ 2500 EUR. Auf eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung -die aus rechtlicher Sicht an sich ein Muss ist- verzichtet sie gerne mal, solange eben gezahlt wird.

Das sollte man aber nach unserer Überzeugung nicht tun. Denn die Dame mahnt unserer Ansicht nach zu Unrecht ab. Weiterlesen

6. November 2012/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2012-11-06 22:09:342022-01-18 11:03:51Grupo BodyVital / Lisa Helk mahnen aktuell ab
Abmahnradar, Allgemein, Markenrecht

Abmahnung aus Spanien

mit folgendem Hinweis erhalten:

„Da aufgrund der, krisenbedingten Situation der spanischen Post Schreiben mit langen Postlaufzeiten ankommen bzw. nicht oder falsch zugestellt werden bitten wir vorab um schnellen eMailwechsel.“

ohne Worte…

23. Oktober 2012/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2012-10-23 09:26:542022-01-18 11:03:52Abmahnung aus Spanien
Internetrecht, Markenrecht, Rechtsprechung, Wettbewerbsrecht

Facebook-Seite geklaut?

Unsere Kanzlei hat erfolgreich eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit deren Hilfe unsere Mandanten ihre Facebook-Seite zurückerhalten haben.

Was war geschehen?

Die Kontrahenten waren einmal Kooperationspartner in vertrauensvoller Zusammenarbeit – dachten unsere Mandanten. Die Partner hatten und haben jeweils einen eigenständigen Firmenauftritt mit unterschiedlichen Bezeichnungen. Geschäftspartner A hat sich jedoch hinter dem Rücken von Geschäftspartner B (unser Mandant) dessen Unternehmenskennzeichen bzw. Firmenbezeichnung als Marke vor dem Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen. Unser Mandant hatte dies nicht für notwendig gehalten. Tatsächlich hatte er auch durch die reine Benutzung der Firmenbezeichnung schon einen gewissen Kennzeichenschutz als Unternehmenskennzeichen erlangt, § 5 Abs. 2 MarkenG.

Als es zum Bruch der ehemaligen Partner wegen finanzieller Streitigkeiten kommt offenbart Geschäftspartner A die Markenanmeldung. Er hat sie schon seit zwei Jahren und setzt sie nun als Pfand ein. „Zahl mir einfach mein mir zustehendes Geld und ich gebe Dir Deine Marke.“ Erpressung kann man das auch nennen, ja. Rechtlich waren beide Angelegenheiten schlicht zwei verschiedene Paar Stiefel. Und durch die Aussage, unserem Mandanten seine Marke geben zu wollen, gestand er schon ein, dass ihm trotz Registrierung auf seine Person keine Rechte daran zustanden. Nachdem unser Mandant nicht darauf einging ließ A mit Hilfe der auf ihn lautenden Markenanmeldung die Facebook-Seite unseres Mandanten sperren. Sobald Facebook -bei eBay, dawanda und Co. ist es ähnlich- nämlich im Rahmen einer Beschwerde ein offizieller Nachweis von Markenrechten oder dergleichen vorgelegt wird, handelt Facebook. Im Zweifel wird das Profil oder die Seite erst einmal gesperrt, wenn ein Dritte sich nachweislich darüber beschwert, der Seiteninhaber verletze dessen Markenrechte.

So geschah es auch hier. A beschwerte sich bei Facebook unter Vorlage der Markenurkunde. Das Profil wurde gesperrt – und anschließend auch noch auf A übertragen. Der ehemalige Geschäftspartner hatte also die Facebook-Seite ganz in Piratenmanier gekapert und konnte nun die Kunden von B auf seine Angebote umleiten.

Facebook prüft Markenrechte nur oberflächlich

Nachdem unser Mandant dann Facebook gegenüber den Sachverhalt geschildert hatte, verwies Facebook darauf, dass die Beschwerde schon von A zurückgenommen werden müsse oder unser Mandant einen gerichtlichen Beschluss / Urteil vorlegen solle. Erst dann könne die Facebook-Seite wieder unserem Mandanten zur Verfügung gestellt und der ganze Vorgang rückgängig gemacht werden. Irgendwie klar, dass Facebook hier nicht in eine tiefe Prüfung des Falls einsteigt, sondern auf den Rechtsweg verweist.

Einstweilige Verfügung gegen Facebook-Seiten-Diebstahl

Der Mandant kam daraufhin zu uns. Nachdem wir A erfolglos aufgefordert hatten, die Facebook-Seite zurückzugeben und seine rechtswidrig angemeldete Marke zu löschen, erwirkten wir eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin. Laut Verfügung muss nun A die Beschwerde schriftlich gegenüber Facebook zurücknehmen und die weitere Nutzung der Seite für seine Geschäftszwecke unterlassen. Grund war, dass die Marke offenbar nur bösgläubig angemeldet und in Behinderungsabsicht gegen den Wettbewerber eingesetzt wurde. Wenn also der Nutzer des Firmennamens, unser Mandant, schon allein durch die Benutzung im geschäftlichen Verkehr ältere Rechte an dem Kennzeichen hatte, der Markenanmelder dies weiß und dann auch noch die Marke gegen den an sich älteren Kennzeicheninhaber einsetzt. Hier war zudem noch offensichtlich, dass A die Marke nur mal angemeldet hatte, um im Zweifel ein Druckmittel zu haben. Benutzt hat er sich ansonsten nämlich nie. Im geschäftlichen Verkehr ist er nämlich stets nur unter seinem eigenen Namen aufgetreten. Dass er als die Marke nur anmeldete, um unserem Mandanten im geeigneten Moment zu schaden, lag auf der Hand. Das ist wettbewerbswidrig, § 4 Ziff. 10 UWG.

Das Landgericht Berlin hat dann konsequent auch verfügt, dass A seine Beschwerde zurücknehmen und die Nutzung der Facebook-Seite unterlassen muss. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von EUR 250.000. Das ist doch mal ein Wort!

Facebook hat daraufhin die ursprüngliche Seite wiederhergestellt. Die Kosten trägt A.

Wurde auch Ihre Facebook-Seite rechtswidrig geklaut? Sprechen Sie mit uns rechtzeitig. Wir schauen, dass wir das schnell gelöst bekommen.

9. Oktober 2012/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2012-10-09 16:05:522022-01-18 11:04:13Facebook-Seite geklaut?
Allgemein, Markenrecht

Irreführende Zahlungsaufforderungen bei Markenanmeldungen

Wir hatten bereits darüber berichtet. >>hier<<

Nimmt man eine Markenanmeldung in Deutschland vor, so wird die Anmeldung der Marke im Markenregister veröffentlicht. Das Markenregister ist dann auch eine prima Datenbank für Betrüger oder zumindest unseriöse Dienstleister, die sich dann der Adressdaten der Markenanmelder bedienen, um ihnen vermeintlich offizielle Zahlungsaufforderungen zukommen zu lassen.

Die Liste des DPMA ist schon sehr lang. Da dies für alle Markenanmelder relevant ist und wir nur davor warnen können, darauf reinzufallen, wollen wir die Liste auch hier nochmal veröffentlichen:

Das DPMA schreibt:

Insbesondere folgende Unternehmen stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistunge n des Deutschen Patent- und Markenamts:

A – D
AGN Marken- und Unternehmens Veröffentlichung
AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.
ALCOON Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
ALCOON Europäisches Zentralregister für Marken und Patente München
Allgemeines Datenregister
Allgemeine Gewerbeverwaltung (AGV)
Allgemeines Unternehmensregister (AUR)
AZIS Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
AZIS Europäisches Zentralregister für Marken und Patente München
BDAV Betriebsdaten Archiv UG
Community Trade Marks and Designs Limited
CPTD – Central Patent & Trademark Database
DEPA Data Archives
DEPA Datenarchiv
Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
DMPR – Deutsches Marken- und Patent Register
DPA – Deutsches Patent und Marken Register

E – H
eBR elektronische Bekanntmachung für Marken / Gebrauchsmuster / Patente
eBR elektronisches Bundesregister
Euro IP Register
Europäisches Zentralregister für Marken und Patente
European Central Register of Brands and Patents
European Central Registration Service
European Pantent Agency
European Trade marks and Designs
FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry
HWI Datenerfassung *NEU*

I – M
I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register
I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property
IOPR – Intellectual Office Property Register *NEU*
IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation
Marken & Patent Registerverzeichnis
Marken- und Patentregister
Marken- und Unternehmensveröffentlichungen
Matic-Verlagsgesellschaft mbH
MC – Register of Trading
MDS Marken Deutschland Servicegesellschaft
MGH – UnternehmensVeröffentlichungen Marken – Patente
MILASTO Company S.A.

N – R
ODM srl.
OHMI Office for international registration
Patent Trademark Register
RCE – Registre Central Européen *NEU*
Register Community Trade marks
Register of Commerce – Markenregisterverzeichnis
Register of International Patents
RIPT s.r.o.

S – Z
TM-Edition International Catalogue of Trademarks
TM Selection – Trademark Selection GmbH
USA TradeMark Ent., INC.
VPM Deutsches Verzeichnis für Marken und Patente München
WBIP World Bureau Intellectual Property
WDTP Worldwide Database of Trademarks and Patents
WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG
WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG
WIPD World Intellectual Property Database
W.O.I.P. Globex World Organisation Intellectual Property
WPTI s.r.o. World Patent and Trademark Index
ZDV – Zentrales Datenverzeichnis
Zentrales Gewerbe Register
ZGR Zentrale für Gewerbliche Marken-Registrierungen
ZGV
ZRMP Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
ZUGV Zentrale für Unternehmens- und Gewerbeveröffentlichungen

Schutzrechtsverlängerungen:

Schutzrechte können durch rechtzeitige Einzahlung der jeweiligen Verlängerungsgebühr direkt auf das Konto des Deutschen Patent- und Markenamts verlängert werden. Zur Höhe der Verlängerungsgebühr wird auf das Kostenmerkblatt verwiesen.

Insbesondere folgende Unternehmen sind nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt beauftragt:
Deutsche Markenverlängerung AG
DFA Deutsche Finanz Administration GmbH
DMPVA UG (haftungsbeschränkt)
DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH
DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH
ECTO SA
European Trademark Organisation S.A.
Intellectual Property Agency Ltd.
Nationales Markenregister AG
Nationales Patentregister AG
Patent & Trademark Organisation LLC
Trademark Renewal Service Ltd.

Wenn Sie zu einem empfangenen Schreiben Fragen haben oder ein Unternehmen melden möchten, das möglicherweise irreführende Zahlungsaufforderungen versendet und hier noch nicht genannt ist, nehmen Sie bitte mit dem DPMA Kontak t auf!

Daher nichts unterschreiben und auch nichts auf solche Schreiben zahlen. Im Zweifel nachfragen beim DPMA oder bei uns, so Sie die Marke über uns als Anwälte angemeldet haben.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch hier und hier

14. August 2012/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2012-08-14 15:58:332022-01-18 11:04:13Irreführende Zahlungsaufforderungen bei Markenanmeldungen
Allgemein, Markenrecht, Rechtsprechung

Fax-Abzocke mit Internet-Branchenverzeichnis unwirksam!

Hurra! Der BGH hat ein schönes Urteil zur Fax-Abzocke bei „gewerblichen Einträgen“ gesprochen.

Haben Sie als GmbH-Inhaber oder Markenanmelder auch schon Post vermeintlich offizieller Art erhalten und sind dann über reingelegt worden? GmbH-Gründer, die einen Eintrag im Handelsregister veröffentlichen, werden oft von Internet-Branchenverzeichnissen angeschrieben. Das Handelsregister ist ja öffentlich einsehbar und daher auch für Betrüger eine reiche Fundgrube an frischen Adressen. Einmal im Handelsregister in die Öffentlichkeit gegangen hat man auch schon ein Fax erhalten, wo dazu aufgefordert wird, dies zu unterschreiben. „Zur Erfassung gewerblicher Einträge“ oder für eine Gewerbe-Auskunftzentrale u.ä.. Man kann einige Ausdrücke finden, die offiziell klingen und einen seriösen Anschein erwecken. Betreff ist dann meist „Ihre Rechnung 112234/12“ und das Schreiben erweckt den Eindruck, dass nach „der Eintragung“ – die ja tatsächlich allerdings im richtigen Handelsregister erfolgte – eben verschiedene Positionen wie „Eintragung / Leistungsberechnung“ schlicht noch abgerechnet werden müssen. Unterschrift drunter; fax zurück und alles ist erledigt… Da fängt der Spaß aber erst an. Denn dann wird nachgehakt und gemahnt und zwischenzeitlich ist man doch auf die Idee gekommen, dass man da im Eifer des Gefechts der GmbH-Gründung etwas unterschrieben hat, was man gar nicht wollte. Wie kommt man nun da raus? Der Bundesgerichtshof hat sich nun mal eines solchen Falles angenommen. Der GmbH Gründer hatte ebenso ein solches Schreiben unterschrieben zurückgefaxt und nun wollte das betrügerische Unternehmen Geld von ihm. Nix da urteilt der BGH. Der Unterzeichner werde ob der Gestaltung des Schreibens überrascht, dass er eine neue Verbindlichkeit begründet. Das dürfe nach AGB-Recht nicht sein und daher muss sich der Unterzeichner also nicht an seiner Unterschrift festhalten lassen.

Für Markenanmeldungen in Europa wie in Deutschland gibt es ebenso eine Heerschar von Abzockern, die mit vermeintlich offiziellen Schreiben Markenanmelder hereinlegen wollen (siehe auch unseren Beitrag hier: https://breuerlehmann.de/warnung-zahlung-rechnung-markenanmeldung/. Denn auch die Markenregister sind öffentlich zugängliche Datenbanken, die gerne von Betrügern missbraucht werden. Wenn Sie also ein solche Schreiben erhalten, lieber beim Amt nachfragen und nichts unterschreiben. Auf jeden Fall könnte man im Zweifel die Rechtsprechung des BGH auch auf die Fälle der Abzocke bei Markenanmeldungen anwenden, wenn denn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Nicht verzagen, Anwalt fragen!

In diesem Sinne. hier die Pressemitteilung des BGH:

Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet – Branchenverzeichnis unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird (§ 305c Abs. 1 BGB*).

Die Klägerin unterhält ein Branchenverzeichnis im Internet. Um Eintragungen zu gewinnen, übersendet sie Gewerbetreibenden ein Formular, welches sie als „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank…“ bezeichnet. In der linken Spalte befinden sich mehrere Zeilen für Unternehmensdaten. Nach einer Unterschriftszeile, deren Beginn mit einem fettgedruckten „X“ hervorgehoben ist, heißt es in vergrößerter Schrift: „Rücksendung umgehend erbeten“ und (unterstrichen) „zentrales Fax“. Es folgt die fett und vergrößert wiedergegebene Faxnummer der Klägerin.

Die rechte Seite des Formulars besteht aus einer umrahmten Längsspalte mit der Überschrift „Hinweise zum Ersteintragungsantrag, Leistungsbeschreibung sowie Vertragsbedingungen, Vergütungshinweis sowie Hinweis nach § 33 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)“. In dem sich anschließenden mehrzeiligen Fließtext ist unter anderem folgender Satz enthalten: „…Vertragslaufzeit zwei Jahre, die Kosten betragen 650 Euro netto pro Jahr….“

Der Geschäftsführer der Beklagten füllte das ihm unaufgefordert zugesandte Formular aus und sandte es zurück. Die Klägerin trug die Beklagte in das Verzeichnis ein und stellte dafür 773,50 € brutto in Rechnung. Die auf Zahlung dieses Betrages gerichtete Klage ist in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben.

Der u. a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. Im vorliegenden Fall machte bereits die Bezeichnung des Formulars als „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“ nicht hinreichend deutlich, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages handelte. Die Aufmerksamkeit auch des gewerblichen Adressaten wurde durch Hervorhebung im Fettdruck und Formulargestaltung zudem auf die linke Spalte gelenkt. Die in der rechten Längsspalte mitgeteilte Entgeltpflicht war demgegenüber drucktechnisch so angeordnet, dass eine Kenntnisnahme durch den durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten nicht zu erwarten war. Die Zahlungsklage ist daher zu Recht als unbegründet abgewiesen worden.

*§ 305c BGB Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Urteil vom 26. Juli 2012 – VII ZR 262/11

Vorinstanzen
AG Recklinghausen – Urteil vom 24. Mai 2011 – 13 C 91/11
LG Bochum – Urteil vom 15. November 2011 – 11 S 100/11

14. August 2012/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2012-08-14 15:45:462022-01-18 11:04:13Fax-Abzocke mit Internet-Branchenverzeichnis unwirksam!
Markenrecht, Rechtsprechung

„Ethikbank“ nicht als Marke schutzfähig

Ethikbank, was ist das eigentlich? Das Bundespatentgericht in Markensachen meint in einer neueren Entscheidung zum einen, es sei eine Bank, ein Institut das also Geldgeschäfte macht. Zum anderen meint es auch, dass der Begriff „Ethik“ dann darauf hindeute, dass die Bank und die sie repräsentierenden Personen, nach ethischen Grundsätzen handeln. Da wird es dann schon problematisch, ob eine solche Annahme überhaupt auf Banken zutreffen kann (Vorsicht: politisch provokant!). Denn letztlich hatte die für Markenanmeldungen zuständige Kammer des Bundespatentgerichts nicht darüber zu entscheiden, was eine Ethikbank ist und ob eine Bank überhaupt nach ethischen Grundsätzen handeln kann. Es hatte vielmehr über die unter dem Aktenzeichen DE 30 2010 009 387.0 beim DPMA eingereichte Markenanmeldung „ETHIKBANK“ zu entscheiden. Ist ein solcher Begriff als Marke schutzfähig oder nicht? Im Rahmen von Markenanmeldungen prüft dies das zuständige Markenamt (DPMA) und berücksichtigt dabei insbesondere, ob ein Begriff oder Kennzeichen im Hinblick auf die zu schützenden Waren- und Dienstleistungen beschreibend oder gar für die Allgemeinheit freihaltebedürftig ist.

Diesen Begriff wollte sich ein Bankhaus schützen lassen und hat das Zeichen ETHIKBANK als Marke angemeldet. Als schützenswerte Dienstleistungen sah es an:

Klasse 36:
Bankgeschäfte für ethische Geldanlagen, Sparkassengeschäfte für ethische Geldanlagen, finanzielle Beratung für ethische Geldanlagen, Vergabe von Darlehen, Erteilung von Finanzauskünften für ethische Geldanlagen, Finanzierungen, Kreditvermittlung, Finanzanalysen, Vermittlung von Vermögensanlagen in Fonds für ethische Geldanlagen, Ausgabe von Reiseschecks, Sammeln von Spenden für Wohltätigkeitszwecke, finanzielle Förderung, Beleihen von Gebrauchsgütern, Börsenkursnotierung, Übernahme von Bürgschaften, Kautionen, Effektengeschäfte, Factoring, finanzielle Schätzungen (Versicherungs-, Bank-, Grundstücksangelegenheiten), Geldwechselgeschäfte, Investmentgeschäfte für ethische Geldanlagen, Gewährung von Teilzahlungskrediten für ethische Geldanlagen, Abwickeln von Geldgeschäften mit Kreditkarten, Ausgabe von Kreditkarten, Leasing, Lombardgeschäfte, Scheckprüfung, Vermögensverwaltung durch Treuhänder, Vermögensverwaltung, Depotverwahrung von Wertsachen.

Die Prüfer des Deutschen Patent- und Markenamtes jedoch kamen zu dem Schluss – Ethik hin oder her – dass dem Zeichen die Unterscheidungskraft fehle, weil es allgemein verständlich auf ein Bankhaus hinweise, das sein Handeln ethisch ausrichte. Der Begriff „Ethikbank“ bezeichnet als Gattungsbegriff einen bestimmten Banktyp. In Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen bezeichne der Hinweis auf einen bestimmten Banktyp zugleich auch ein Merkmal der Dienstleistung selbst, so dass er insgesamt als Marke nicht schutzfähig sei. Sprich: keine Bank darf ein Monopol auf die Bezeichnung „Ethikbank“ beanspruchen.

Keine? Das war u.a. auch das Problem des hiesigen Klägers. Es gibt nämlich Eintragungen bei den Markenregistern, die den Begriff Ethikbank schützen wollen.

Zum Beispiel die Marke „Ethikbank eG“. eG kann als Abkürzung für den Hinweis auf die Rechtsform (eingetragene Genossenschaft) nicht schutzfähig sein, da es eine handelsrechtliche Abkürzung für eine Genossenschaft ist. Insofern muss das DPMA damals davon ausgegangen sein, dass der Begriff Ethikbank doch unterscheidungskräftig, nicht beschreibend und daher als Marke schutzfähig ist… Im Ergebnis dürfte aber die jetzige ENtscheidgung des BPatG richtig sein: ein Begriff wie Ethikbank kann nicht einer künstlichen Monopolisierung unterliegen. Auch andere Banker(m/w) sollen das Recht haben, ethisch zu handeln ;)

Das Urteil im Volltext haben wir im Markenmagazin für Sie hinterlegt: http://www.markenmagazin.de/ethikbank-marke-schutzfaehig/

13. August 2012/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2012-08-13 16:00:262022-01-18 11:04:13„Ethikbank“ nicht als Marke schutzfähig
Abmahnradar, Markenrecht

Abmahnung: E-Liquids „D’Doff“ v. Davidoff et al.

Liquids sind in aller Munde. Nicht nur sprichwörtlich. E-Zigaretten sind auf dem Vormarsch und damit geht auch schon der Konkurrenzkampf los. Ähnlich wie bei Parfümplagiaten („duftet wie Joop“/ „wie Calcin Klein“ etc.) versuchen auch Hersteller der so genannten liquids, der Flüssigkeiten für E-Zigaretten, ihre Produkte in die Nähe bereits bekannter Geschmacke und Tabakwaren zu bringen.

Chinesische Hersteller sind dabei ganz findig und nutzen Namen, die dann so ähnlich klingen wie das Vorbild.

Die Top Ten der fake-liquids aus einer der Kanzlei Breuer Lehmann vorliegenden „E-Liquid Flavor List“ eines chinesischen Herstellers liest sich wie folgt:

1. „Desert Ship“ für „Camel“ (da war einer ganz ausgefuchst…)
2. „Fortune Strike“ für „lucky strike“
3. „Congress“ für „Parliament“
4. „Ken“ für „Kent“
5. „Parmal“ für „Pall Mall“
6. „Peter“ für „Peter Stuyvesant“
7. „my seven“ für „mild seven“
8. „Dromedary Menthol“ für „Camel Menthol“
9. „Energy Cow“ für „Red Bull“
10. „Winson“ für „Winston“

Nicht zu vergessen die aus derzeitigen markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannte Marke Davidoff, deren Inhaberin Reemtsma Cigarettenfabrik GmbH gegen Namen wie D’Doff / D’Dov oder Dovidaf u.a. vorgeht.

Nachdem die Kosten einer solchen Abmahnung mit EUR 2744,00 von der abmahnenden Kanzlei Luther angesetzt werden, sollte man sich im Vorfeld fachkundig beraten lassen, ob denn der eigene Webshop den markenrechtlichen Anforderungen genügt oder ob man sich potentiell Abmahnungen einhandelt. Spannend bleibt, ob der chinesische Hersteller den deutschen Händlern unter die Arme greift, diese überhaupt aufklärt und im Falle der Abmahnung die Kosten übernimmt. Oder lässt er die Händler im Regen stehen?

Auf jeden Fall sollte man versuchen, den Hersteller mit in die Verantwortung zu nehmen, da doch einige Händler von E-Zigaretten und E-Liquids durch diese relativ hoch angesetzten Kosten einen Großteil ihrer Gewinne einbüßen werden.

Hinsichtlich der Kosten ist sicherlich zu sagen, dass die 1,5 Gebühr der Kollegen nach der neueren Rechtsprechung des BGH zu hoch erscheint. Der achte Senat hat hier kürzlich entschieden (BGH, Urt. v. 11.07.2012 – VIII ZR 323/11), dass ein Anwalt nicht die 1,5 Gebühr als Regelgebühr verlangen dürfe, sondern nur, wenn die Tätigkeit des Anwalts auch umfangreich oder schwierig war (Anm. zu Nr. 2300 VV RVG). Bei Abmahnungen, die mehr oder weniger schon fertig in der Schublade liegen und eine ganze Reihe von Fällen mit leichten Modifikationen bedienen, kann man davon sicher nicht sprechen.

Gerne unterstützen wir Sie, sollten Sie hier Beratungsbedarf haben.

9. August 2012/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2012-08-09 13:20:222022-01-18 11:04:13Abmahnung: E-Liquids „D’Doff“ v. Davidoff et al.
Markenrecht, Rechtsprechung

Keine Streitwertherabsetzung bei rechtsmißbräuchlicher Prozessführung

Das LAG München hat zu Recht einen Antrag auf Herabsetzung des Streitwerts zurückgewiesen (§ 142 MarkenG), da es der Antragsgegner bei klarer Rechtslage durch sein (stures) Verhalten erst zu dem Verfahren hatte kommen lassen.

Was war geschehen?

Der Kläger, vertreten durch die Kanzlei Breuer Lehmann, hatte erfolgreich eine einstweilige Verfügung aus dessen Unternehmenskennzeichen (§ 5 MarkenG) gegen den Betreiber eines Online-Shops erwirkt. Dieser musste daraufhin auch seine Dawanda- und facebook-Präsenz unter dem strittigen Markennamen schließen. Eine vorherige Abmahnung hat der Beklagte -trotz nochmaligen Nachfassens- ignoriert. Statt bei der eindeutigen Rechtslage rechtzeitig einzulenken und weitere durch das anschließende Verfügungsverfahren Kosten dadurch zu vermeiden, hat der Beklagte seinerseits -sinnlos- beim DPMA eine Marke angemeldet und ist ausserdem dem Händlerbund beigetreten. Beides eindeutig zu spät.

Erst nachdem wir die einstweilige Verfügung aus Markenrecht beantragt haben und diese dann auch erlassen wurde, hat der Beklagte durch seinen Rechtsanwalt reagiert. Dieser hat gegenüber dem Gericht dann Prozesskostenhilfe beantragt (=der Staat solle erst mal für seine Prozesskosten aufkommen). Das wurde zunächst mangels Erfolsgaussichten vom Gericht zurückgewiesen. Sodann hat er sich der einstweiligen Verfügung unterworfen, zur Reduzierung seiner Kosten jedoch Antrag auf Herabsetzung des Streitwerts gestellt.

Streitwertbegünstigung im Markenrecht

In § 142 MarkenG (Streitwertbegünstigung) heisst es dazu:

Macht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, […] eine Partei glaubhaft, daß die Belastung mit den Prozeßkosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde, so kann das Gericht auf ihren Antrag anordnen, daß die Verpflichtung dieser Partei zur Zahlung von Gerichtskosten sich nach einem ihrer Wirtschaftslage angepaßten Teil des Streitwerts bemißt.

HINWEIS: Nach dem Streitwert, der vom Gericht festgesetzt wird und in Markensachen in aller Regel 50.000 EUR aufwärts beträgt, bemessen sich die Prozesskosten. Man muss also nicht 50.000 EUR an den Gegner zahlen, sondern „nur“ die Gebühren hieraus begleichen. Das sind in dem Fall EUR 1.641,96 EUR.

Dabei ist zu beachten:

Allein die schlechte finanzielle Lage der beantragenden Partei rechtfertigt noch keine Streitwertbegünstigung (OLG Karlsruhe WRP 1981, 660; OLG Stuttgart WRP 1982, 489; KG WRP 1984, 20). Die Streitwertbegünstigung bezweckt allein eine Anpassung des Kostenrisikos an die wirtschaftliche Lage der beantragenden Partei. Wenn eine Kreditaufnahme nach den konkreten Umständen zuzumuten ist, dann fehlt es an einer erheblichen Gefährdung der wirtschaftlichen Lage (Fezer, MarkenG, § 142, Rn. 8).

Sprich: Man kann nicht einfach die Herabsetzung des Streitwerts und letztlich eine Art „Rabatt“ auf die Kosten des Rechtsstreits beantragen, nur weil man das Geld gerade nicht aus der Portokasse bezahlen kann.

„Eine Streitwertherabsetzung findet bei rechtsmißbräuchlicher Prozessführung nicht statt.“

Im hiesigen Fall kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Beklagte viel früher hätte reagieren können und müssen. Dann hätte er sich auch die weiteren Kosten (der gerichtlichen Durchsetzung) erspart. Er kann aber nicht tatenlos zusehen, wie immer mehr Kosten entstehen und dann den Antrag auf Herabsetzung des Streitwerts stellen. Diese Art und Weise der Prozessführung wertet das Gericht zu Recht als rechtsmißbräuchlich und wies den Antrag daher zurück.

Fazit: So kann es gehen. Wenn man eine markenrechtliche Abmahnung erhält, sollte man diese genau prüfen (lassen). Wenn dann die Rechtslage eindeutig ist -was ja schon selten genug der Fall ist-, sollte man dann auch die entsprechende Konsequenz(en) ziehen. Das kann auch mal bedeuten, dass man eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgibt. Besser beraten ist man aber, wenn man es nicht so weit kommen lässt!

7. August 2012/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2012-08-07 12:41:592022-01-18 11:04:13Keine Streitwertherabsetzung bei rechtsmißbräuchlicher Prozessführung
Markenrecht

Vorsicht bei Markenanmeldungen

Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen bei Markenanmeldung

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Markeninhaber derzeit wieder verstärkt von Firmen angeschrieben werden, die hohe Rechnungen für – nichts – schicken. Sie erheben Gebühren für den Eintrag von Marken in irgendwelche Register, die nur dem Zweck dienen, Laien offizielle Register vorzutäuschen und Ihnen hohe Gebühren abzuluchsen. Da Markenregister öffentlich zugänglich sind, überwachen die Betrüger schlicht die Neuanmeldungen und haben so auch gleich die Adressen der Markeninhaber.

Die Markenämter warnen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen und -verlängerungen vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von den Ämtern stammen.

Zahlen Sie keinesfalls solche angeblichen Rechnungen! Im Zweifel setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Wenn Sie Ihre Marke über uns anmelden, so erhalten Sie sämtliche offizielle Schreiben und Kostennoten über uns.

Optisch schauen die Schreiben recht offiziell aus und es wird auch meist so getan, als sei man eine offizielle Behörde.

Zahlen Sie bitte niemals auf solche Rechnungen. Die offiziellen Markenämter schicken keine Rechnungen an Schutzrechteinhaber, Markenanmelder direkt heraus, sondern stets an deren Vertreter.

Als Mandant bekommen Sie sämtliche Rechnungen ausschließlich über uns als Ihre Vertreter, so dass Sie sicher sein können, auch nur an die richtigen Zahlungsempfänger zu bezahlen.

Wenn Sie solche Rechnungen erhalten, können Sie sie entweder an die Ämter direkt oder an uns zur Weiterleitung und zur Information des Amtes schicken.

Im Allgemeinen gilt für uns, dass Sie eine Anwaltsrechnung und ein Schreiben vom Amt (durch uns) mit den Zahlungsinformationen für die Amtsgebühren erhalten. Insgesamt also zwei Zahlungsposten. Mehr nicht.

Seien Sie also etwas vorsichtig und informieren Sie vor allem auch Ihre Buchhaltung etc., dass solche externen Rechnungen nicht einfach automatisch angewiesen werden.

Im Zweifel: Fragen Sie uns!

Weitere betrügerische Absender dieser Schreiben sind:

AGN Marken- und Unternehmens Veröffentlichung
AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.
ALCOON Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
ALCOON Europäisches Zentralregister für Marken und Patente München
Allgemeines Datenregister
Allgemeines Datenverzeichnis
Allgemeine Gewerbeverwaltung (AGV)
Allgemeines Unternehmensregister (AUR)
AZIS Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
AZIS Europäisches Zentralregister für Marken und Patente München
BDAV Betriebsdaten Archiv UG
BeFA Datenerfassung
Community Trade Marks and Designs Limited
Copyright-Register des geistigen Eigentums
CPTD – Central Patent & Trademark Database
DEPA Data Archives
DEPA Datenarchiv
Deutsche Domain-Namen und Marken (DEDM)
Deutsche Markenverlängerung AG
Deutsche Patentverwaltung
Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
DFA Deutsche Finanz Administration GmbH
DMP-Agentur
DMPR – Deutsches Marken- und Patent Register
DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH
DMPVA UG (haftungsbeschränkt)
DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH
DPA – Deutsches Patent und Marken Register
DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH
eBR elektronische Bekanntmachung für Marken / Gebrauchsmuster / Patente
eBR elektronisches Bundesregister
E.C.R Euro Central Reg.
ECTO SA
EIPR – Register des europäischen immateriellen gewerblichen Eigentums
ellan.info
EOOD Patent und Markendienst
EPR – European Patent Trademark and Registration
EPTO S.A.
Euro IP Register
Europäisches Zentralregister für Marken und Patente
European Central Register
European Central Register of Brands and Patents
European Central Registration Service
European Pantent Agency (sic!)
European Patent and Trademark Register
European Trade marks and Designs
European Trademark Organisation S.A.
FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry
German Domain & Trademark Office
HWI Datenerfassung
I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register
I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property
INDAB – Internationale Datenbank für registrierte Trademarks
Intellectual Property Agency Ltd.
International Trademark Patent Registration
IOIP – International Organisation Intellectual Property Registration International Mark
IOPR – Intellectual Office Property Register
IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation
IP Data
IPOS – Intellectual Property Organisation Service
IPTO Internationals Patent & Trademark Organization
IPTS International Patent and Trademark Service
LORESI Datenbank
Marken & Patent Registerverzeichnis
Marken- und Patentregister
Marken- und Unternehmensveröffentlichungen
Matic-Verlagsgesellschaft mbH
MC – Register of Trading
MDS Marken Deutschland Servicegesellschaft
MGH – UnternehmensVeröffentlichungen Marken – Patente
MILASTO Company S.A.
MP Solcom BeratungsGmbH
MPAgentur
MPV Marken und Patentverwaltung
Nationales Markenregister AG
Nationales Patentregister AG
ODM srl.
OHMI Office for international Registration
Patent and Trademark Association Ltd.
Patent & Trademark Bureau
Patent & Trademark Organisation LLC
Patent Trademark Register
Patente Agentur
PMR-Service GmbH – Patent- und Markenregister
PMS Patent und Markenservice AG
RCE – Registre Central Européen
Register Community Trade marks
Register der deutschen Marken
Register des gewerblichen Eigentums
Register of Commerce – Markenregisterverzeichnis
Register of International Patents
RIPT s.r.o.
TM-Edition International Catalogue of Trademarks
TM Selection – Trademark Selection GmbH
Trademark Renewal Service
USA TradeMark Ent., INC.
UPTS s.r.o
VPM Deutsches Verzeichnis für Marken und Patente München
WBIP World Bureau Intellectual Property
WDTP Worldwide Database of Trademarks and Patents
WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG
WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG
WIPD World Intellectual Property Database
W.O.I.P. Globex World Organisation Intellectual Property
WPAT- World Patents and Trademarks
WPTI s.r.o. World Patent and Trademark Index
ZDV – Zentrales Datenverzeichnis
Zentrales Gewerbe Register
Zentrales Grundregister für Marken und Patente (hierzu Beispiele weiterer Namenszusätze: Verzeichnis von Warenzeichen/Register von Handelszeichen/Verzeichnis von Landesmarken/Verzeichnis von gewerblichen Eigentum/Katalog der Exklusivrechte/Liste der Firmenzeichen und Patentansprüche/Verzeichnis vorbehaltener Handelsnamen und Innovationen etc.)
ZGR Zentrale für Gewerbliche Marken-Registrierungen
ZGV
ZRMP Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
ZUGV Zentrale für Unternehmens- und Gewerbeveröffentlichungen

[Quelle: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und Deutsches Patent und Markenamt (DPMA), Stand 09.11.2020

20. Dezember 2011/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2011-12-20 11:03:062022-01-18 11:04:14Vorsicht bei Markenanmeldungen
Markenrecht

Schutzunfähigkeit von Bildmarken, die Wappen oder Staatszeichen enthalten

Zeichen müssen schutzfähig sein, damit sie auch als Marke registriert werden können.

Schutzfähig sind sie dann, wenn sie unterscheidungskräftig sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof sind Wortmarken dann unterscheidungskräftig, wenn kein für die relevanten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann. weiter darf es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handeln, welches vom Verkehr, sei es auch nur wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird.

Das ist bei Fantasiebezeichnungen vorrangig der Fall. Meist auch bei Logos. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass Markenanmelder in ihren Logos Wappen, Flaggen oder andere Staatszeichen abbilden. Eventuell auch Zeichen, die diesen Wappen sehr nahe kommen.

Der Schutz von Zeichen jedoch, welche „Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten“, ist jedoch gem. § 8 Abs. 2 Ziff. 6 MarkenG ausgeschlossen. Staatszeichen an sich sind über den Markenschutz hinaus geschützt (vgl. etwa § 90a StGB).

Insofern sollte man hier von der Anmeldung der Marke Abstand nehmen.

17. Oktober 2011/von Volker Lehmann
https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg 0 0 Volker Lehmann https://breuerlehmann.de/wp-content/themes/rz-theme/assets/bl-logo.svg Volker Lehmann2011-10-17 12:05:252022-01-18 11:04:14Schutzunfähigkeit von Bildmarken, die Wappen oder Staatszeichen enthalten
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